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Werbungskosten-Entfernungspauschale (Zeile 31-35) und Anlage Kind

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    Werbungskosten-Entfernungspauschale (Zeile 31-35) und Anlage Kind

    Hallo,

    ich brauche Hilfe, bitte.

    In 2016 war ich Schwanger. (meine Tochter wurde in November 2016 geboren).

    In Juli hatte ich die Beschäftigungsverbot und danach die Mutterschutz bis Januar 2017.

    Die Fragen:
    - Muss ich die Anlage Kind ausfüllen, oder?? in 2016 war ich Ledig (ich bin im Jahr 2017 verheiratet). Und meine Freund muss auch ausfüllen?

    - In die Zeile 31-35 (Werbungskosten-Entfernungspauschale) wo muss ich die Beschäftigungsverbottage, die Mutterschutztage und die Elternzeittage ausfüllen ? in Urlaubs- und Krankheitstage?

    Vielen Dank!!!

    Sonia

    #2
    AW: Werbungskosten-Entfernungspauschale (Zeile 31-35) und Anlage Kind

    Anlage Kind: Ja, der Vater des Kindes fügt seiner Erklärung ebenfalls die Anlage Kind bei! Jeder von euch trägt nur den halben Kindergeldanspruch ein!

    Bei Urlaubs- und Krankheitstage gibst du die Summe aller Fehlzeiten ein. Das dient dem Finanzamt nur zur Plausibilitätsprüfung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Werbungskosten-Entfernungspauschale (Zeile 31-35) und Anlage Kind

      Vielen Dank Charlie24!!

      im Moment haben wir keine Kindergeld bekommen.

      Und dann?, muss ich die Urlaubstage mit die Beschäftigungsverbottage, die Mutterschutztage und die Elternzeittage summieren? und ausfüllen die Zeile 31, oder? :-)

      Dankeschön!!!

      Sonia

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        #4
        AW: Werbungskosten-Entfernungspauschale (Zeile 31-35) und Anlage Kind

        im Moment haben wir keine Kindergeld bekommen.
        Das verstehe ich nicht! Es geht um den Kindergeldanspruch. Wenn das Kindergeld erst im Jahr 2017 bezahlt wurde, spielt das keine Rolle.
        Für ein im November 2016 geborenes Kind betrug der Kindergeldanspruch 380,00 €, die Hälfte davon sind 190,00 €

        Wenn ausnahmsweise kein Anspruch bestehen sollte, trägst du 0 ein!

        Zeile 31 ff der Anlage N ist korrekt, Urlaubs- und Krankheitstage gehören in die Zeile 35.

        Die Elternzeit gibst du besser in Zeile 28 der Anlage N an.
        Zuletzt geändert von Charlie24; 20.06.2017, 19:22.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          AW: Werbungskosten-Entfernungspauschale (Zeile 31-35) und Anlage Kind

          Hallo Charlie24,

          ich habe im Februar die Kindergeldantrag angefordert aber ich habe keine Antwort noch! :-(
          Aber wenn ich in 2016 keine Kindergeld bekommen habe, musste ich in 2016 die 190€ ausfüllen?

          Und, eine Frage mehr, in die Zeile 35 (aufgesucht an Tage) sind nur die Arbeitstag? ohne Wochenende und ohne Feiertage?

          Vielen Dank nochmal!

          Sonia

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            #6
            AW: Werbungskosten-Entfernungspauschale (Zeile 31-35) und Anlage Kind

            ich habe im Februar die Kindergeldantrag angefordert aber ich habe keine Antwort noch!
            Den Antrag müsstest du doch längst erhalten und wieder abgegeben haben.

            Aber wenn ich in 2016 keine Kindergeld bekommen habe, musste ich in 2016 die 190€ ausfüllen?
            Ja, das habe ich doch geschrieben!

            Und, eine Frage mehr, in die Zeile 35 (aufgesucht an Tage) sind nur die Arbeitstag? ohne Wochenende und ohne Feiertage?
            Richtig, nur die Arbeitstage! Wenn du am Wochenende oder an Feiertagen arbeiten musstest, sind das natürlich auch Arbeitstage, darum steht ja dort aufgesucht an Tagen.

