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Betriebskostenabrechnung was davon und wohin eintragen?

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    Betriebskostenabrechnung was davon und wohin eintragen?

    Hallo,
    ich weiß zum ersten Mal nicht mehr weiter! Und zwar ich bin ein Mieter und mache momentan meine Steuererklärung fertig. Wie es schon in der Überschrift steht „Betriebskostenabrechnung was davon und wohin eintragen?“ In der alten Wohnung sah die Abrechnung einfacher aus, aber die neu ist etwas aufwändiger.

    Folgende Punkte sind aufgelistet.
    - Kommunale Gebühren
    - Gebäudeversicherung
    - Haftpflichtversicherung
    - Hausmeister Wohnfläche
    - Hausmeister Personen
    - Allgemeinstrom Personen
    - Allgemeinstrom Wohnfläche
    - Schornsteinreinigung
    - Lohnnebenkosten Personen

    Auf der Anlage zur Betriebskostenrechnung steht folgendes

    -Datum Hausmeistergebühr xxx€
    -Datum Hausmeistergebühr xxx€

    Dienstleistungskosten xxx€
    (Die Dienstleistungskosten weichen von der Summe was in der Allgemeinabrechnung steht)

    Gebäudeversicherung ist nicht absetzbar, das habe ich herausgefunden, Allgemeinstrom rein von der Logik auch nicht. Bei den Anderen Punkten habe ich keine eindeutige Antwort gefunden.
    Vielleicht weiß jemand hier weiter.

    Wäre sehr dankbar für die Hilfe.

    #2
    AW: Betriebskostenabrechnung was davon und wohin eintragen?

    Dienstleistungskosten xxx€
    (Die Dienstleistungskosten weichen von der Summe was in der Allgemeinabrechnung steht)
    Das könnten haushaltsnahe Dienstleistungen sein, die du im Hauptvordruck in Zeile 72 geltend machen kannst. Du musst selbst herausfinden, wie sich die Summe zusammensetzt.
    Manchmal wird in solchen Abrechnungen auch § 35a EStG erwähnt.

    Schornsteinfeger ist jedenfalls Handwerkerleistung und gehört in Zeile 73 Hauptvordruck.

    Haftpflicht kann man in Zeile 50 Anlage Vorsorgeaufwand eintragen, das bringt aber steuerlich zumeist nichts.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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