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Steuererklärung eines Studenten mit verschiedenen beruflichen Tätigkeiten

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    Steuererklärung eines Studenten mit verschiedenen beruflichen Tätigkeiten

    Hallo zusammen,

    ich bin seit dem Wintersemester 2016/2017 bzw. Oktober 2016 eingeschriebener Masterstudent und war davor noch in meinem Bachelorstudiengang immatrikuliert. Ich hatte das ganze Jahr über eine Tätigkeit als studentische Aushilfe mit durchschnittlich weniger als 20 Arbeitsstunden pro Woche während der Vorlesungszeit. Dementsprechend bin ich Vollzeitstudent. Bei dieser Tätigkeit werde ich unter Steuerklasse 1 geführt. Darüber hinaus habe zwei Praktika absolviert. Bei beiden Praktika wurde ich unter Steuerklasse 6 geführt. Alleine der Bruttoarbeitslohn bei meiner Tätigkeit als studentische Aushilfe liegt über dem Grundfreibetrag von 8.652 Euro. Da es sich jedoch um eine Tätigkeit als studentische Aushilfe handelt, musste ich ohnehin kaum Lohnsteuer für diese Tätigkeit bezahlen.
    Interessant wird es jedoch bei den Praktika: Bei beiden Praktika habe ich zusammen ca. 3.900 Euro verdient und habe insgesamt ca. 700 Euro an Einkommenssteuer bezahlt. Der Buchhalter bei einem der Praktika meinte, ich könnte mir die gezahlte Lohnsteuer oder zumindest Teile davon über die Steuererklärung zurückholen. Ist diese Einschätzung richtig? Oder relativiert sich das Ganze vor dem Hintergrund, dass meine Bruttoarbeitslöhne über dem Grundfreibetrag liegen? Laufe ich gar Gefahr, mir selbst ein "Eigentor" zu schießen und am Ende sogar noch draufzuzahlen?

    Eine weitere Frage stellt sich bei den Sonderausgaben oder Werbungskosten: Laut "steuertipps.de" (Ich kann nicht beurteilen, ob diese Seite seriös ist oder nicht) zählt ein Masterstudium zur Zweitausbildung, sodass ich meine Ausgaben für Bildungskosten unter Werbungskosten aufführen musste. Ein Bachelorstudium wiederrum zählt zur laut genannter Homepage zur Erstausbildung, sodass diese Kosten bei den Sonderausgaben aufzuführen wären. Ich war 2016 ja sowohl als Bachelor- als auch als Masterstudent immatrikuliert. Dann gibt ja noch diesen Pauschalbetrag von 1.000 Euro, der sowieso angerechnet wird. Ich könnte bedingt durch die Entfernung zu den beiden Universitäten meines Bachelor- und Masterstudienganges sowie weiteren Ausgaben knapp über 1.000 Euro kommen. Die Frage ist: Lohnt sich der Aufwand überhaupt? Also stehen Aufwand, das alles nachzuweisen und zu belegen in einem angemessenen Verhältnis zu den Vorteilen? Mir ist trotz längerer Recherche immer noch nicht ganz klar, was mit dieser Pauschale von 1.000 Euro überhaupt passiert bzw. wo diese angerechnet wird.

    Wie ihr erkennen könnt, handelt es sich um meine erste Steuererklärung. Die Recherche im Internet ist aufgrund meines eher speziellen Falls auch nicht sonderlich von Erfolg geprägt gewesen. Auch in meinem Familien- und Freundeskreis kann mir niemand so wirklich sagen, wie sich meine Situation gestaltet und was ich zu beachten habe.

    Falls mir also jemand ein paar kurze Hilfestellungen und Tipps geben könnte, wäre ich sehr dankbar. Wenn mein Fall jedoch zu speziell ist und ihr meint, dass sich ein Gang zum nächsten Lohnsteuerhilfeverein lohnen könnte, so wäre ich auch für diesen Tipp sehr dankbar.

