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Kirchensteuerpflichtig - wird aber nicht anerkannt

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    Kirchensteuerpflichtig - wird aber nicht anerkannt

    Hallo,

    ich habe die Konfession "Freireligiös", welche im Formular zu Einkommensteuererklärung auf auswählbar ist. Diese Konfession ist Steuerpflichtig. Es gab dazu noch nie Probleme.
    Nun habe ich für die beiden eingereichten Formulare für 2015 und 2016 den Hinweis erhalten: Ich habe "nicht kirchsteuerpflichtig" angegeben, jedoch Kirchensteuer abgeführt. Ich solle dies korrigieren.

    Gibt es im Formular noch eine andere Stelle, die ich übersehen habe? Wie kann ich, ausser das Formular erneut einzureichen, mit dem Finanzamt kommunizieren und dies mitteilen?

    Ich hoffe, es kann mir hier jemand helfen.

    Viele Grüße
    Christina

    #2
    AW: Kirchensteuerpflichtig - wird aber nicht anerkannt

    Hallo Christina,

    da Sie es nicht verraten haben: Wo kommen Sie her?
    Freiligiöse Gemeinden sind nur in Baden, Offenbach/Main, Mainz, in der Pfalz und Alzey kirchensteuerpflichtig.
    Haben Sie eine Steuernummer aus diesen Regionen?
    Mit freundlichen Grüßen
    gez. D. Cremer

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      #3
      AW: Kirchensteuerpflichtig - wird aber nicht anerkannt

      Zitat von DC1961-1 Beitrag anzeigen
      Hallo Christina,

      da Sie es nicht verraten haben: Wo kommen Sie her?
      Freiligiöse Gemeinden sind nur in Baden, Offenbach/Main, Mainz, in der Pfalz und Alzey kirchensteuerpflichtig.
      Haben Sie eine Steuernummer aus diesen Regionen?
      Freireligiöse Gemeinde Offenbach. Seit meiner Geburt. Diese ist bereits über 40 Jahre her und ich habe meine Steuererklärung bishrr auch selbst gemacht und hatte nie Probleme.

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        #4
        AW: Kirchensteuerpflichtig - wird aber nicht anerkannt

        Wenn ich in ElsterFormular Version 18.5 in meiner Testerklärung ein Finanzamt in Offenbach und die entsprechende Religionsgemeinschaft auswähle,
        gibt es keine Fehlermeldung. Kirchensteuerzahlungen sind in dieser Testerklärung sowohl in der Anlage N wie bei den Sonderausgaben eingetragen.

        Erst in der Vorausberechnung fehlt dann die Kirchensteuerberechnung komplett. Das ist aber kein Übermittlungshindernis.

        Deshalb die Frage: Mit welcher Anwendung wird denn die Erklärung erstellt?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Kirchensteuerpflichtig - wird aber nicht anerkannt

          Im Einkommensteuerbescheid sollte dann aber KiSt drin sein, da die Kirchensteuer der Freireligiöse Gemeinde Offenbach in Hessen durch das FA verwaltet wird (Stand 20.02.2017).

          Kann durchaus sein, dass diverse länderspezifische Feinheiten bzgl. der KiSt in deinem Steuerprogramm nicht berücksichtigt sind.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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            #6
            AW: Kirchensteuerpflichtig - wird aber nicht anerkannt

            Ok, ich glaube ich hatte mich nicht verständlich ausgedrückt.

            Ich konnte das Formular korrekt ausfüllen, ohne Fehlermeldung, ohne Probleme übermitteln.
            Die beiden Formulars für 2015 und 2016 steht mit Status "erfolgreich bearbeitet" in ELSTER. Wenn ich hinten auf die "Berechnung für 20xx über Einkommensteuer" kliche, dann wird mir als Vorbrief zur Steuerberechnung folgendes mitgeteilt:
            "EHW Elster-/Steubel-Hinweise
            Obwohl Sie nach Ihren Angaben nicht kirchensteuerpflichtig sind, haben Sie Lohnkirchsteuer erklärt. Die Lohnkirchensteuer wurde maschinell nicht berücksichtigt. Bitte prüfen und ändern Sie ggf. Ihr Angaben."

            Wir soll ich jetzt damit umgehen?

            Ein Steuerbescheid mit der Festsetzung habe ich auch noch nicht erhalten.

            Vielen Dank vorab.

            - - - Aktualisiert - - -

            Könnte es eventuell daran liegen, dass ich von meinem getrennt lebeneden (Noch)-Ehemann gesondert veranlage, somit keine Daten von ihm angegeben habe, aber in der Anlage N das Feld "Kirchsteuer des Ehegatten" gefüllt hatte, da es ja auch auf meiner Gehaltsabrechnung angegeben ist?

