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Erbschaftssteuer - keine elektronische Übermittlung

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    Erbschaftssteuer - keine elektronische Übermittlung

    Bei welchem Finanzamt muss ich die Erbschaftssteuererklärung einreichen?
    Beim Finanzamt des Verstorbenen oder bei "meinem" Finanzamt? (verschiedene Bundesländer)

    #2
    AW: Erbschaftssteuer

    Wie hast Du das geschafft? Ich finde keine Möglichkeit, über ElsterOnline eine Erbschaftsteuererklärung zu machen.

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      #3
      AW: Erbschaftssteuer

      Das Formular gibt es online.
      Also hab ich mal "angefangen" und frage mich, WO ich es abgeben muss oder kann.

      Wenn ich aber mit meiner Frage hier störe, dann entschuldige ich mich und ziehe sie zurück.

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        #4
        AW: Erbschaftssteuer

        Für die Erbschaftsteuer sind in den meisten Bundesländern zentrale Finanzämter bestimmt. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem letzten Wohnsitz des Verstorbenen.

        Die meisten PDF-Formulare für die Erbschaftsteuer lassen sich zwar am PC ausfüllen, es ist aber nicht möglich, sie elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln.

        Deshalb passt deine Frage auch nicht wirklich in das Unterforum für das ElsterOnline-Portal!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Erbschaftssteuer - keine elektronische Übermittlung

          Ok danke Charlie24,
          deine Antworte hilft mir weiter, ich wusste nicht, das es spezielle Finanzstellen für einzelne Steuersparten gibt. Ich werde mich entsprechend anderweitig informieren und dieses Thema kann geschlossen werden.

          Danke von Kreuzhexe

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            #6
            AW: Erbschaftssteuer - keine elektronische Übermittlung

            Das Thema wird wunschgemäß geschlossen!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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