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Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

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    #31
    Du hast aber steuerfreie Erstattungen erhalten! Wenn die Erstattungen exakt den Beträgen entsprachen, die im Steuerrecht vorgesehen sind, ist das ein

    Nullsummenspiel. Dann musst du gar nichts erklären. Wenn dein AG weniger erstattet hat, macht die Angabe der Mehraufwendungen Sinn. Wenn du die

    Erstattungen wider besseres Wissen nicht angibst, ist das Steuerhinterziehung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #32
      ok danke genau das wollte ich wissen, schönes Wochenende

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        #33
        Guten Abend,

        mein Arbeitgeber hat für 2019 keine steuerfreie Verpflegungszuschüsse in Zeile 20 eingetragen. Das wundert mich weil ich Zahlungen erhalten habe. Es wurde nur der Buchstabe "M" angekreuzt.
        Ich war letztes Jahr rund 192 Tage über acht Stunden für meine Firma unterwegs. Kann ich diesen Punkt in der Steuererklärung überspringen. Oder muss der AG die Bescheinigung nachbessern?
        Mir erscheint es falsch meine Auswärtstätigkeit in der Steuererklärung einzutragen.

        Gruß
        Thomas

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          #34
          Wenn die Zahlungen deines AG exakt dem entsprachen, was das Steuerrecht zulässt, kannst du den Punkt überspringen. Die Lohnsteuerbescheinigung muss

          nicht falsch sein, das Betriebsstättenfinanzamt kann deinen AG von der Aufzeichnungspflicht im Lohnkonto befreit haben, dann gibt es keinen Eintrag

          unter Nummer 20.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #35
            Danke Charlie24,

            eine Sorge weniger.

            Thomas

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