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Einkommensteuer 2016: Übernahme von Formulareinträgen ist mir unklar

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    Einkommensteuer 2016: Übernahme von Formulareinträgen ist mir unklar

    Servus,
    ich will die Einkommensteuer für 2016 machen und verwende dafür die erstmals im August 2016 eingeklopften Daten für die Einkommensteuer 2015.
    1) Ob das eine Arbeitserleichterung ist bezweifle ich. Denn die Übernahme z.B. der Kapitalerträge aus 2015 für 2016 ist doch eher Schmarrn. Selbstverständlich hatte ich 2016 andere Erträge als 2015.
    2) Ich habe geschätzt 100 Zeilen mit grünem Haken (also übernommen), kann aber oft die Zeilen nicht zuordnen/interpretieren.
    Beispiel:

    Kapitalertragsteuer 0,00
    Solidaritätszuschlag 0,00
    Kirchensteuer zur Kapitalertragssteuer 0,00

    Wozu gehören die drei Zeilen? Selbstverständlich habe ich für 2015 sowohl Kapitalertragsteuer als auch Solidaritätszuschlag gezahlt.
    Auch andere Zeilen kann ich nicht zuordnen/interpretieren, so wenn da eine Zeile lapidar lautet:
    Betrag (Euro) 16

    3) Noch sonderbarer wird es, wenn zwar die Beträge aus 2015 übernommen wurden (obwohl die von Jahr zu Jahr variabel sind), dagegen fixe Daten nicht. Beispiele:
    Name Huber hat rechts einen roten Kreis mit weißem Querstrich (= nicht übernommen?)
    Postleitzahl 83512 hat rechts einen roten Kreis mit weißem Querstrich (= nicht übernommen?)

    Soll ich alles Übernehmbare einfach mal übernehmen und dann jeden Betrag wieder korrigieren?
    servus, tschau, bye
    Herbert
    http://www.gavagai.de/

    #2
    AW: Einkommensteuer 2016: Übernahme von Formulareinträgen ist mir unklar

    Soll ich alles Übernehmbare einfach mal übernehmen und dann jeden Betrag wieder korrigieren?
    Das musst du selbst entscheiden! Wenn sich nur die Zahlen gegenüber dem Vorjahr geändert haben, ist die Übernahme in der Regel hilfreich, weil dann zumindest klar ist, dass in die gleichen Felder wieder etwas rein gehört.

    Zu 3: Bestimmte Stammdaten hast du vielleicht beim Start der Erklärung schon mit der Übernahme der Steuernummer aus einem Profil eingegeben. Es ist deshalb nicht sonderbar, wenn die schon drinstehen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Einkommensteuer 2016: Übernahme von Formulareinträgen ist mir unklar

      Zitat von gavagai Beitrag anzeigen
      ...........
      Soll ich alles Übernehmbare einfach mal übernehmen und dann jeden Betrag wieder korrigieren?
      Hallo gavagai,

      das ist so eine Sache, mancher nutzt den Belegabruf und füllt die aktuellen Daten ein, der nächste schwört auf die Datenübernahme und korrigiert nur die Werte.
      Ich arbeite immer mit der Datenübernahme und ändere die Zahlen.
      Den Vorteil für Anfänger eigentlich hat ja Charlie24 schon beschrieben -> du weißt wo du etwas eintragen musst

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: Einkommensteuer 2016: Übernahme von Formulareinträgen ist mir unklar

        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
        Hallo gavagai,

        das ist so eine Sache, mancher nutzt den Belegabruf und füllt die aktuellen Daten ein, der nächste schwört auf die Datenübernahme und korrigiert nur die Werte.
        Ich arbeite immer mit der Datenübernahme und ändere die Zahlen.
        Den Vorteil für Anfänger eigentlich hat ja Charlie24 schon beschrieben -> du weißt wo du etwas eintragen musst

        Tschüß
        OK, leuchtet mir einigermaßen ein. Dazu muss ich halt alles möglichst in einer Sitzung eintragen, weil ich morgen nicht mehrh weiß: welche Felder habe ich schon eingetragen und welche sind noch mit den Zahlen von 2015 voreingestellt. Alternativ muss ich mir aufschreiben, wie weit ich heute komme.
        Doch in diesem Zusammenhang habe ich weitere Probleme. Ich habe mich in den Hilfetexten durch "Die vorausgefüllte Steuererklärung" gelesen. Ständig wird mir ähnliches gesagt:
        Apostroph (ist hier Forum nicht erlaubt) Die vorausgefüllte Steuererklärung ist ein kostenloses Serviceangebot der Steuerverwaltung, das Ihnen die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärungen für die Jahre ab 2012 erleichtern soll. Apostroph
        dann gehe ich tiefer und lese
        Apostroph Die vorausgefüllte Steuererklärung steht Ihnen seit Anfang 2014 zur Verfügung. Apostroph
        dann gehe ich tiefer und lese
        Apostroph Um die vorausgefüllte Steuererklärung zu nutzen und die zu Ihrer Person gespeicherten Daten/Belege abzurufen, stehen Ihnen sowohl die Dienste der Steuerverwaltung als auch die Dienste kommerzieller Softwareanbieter zur Verfügung. Apostroph
        dann gehe ich tiefer und lese
        Apostroph Um die vorausgefüllte Steuererklärung nutzen zu können, müssen Sie Ihre Belegdaten abrufen. Hierzu benötigen Sie eine Registrierung mit Ihrer Identifikationsnummer im ElsterOnline-Portal. Sollten Sie sich bereits mit Ihrer Steuernummer im ElsterOnline-Portal registriert haben, so ist dies für den Belegabruf nicht ausreichend. Bitte registrieren Sie sich mit Ihrer Identifikationsnummer neu. Apostroph

