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Heizung als Instandhaltungskosten

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    Heizung als Instandhaltungskosten

    Hallo,
    letztes Jahr haben wir für unser Wohn- und Geschäftshaus (25% geschäftlicher Anteil) die Heizung ausgetauscht. Kann ich nun den geschäftlichen Anteil bei meiner EÜR als Instandhaltungskosten eventuell auf 2 Jahre abschreiben?
    Oder sind das nur reine private Ausgaben, die Heizung heizt ja auch den Laden.
    Danke für die Hilfe im Voraus.

    #2
    AW: Heizung als Instandhaltungskosten

    Zitat von Jutti Beitrag anzeigen
    Hallo,
    letztes Jahr haben wir für unser Wohn- und Geschäftshaus (25% geschäftlicher Anteil) die Heizung ausgetauscht. Kann ich nun den geschäftlichen Anteil bei meiner EÜR als Instandhaltungskosten eventuell auf 2 Jahre abschreiben?
    Oder sind das nur reine private Ausgaben, die Heizung heizt ja auch den Laden.
    Danke für die Hilfe im Voraus.
    Hallo,

    warum Doppelpost?
    Steuerberatung ist im Forum nicht gestattet

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Heizung als Instandhaltungskosten

      Das ist jetzt eine Frage an den Steuerberater! Ob du anteilige Instandhaltungskosten bei einer teilweisen gewerblichen Nutzung auf mehrere Jahre verteilen darfst, wie das
      Vermieter machen dürfen, hat mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun.

      Das Doppelposting habe ich gelöscht!
      Zuletzt geändert von Charlie24; 02.07.2017, 22:15.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Heizung als Instandhaltungskosten

        Warum sollten das rein private Ausgaben sein?
        Ansonsten werden doch wohl die Kosten auch aufgeteilt?

        Kommentar


          #5
          AW: Heizung als Instandhaltungskosten

          Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
          Warum sollten das rein private Ausgaben sein?
          Ansonsten werden doch wohl die Kosten auch aufgeteilt?
          Dazu habe ich mich ja auch nicht geäußert. Das sind aber alles Fragen zum Steuerrecht und nicht Fragen zur elektronischen Steuererklärung!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Heizung als Instandhaltungskosten

            Im Internet ist auch einiges zu finden.

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