    Mit beste Grüßen,
    RS

    #2
    AW: Steuererklärung eines Studenten mit verschiedenen beruflichen Tätigkeiten

    Jetzt fülle zunächst mal deine Einkommensteuererklärung z. B. mit ElsterFormular aus. Du bist wegen deiner Beschäftigung auf Lohnsteuerklasse 6 verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben!
    Langsam wird es nämlich auch Zeit dafür!

    Erkläre deine Studienkosten aus dem Masterstudium in jedem Fall als Werbungskosten, es sei denn du bleibst damit und den gesamten Werbungskosten aus deinen weiteren Jobs unter 1.000 €.
    Dann brauchst du keine Werbungskosten erklären

    Erkläre deine Studienkosten aus dem Bachelor bei den Sonderausgaben, das ist wahrscheinlich für dich ohnehin besser und entspricht der aktuellen Gesetzeslage.

    Wenn du dann noch Fragen zum Ausfüllen hast, melde dich hier wieder. Wir werden jetzt nicht im Vorfeld für dich ausrechnen, ob du eine Steuererstattung erhältst.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Steuererklärung eines Studenten mit verschiedenen beruflichen Tätigkeiten

      Hallo,

      vielen Dank erst mal für deine Anmerkungen, Charlie24! Ich habe so weit alles mit ElsterFormular ausgefüllt und habe auch ein Ergebnis für die Steuerberechnung. Demnach hätte ich eine Nachzahlung ans Finanzamt. Ich verstehe auch die Logik hinter der Berechnung. Meine gesamten Gehälter aus meinem Job als studentische Aushilfe sowie der beiden Praktika wurden aufsummiert und davon die entsprechenden Werbungskosten bzw. Sonderausgaben abgezogen. Von diesem Ergebnis wurden dann 6,82% als Einkommenssteuerbelastung veranschlagt.
      Was mich wundert: Ich musste/konnte nirgendwo angeben, dass ich Student bin und eine Anstellung als studentische Aushilfe habe, für die es besondere Konditionen gibt. Somit beträgt die einbehaltene Lohnsteuer aus dieser Anstellung für das gesamte Jahr gerade mal 4 Euro! Bei solch einer geringen einbehaltenen Lohnsteuer ist es ja nur logisch, dass, wenn man alle Burrotarbeitslöhne aufsummiert und von diesem Ergebnis einen gewissen Pronzentsatz als Einkommenssteuerbelastung veranschlagt, man am Ende draufzahlen muss.
      Meine Frage: Macht das so Sinn oder habe ich irgendwo etwas falsch eingegeben? Meiner Einschätzung nach müsste es ja irgendwo deutlich werden, dass das eine Anstellung als studentische Aushilfe ist, für die nun mal kaum Steuern anfallen. Oder liegt es daran, dass ich "zu viel" verdient habe für einen Studenten?
      Vielen Dank vorab für eure Hilfe.

      Mit besten Grüßen,
      RS

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        #4
        AW: Steuererklärung eines Studenten mit verschiedenen beruflichen Tätigkeiten

        Zitat von RS1990 Beitrag anzeigen
        Hallo,

        vielen Dank erst mal für deine Anmerkungen, Charlie24! Ich habe so weit alles mit ElsterFormular ausgefüllt und habe auch ein Ergebnis für die Steuerberechnung. Demnach hätte ich eine Nachzahlung ans Finanzamt. Ich verstehe auch die Logik hinter der Berechnung. Meine gesamten Gehälter aus meinem Job als studentische Aushilfe sowie der beiden Praktika wurden aufsummiert und davon die entsprechenden Werbungskosten bzw. Sonderausgaben abgezogen. Von diesem Ergebnis wurden dann 6,82% als Einkommenssteuerbelastung veranschlagt.
        Was mich wundert: Ich musste/konnte nirgendwo angeben, dass ich Student bin und eine Anstellung als studentische Aushilfe habe, für die es besondere Konditionen gibt. Somit beträgt die einbehaltene Lohnsteuer aus dieser Anstellung für das gesamte Jahr gerade mal 4 Euro! Bei solch einer geringen einbehaltenen Lohnsteuer ist es ja nur logisch, dass, wenn man alle Burrotarbeitslöhne aufsummiert und von diesem Ergebnis einen gewissen Pronzentsatz als Einkommenssteuerbelastung veranschlagt, man am Ende draufzahlen muss.
        Meine Frage: Macht das so Sinn oder habe ich irgendwo etwas falsch eingegeben? Meiner Einschätzung nach müsste es ja irgendwo deutlich werden, dass das eine Anstellung als studentische Aushilfe ist, für die nun mal kaum Steuern anfallen. Oder liegt es daran, dass ich "zu viel" verdient habe für einen Studenten?
        Vielen Dank vorab für eure Hilfe.