        Muss ich mich jetzt echt neu registrieren? Das war schon 2016 ein Horror und jetzt muss ich das Prozedere nochmals durchlaufen? Oder verstehe ich wieder mal etwas falsch?
        servus, tschau, bye
        Herbert
        http://www.gavagai.de/

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          #5
          AW: Einkommensteuer 2016: Übernahme von Formulareinträgen ist mir unklar

          Zitat von gavagai Beitrag anzeigen
          OK, leuchtet mir einigermaßen ein. Dazu muss ich halt alles möglichst in einer Sitzung eintragen, weil ich morgen nicht mehrh weiß: welche Felder habe ich schon eingetragen und welche sind noch mit den Zahlen von 2015 voreingestellt. Alternativ muss ich mir aufschreiben, wie weit ich heute komme.

          Muss ich mich jetzt echt neu registrieren? Das war schon 2016 ein Horror und jetzt muss ich das Prozedere nochmals durchlaufen? Oder verstehe ich wieder mal etwas falsch?
          Hallo gavagai,

          wenn du ein Login in das Elster Onlineportal machst siehst du die Art deiner Registrierung gleich auf der Startseite. Ich habe mal in deinen älteren Beiträgen geforscht, du hast dich mit deiner persönlichen Identifikationsnummer registriert und dein Zertifikat ist noch bis 24.08.2019 gültig lt. deinen aussagen.
          Also könntest du, wenn du das unbedingt möchtest die Teilnahme am Belegabruf beantragen. Du gehst unter Dienste -> Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) -> weiter und kannst dort die Teilnahme am Belegabruf beantragen, dazu bekommst du einen Abrufcode per Post zugesandt. Schau dir mal das Bild im Anhang an.

          Mach es dir aber nicht zu schwer, wenn du jetzt mit der Datenübernahme klar kommst, kannst du doch damit weitermachen.

          Tschüß
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            #6
            AW: Einkommensteuer 2016: Übernahme von Formulareinträgen ist mir unklar

            ... jetzt muss ich das Prozedere nochmals durchlaufen? Oder verstehe ich wieder mal etwas falsch?
            Du siehst deine Kontoinformationen auf der Startseite des Privaten Bereichs unter Konto. Wenn dort steht:

            Sie haben dieses Benutzerkonto am 31.01.2016 unter Angabe der Identifikationsnummer XX363607171 registriert, dann taugt deine Registrierungsart für den Belegabruf.

            Dann musst du dich unter Dienste > Belegabruf nur noch für die Teilnahme am Belegabruf anmelden und bei einem Basiszertifikat gleichzeitig mit der Anmeldung einen Abrufcode beantragen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Einkommensteuer 2016: Übernahme von Formulareinträgen ist mir unklar

              Apostroph Um die vorausgefüllte Steuererklärung nutzen zu können, müssen Sie Ihre Belegdaten abrufen. Hierzu benötigen Sie eine Registrierung mit Ihrer Identifikationsnummer im ElsterOnline-Portal. Sollten Sie sich bereits mit Ihrer Steuernummer im ElsterOnline-Portal registriert haben, so ist dies für den Belegabruf nicht ausreichend. Bitte registrieren Sie sich mit Ihrer Identifikationsnummer neu. Apostroph

              Muss ich mich jetzt echt neu registrieren? Das war schon 2016 ein Horror und jetzt muss ich das Prozedere nochmals durchlaufen? Oder verstehe ich wieder mal etwas falsch?
              Hallo gavagai,
              das Ganze ist historisch gewachsen. Früher war eine Registrierung ausschließlich mit Steuernummer angesagt. Die kann sich durchaus im Leben mehrmals ändern.
              Dann wurden in der Entwicklung Funktionen eingeführt, die eben nur in Verbindung mit einer Registrierung auf Basis der Steuer-ID möglich sind.
              Die Steuer-ID bleibt ein Leben lang erhalten. Für eine gewöhnliche authentifizierte Übermittlung von Erklärungen ist die alte Registrierung immer noch gültig und auch ausreichend, wenn man das Zertifikat nicht verfallen lässt (Verlängerung).
              Wenn man die neuen Möglichkeiten nutzen möchte (muss man nicht zwingend), ist eben eine neue Registrierung mit Erlangung einer neuen (weiteren)
              Zertifikatsdatei notwendig. Beide Registrierungen kann man sogar nebeneinander leben lassen.
              Es kommt also darauf an, was man alles machen möchte.
              Die Besonderheiten zum Belegabruf wurden hier schon genügend besprochen.
              Gruß, Basteltyp

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