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Fälschlicherweise Steuerklasse 6?

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    Fälschlicherweise Steuerklasse 6?

    Guten Tag,

    hiermit hätte ich eine kleine Frage als absoluter Neuling im Steuerthema.

    Ich hab 2016 knapp 7 Wochen bei Daimler gearbeitet und 5000brutto verdient. Die Zeit war zwischen Abitur und Studium, Bewerbungsbescheinigung und später die Immatrikulation bei Daimler ein- bzw nachgereicht.
    Ich hatte vorher nie gearbeitet und daher keine Steueridentifikationsnummer, vielfach rumtelefoniert und wohl war sie noch nicht angelegt und der erste Arbeitgeber müsste mich anmelden. Bei Daimler wollten sie meine Steuer-ID, ich hab ihnen den Sachverhalt mitgeteilt, ging so wohl klar, hatte aber nie meine Steuer-ID auf meinem Lohnzettel und immer Steuerklasse 6 - leider habe ich damals absolut keine Ahnung und mehr auf das Gehalt, als auf die restlichen Sachen geschaut.

    Jetzt beim Steuererklärung anfertigen gemerkt, das die Steuerklasse 6 auf mich ohne Nebenjob o.ä. ja eigentlich nicht passen würde, eigentlich wäre ich in der Steuerklasse 1.
    Meine Frage jetzt: Ist die Steuerklasse 6 in irgendeinerweise problematisch, wenn ich jetzt meinen Steuern (die man als Student dem vernehmen nach abgesehen vom Rentenanteil komplett zurückfordern können soll?) zurückfordern möchte und sollte daher das zuständige Finanzamt kontaktieren, oder wird das problemlos laufen?


    Vielen Dank für eure Hilfe

    MfG

    #2
    AW: Fälschlicherweise Steuerklasse 6?

    Für deine Einkommensteuererklärung hat die Lohnsteuerklasse keine Bedeutung. Dennoch solltest du dich schlau machen, wer deine persönliche ID für dich aufbewahrt.

    Manchmal machen das die Eltern. Denn diese Aussage ist schlicht falsch:

    Ich hatte vorher nie gearbeitet und daher keine Steueridentifikationsnummer
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Fälschlicherweise Steuerklasse 6?

      Danke Charlie, das war wohl bis heute ein Denkfehler, hab das irgendwie den Heckmeck mit der Sozialversicherungsnummer gehabt und da irgendwas gedanklich vertauscht. Dann lag es an mir. Aber wie ich deiner Antwort entnehme, habe ich einfach dementsprechend mehr (bzw der Steuerklasse entsprechend) Steuern damals abgeben müssen, krieg sie aber trotzdem ganz normal wieder zurück oder? Dann ist es vermutlich für das vergangene Arbeitsverhältniss auch nicht mehr notwendig, das zu korrigieren und nächste mal einfach angeben oder?


      Vielen Dank schonmal

      Kommentar


        #4
        AW: Fälschlicherweise Steuerklasse 6?

        Nachträglich korrigieren geht bei der Lohnsteuerklasse nach dem Ende des Arbeitsverhältnis ohnehin nicht, macht aber auch nichts.

        Den Heckmeck mit der Sozialversicherungsnummer gibt es manchmal, da wissen manche Arbeitgeber nicht wirklich Bescheid, vor allen Dingen, wenn jemand privat krankenversichert ist.

        Falls du deine Steuerklärung mit ElsterFormular erstellen willst, musst du dort eine 2. Lohnsteuerbescheinigung mit der Steuerklasse 1 und Nulleinträgen beim Lohn und bei der Steuer erstellen,
        damit kein Fehler auftritt
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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