        Mit besten Grüßen,
        RS
        Hallo,

        Studenten haben und hatten noch NIE einen Sonderstatus bei der Einkommensteuer.
        Wie kommst du auf diese Idee?
        Entweder bist du einkommensteuerpflichtig oder nicht.
        Das gilt für JEDEN

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Steuererklärung eines Studenten mit verschiedenen beruflichen Tätigkeiten

          Es gibt keine steuerlichen Sonderregeln für Studenten.
          Nachzahlungen bei Steuerklasse 6, wenn es sich tatsächlich um Nebeneinkommen handelt, sind nicht unbedingt selten. Darum besteht ja hier auch eine Pflicht zur Erklärung, deren Frist eigentlich schon 6 Wochen vorbei ist. Zum Glück haben viele Bundesländer dieses Jahr bei elektronischer Abgabe verlängert, aber selbst dort musst du langsam Mal aus den Puschen kommen.

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            #6
            AW: Steuererklärung eines Studenten mit verschiedenen beruflichen Tätigkeiten

            Ich habe mich etwas unpräzise ausgedrückt: Ich meinte auch nicht generell für Studenten, sondern vielmehr für Anstellungen als studentische Aushilfe. Da gibt es ja offensichtlich etwas andere Regeln, sonst würde die einbehaltene Lohnsteuer ja nicht nur bei lediglich 4 Euro für ein gesamtes Jahr liegen, oder nicht? Oder sind diese Abgaben in der Lohnsteuerklasse 1 generell so niedrig? Das ist das, was mich etwas stutzig gemacht hat: Einerseits muss ich das ganze Jahr über kaum Steuern bezahlen, aber in der Steuererklärung werden dann pauschal diese 6,82% auf meinen Jahresbruttolohn angesetzt. Das erschließt sich mir nicht ganz, was aber auch selbstverständlich einfach an meiner Unkenntnis liegen kann.
            Dieser Umstand in Kombination mit der Aussage des Buchhalters bei einem meiner Praktika, dass ich sowieso den Großteil der einbehaltenen Lohnsteuer zurückbekommen würde, lässt mich etwas zweifeln, ob mir nicht irgendwelche Fehler unterlaufen sind (ich habe lediglich die Angaben von den Ausdrucken der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage N übernommen). Denn es scheint eher so zu sein, dass ich durch die beiden Praktika noch mehr rückzahlen muss, als wenn ich lediglich meine Anstellung als studentische Aushilfe hätte.

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              #7
              AW: Steuererklärung eines Studenten mit verschiedenen beruflichen Tätigkeiten

              Zitat von RS1990 Beitrag anzeigen
              Ich meinte auch nicht generell für Studenten, sondern vielmehr für Anstellungen als studentische Aushilfe. Da gibt es ja offensichtlich etwas andere Regeln
              Hallo,
              da gibt es keine speziellen Regeln.
              Entweder Minijob, spielt zur Steuererkärung keine Rolle, oder Job monatlich nach Steuerklasse versteuert.
              Im Idealfall deckt sich die Summe der Monatslohnsteuer mit der Steuerschuld der Jahres-Steuererklärung.
              Jedwede Abweichungen, ergeben entweder eine Nachzahlung oder Erstattung.
              Gruß, Basteltyp

              ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
              ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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                #8
                AW: Steuererklärung eines Studenten mit verschiedenen beruflichen Tätigkeiten

                Zitat von RS1990 Beitrag anzeigen
                Ich habe mich etwas unpräzise ausgedrückt: Ich meinte auch nicht generell für Studenten, sondern vielmehr für Anstellungen als studentische Aushilfe. Da gibt es ja offensichtlich etwas andere Regeln, sonst würde die einbehaltene Lohnsteuer ja nicht nur bei lediglich 4 Euro für ein gesamtes Jahr liegen, oder nicht? Oder sind diese Abgaben in der Lohnsteuerklasse 1 generell so niedrig? Das ist das, was mich etwas stutzig gemacht hat: Einerseits muss ich das ganze Jahr über kaum Steuern bezahlen, aber in der Steuererklärung werden dann pauschal diese 6,82% auf meinen Jahresbruttolohn angesetzt. Das erschließt sich mir nicht ganz, was aber auch selbstverständlich einfach an meiner Unkenntnis liegen kann.
                Dieser Umstand in Kombination mit der Aussage des Buchhalters bei einem meiner Praktika, dass ich sowieso den Großteil der einbehaltenen Lohnsteuer zurückbekommen würde, lässt mich etwas zweifeln, ob mir nicht irgendwelche Fehler unterlaufen sind (ich habe lediglich die Angaben von den Ausdrucken der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage N übernommen). Denn es scheint eher so zu sein, dass ich durch die beiden Praktika noch mehr rückzahlen muss, als wenn ich lediglich meine Anstellung als studentische Aushilfe hätte.
                Hallo,

                Der AG rechnet beim Lohnsteuerabzug schon die Freibeträge (WK, KV u.s.w.) mit ein.
                Jetzt hattest du 3 Arbeitsverhältnisse. Die werden natürlich, wie du erkannt hast, zusammen addiert.
                So kommst du über den Grundfreibetrag.
                Eines fällt mir auf.
                Hast du die Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt?
                Womit machst du die Steuererkl?
                Du postest unter Allgemein...

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Steuererklärung eines Studenten mit verschiedenen beruflichen Tätigkeiten

                  Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  Der AG rechnet beim Lohnsteuerabzug schon die Freibeträge (WK, KV u.s.w.) mit ein.
                  Jetzt hattest du 3 Arbeitsverhältnisse. Die werden natürlich, wie du erkannt hast, zusammen addiert.
                  So kommst du über den Grundfreibetrag.
                  Eines fällt mir auf.
                  Hast du die Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt?
                  Womit machst du die Steuererkl?
                  Du postest unter Allgemein...

                  Gruß FIGUL
                  Ich mache die Steuererklärung auf Anraten von Charlie24 mit ElsterFormular. Somit bin ich wohl aktuell im falschen Unterforum, zumal es ja das Unterforum ElsterFormular gibt. Sorry dafür!
                  In der Anlage Versorgeaufwand sind meine Zahlungen zur Rentenversicherung aus den anderen Formularen automatisch übernommen worden. Direkt ausgefüllt habe ich sie also nicht, aber die Zahlungen zur Rentenversicherung wurden halt übernommen. Sonst ist die gesamte Anlage jedoch leer. Ich hatte mich anfangs gewundert, dass das Feld 25 im Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung "Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung" in allen Ausdrucken leer ist und somit auch in der Anlage Versorgungsaufwand, da die Daten ja automatisch aus der Anlage N übernommen werden. Das kommt aber wahrscheinlich daher, dass ich in der studentischen Krankenversicherung bin und mein Arbeitgeber somit keine Krankenversicherung für mich zahlen muss.

                  Vielen Dank euch noch mal für eure schnellen Antworten. Nächstes Jahr sollte ich mich wohl etwas früher damit auseinandersetzen.