            - - - Aktualisiert - - -

            Nachtrag: Die Elternzeit hat doch erst 2017 begonnen, dazu musst du 2016 gar nichts angeben!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Werbungskosten-Entfernungspauschale (Zeile 31-35) und Anlage Kind

              Alles klar!!!!

              Vielen Dank für alles!

              Sonia

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                #8
                AW: Werbungskosten-Entfernungspauschale (Zeile 31-35) und Anlage Kind

                Hallo Charlie24,

                ich habe vergessen Ihnen ein Ding zu erzählen.

                Meine Tochter hat in Spanien geboren (november 2016) und sie hat seit Januar 2017 in Deutschland angemeldet.

                Hat es etwas ändern? Muss ich dann die "Anlage Kind" ausfüllen?

                Vielen Dank im Voraus!

                Sonia

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                  #9
                  AW: Werbungskosten-Entfernungspauschale (Zeile 31-35) und Anlage Kind

                  Meine Tochter hat in Spanien geboren (november 2016) und sie hat seit Januar 2017 in Deutschland angemeldet.
                  Meinst du: Meine Tochter ist in Spanien geboren (November 2016) und sie wurde erst im Januar 2017 in Deutschland angemeldet?

                  Seit wann lebst du selbst denn dauerhaft in Deutschland?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Werbungskosten-Entfernungspauschale (Zeile 31-35) und Anlage Kind

                    Hallo sonser22,


                    Kindergeld bekommst du doch erst, wenn dein Kind in Deutschland gemeldet ist, also kannst du die Anlage Kind in 2016 weglassen.

                    Tschüß

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                      #11
                      AW: Werbungskosten-Entfernungspauschale (Zeile 31-35) und Anlage Kind

                      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                      Hallo sonser22,


                      Kindergeld bekommst du doch erst, wenn dein Kind in Deutschland gemeldet ist, also kannst du die Anlage Kind in 2016 weglassen.

                      Tschüß
                      Die Frage, die sich mir stellt: War sie denn 2016 überhaupt in Deutschland ansässig?
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Werbungskosten-Entfernungspauschale (Zeile 31-35) und Anlage Kind

                        Zitat von sonser22 Beitrag anzeigen
                        Hallo Charlie24,

                        ich habe vergessen Ihnen ein Ding zu erzählen.

                        Meine Tochter hat in Spanien geboren (november 2016) und sie hat seit Januar 2017 in Deutschland angemeldet.

                        Hat es etwas ändern? Muss ich dann die "Anlage Kind" ausfüllen?

                        Vielen Dank im Voraus!

                        Sonia
                        Hallo Charlie24,

                        ich habe das aus dieser Äußerung bezüglich der Situation des Kindes mutig geschlussfolgert.
                        Wenn sie in Deutschland gearbeitet hat, sollte sie doch gemeldet gewesen sein, denn Pendeln zur Arbeit von Spanien wäre etwas kompliziert.

                        Tschüß

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                          #13
                          AW: Werbungskosten-Entfernungspauschale (Zeile 31-35) und Anlage Kind

                          [QUOTE=Charlie24;231970] Seit wann lebst du selbst denn dauerhaft in Deutschland?

                          Ich wohne in Deutschland seit Juni 2015, und ich habe in 2016 in Deutschland gearbeitet.

                          Ich war in Spanien 2 Monate.
                          Zuletzt geändert von sonser22; 22.06.2017, 15:04.

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                            #14
                            AW: Werbungskosten-Entfernungspauschale (Zeile 31-35) und Anlage Kind

                            Wenn sie in Deutschland gearbeitet hat, sollte sie doch gemeldet gewesen sein, denn Pendeln zur Arbeit von Spanien wäre etwas kompliziert.
                            Wenn sie aber nur zur Geburt ihres Kindes in das Elternhaus nach Spanien zurückgekehrt wäre, dann wäre das wohl nicht anders zu sehen, als wenn jemand im Urlaub im Ausland ein Kind zur Welt bringt.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: Werbungskosten-Entfernungspauschale (Zeile 31-35) und Anlage Kind

                              Hallo,

                              und jetzt ist ja klar Wohnsitz in Deutschland !.

                              Tschüß

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