                  Beste Grüße,
                  RS

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                    #10
                    AW: Steuererklärung eines Studenten mit verschiedenen beruflichen Tätigkeiten

                    Zitat von RS1990 Beitrag anzeigen
                    Ich mache die Steuererklärung auf Anraten von Charlie24 mit ElsterFormular. Somit bin ich wohl aktuell im falschen Unterforum, zumal es ja das Unterforum ElsterFormular gibt. Sorry dafür!
                    In der Anlage Versorgeaufwand sind meine Zahlungen zur Rentenversicherung aus den anderen Formularen automatisch übernommen worden. Direkt ausgefüllt habe ich sie also nicht, aber die Zahlungen zur Rentenversicherung wurden halt übernommen. Sonst ist die gesamte Anlage jedoch leer. Ich hatte mich anfangs gewundert, dass das Feld 25 im Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung "Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung" in allen Ausdrucken leer ist und somit auch in der Anlage Versorgungsaufwand, da die Daten ja automatisch aus der Anlage N übernommen werden. Das kommt aber wahrscheinlich daher, dass ich in der studentischen Krankenversicherung bin und mein Arbeitgeber somit keine Krankenversicherung für mich zahlen muss.

                    Vielen Dank euch noch mal für eure schnellen Antworten. Nächstes Jahr sollte ich mich wohl etwas früher damit auseinandersetzen.

                    Beste Grüße,
                    RS
                    Hallo,

                    Das ist richtig. In EF werden die entsprechenden Daten zu den Vorsorgeaufwendungen AUS der ANLAGE N automatisch übernommen.
                    Die Beiträge des AG zur KV sind NICHT relevant.
                    Und nun zum Punt.
                    Wo hast du die Beiträge zur KV und PV, die du geleistet hast, eingetragen?
                    Ich vermute mal gar nicht. Dann stellt sich die Frage: warum nicht?

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Steuererklärung eines Studenten mit verschiedenen beruflichen Tätigkeiten

                      Wenn du in der studentischen Krankenversicherung als Selbstzahler versichert bist und nicht beitragsfrei über die Eltern,
                      musst du die Beiträge zur studentischen Krankenversicherung direkt in die Anlage Vorsorgeaufwand eintragen.

                      Das ist zwar nicht die Welt, aber es mindert deine Steuerlast.

                      Dass bei dir momentan eine Nachzahlung herauskommt, hat im Übrigen genau damit zu tun. Dein Hauptarbeitgeber muss nämlich beim Lohnsteuerabzug für die Kranken- und Pflegeversicherung
                      eine Mindestvorsorgepauschale von 12% lohnsteuerfrei lassen. U. a. deshalb zahlst du auch kaum Lohnsteuer.

                      Bei der Einkommensteuer zählen aber nur die tatsächlich geleisteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Steuererklärung eines Studenten mit verschiedenen beruflichen Tätigkeiten

                        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                        Hallo,

                        Das ist richtig. In EF werden die entsprechenden Daten zu den Vorsorgeaufwendungen AUS der ANLAGE N automatisch übernommen.
                        Die Beiträge des AG zur KV sind NICHT relevant.
                        Und nun zum Punt.
                        Wo hast du die Beiträge zur KV und PV, die du geleistet hast, eingetragen?
                        Ich vermute mal gar nicht. Dann stellt sich die Frage: warum nicht?

                        Gruß FIGUL
                        Das war eine sehr hilfreiche Anmerkung von dir, die das ganze Resultat schon mal etwas angenehmer erscheinen lässt. Mir war nicht ganz klar, wo und ob ich das überhaupt irgendwo einzutragen habe. Habe die Beträge nun in die Zeilen 17 und 18 der Anlage Versorgeaufwand eingetragen. Vielen Dank dafür!

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                          #13
                          AW: Steuererklärung eines Studenten mit verschiedenen beruflichen Tätigkeiten

                          Auch wenn es hier keine Auswirkung haben dürfte, falls es sich um die studentische Krankenversicherung handelt, wäre es mir arg neu, dass aus dieser ein Anspruch auf Krankengeld erwächst. Insofern leuchtet mir 18 nicht ein.

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