            Kommentar


              #7
              AW: Kirchensteuerpflichtig - wird aber nicht anerkannt

              EHW Elster-/Steubel-Hinweise
              Obwohl Sie nach Ihren Angaben nicht kirchensteuerpflichtig sind, haben Sie Lohnkirchsteuer erklärt. Die Lohnkirchensteuer wurde maschinell nicht berücksichtigt. Bitte prüfen und ändern Sie ggf. Ihr Angaben.
              Auch dieser Hinweis steht bei mir nicht drin! Die gezahlte Kirchensteuer wird korrekt als Sonderausgabe berücksichtigt, nur die Kirchensteuerberechnung selbst fehlt.
              Getestet habe ich nur das Jahr 2016!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Kirchensteuerpflichtig - wird aber nicht anerkannt

                Stellt sich auch mal wieder die Frage wo Christina0309 unterwegs ist, um " Wenn ich hinten auf die "Berechnung für 20xx über Einkommensteuer" kliche, dann wird mir als Vorbrief zur Steuerberechnung folgendes mitgeteilt..." schreiben zu können? Für mich liest sich das nicht nach ElsterFormular.

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                  #9
                  AW: Kirchensteuerpflichtig - wird aber nicht anerkannt

                  Zitat von Pingu Beitrag anzeigen
                  Stellt sich auch mal wieder die Frage wo Christina0309 unterwegs ist, um " Wenn ich hinten auf die "Berechnung für 20xx über Einkommensteuer" kliche, dann wird mir als Vorbrief zur Steuerberechnung folgendes mitgeteilt..." schreiben zu können? Für mich liest sich das nicht nach ElsterFormular.
                  Hallo,

                  Die Fage nach der Anwendung hat Charlie24 schon gestellt.
                  Es scheint ein gut gehütetes Geheimnis zu sein.

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Kirchensteuerpflichtig - wird aber nicht anerkannt

                    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    Die Fage nach der Anwendung hat Charlie24 schon gestellt.
                    Es scheint ein gut gehütetes Geheimnis zu sein.

                    Gruß FIGUL
                    Tut mir leid, ich wusste nicht, dass ich mich tatsächlich so unklar ausdrücke und dass es so viele verschiedene Möglichkeiten von Anwendungen gibt. Ich war das letzte Mal in Elster in 2016 und da sah das alles noch ganz anders aus. Ich bin kein Profi, daher stelle ich die Frage hier im Portal. In welcher Anwendung ich unterwegs ist, ist auch kein wohlgehütetes Geheimnis.

                    Ich will es also noch mal erklären:
                    Ich bin NICHT in einem ELSTERFormular, sondern in ELSTER - privater Bereich online angemeldet. In "Mein Elster". Dann klicke ich auf "Meine Formulare" und dann den Reiter "übermittelte Formulare" worin sich 2 befinden. 1x Est 1A 2015 und 1x Est 1A 2016, beide mit dem Status "erfolgreich bearbeitet". Hinter dieser Anzeige kann man ein kleine Dokument anklicken, woraufhin sich dann dan von mir oben erwähnte Dokument öffnet in dem diese Meldung steht, dass ich die Kirchensteuer überprüfen soll etc. Siehe Beschreibung oben.

                    Ich hoffe, es weiss jetzt jeder wo ich unterwegs bin.

                    Viele Grüße
                    Christina

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                      #11
                      AW: Kirchensteuerpflichtig - wird aber nicht anerkannt

                      Ich habe mal einen Musterfall mit deinen Angaben (Wohnort: Offenbach, Freireligiöse Gemeinde Offenbach) in "Mein ELSTER" (früher: ELSTER Onlineportal) nachgestellt und bekomme den selben ELSTER / Steubel Hinweis.

                      In der Berechnung fehlt die Festsetzung der KiSt. Der Sonderausgabeabzug wird jedoch gewährt, soweit die gezahlte Kirchensteuer im Mantelbogen als Sonderausgabe erklärt wurde.

                      Hier hilft dir wirklich nur, den echten Einkommensteuerbescheid abzuwarten und ggf. Einspruch einzulegen falls dort ebenfalls die Festsetzung der KiSt fehlt.



                      Edit: Kann mal jemand den Beitrag ins EOP-Forum verschieben
                      Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 03.08.2017, 12:49.
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
                      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                        #12
                        AW: Kirchensteuerpflichtig - wird aber nicht anerkannt

                        Ich habe den Fall mit einer Testerklärung in Mein ELSTER ebenfalls nachgestellt.

                        In der Berechnung fehlte wie bei ElsterFormular die Berechnung der Kirchensteuer, der Sonderausgabenabzug passte.

                        Kirchenlohnsteuer war in der Anlage N angegeben. die Berechnung enthielt jedoch keinen Hinweis! Seltsam?
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Kirchensteuerpflichtig - wird aber nicht anerkannt

                          Vielen Dank erstmal für die Hilfe.
                          Also werde ich wohl den Bescheid abwarten müssen. Ich hatte die Befürchtung, dass ich das korrigieren muss bis ein Bescheid ergeht.

                          Wie lange wird es vermutlich dauern bis der Bescheid eingeht? Der Status ist bereits seit 10 Tagen eingestellt.

                          Viele Grüße
                          Christina

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                            #14
                            AW: Kirchensteuerpflichtig - wird aber nicht anerkannt

                            Dazu kann man nichts sagen, das ist von Bundesland zu Bundesland und von Finanzamt zu Finanzamt sehr unterschiedlich.
                            Vier bis sechs Wochen Bearbeitungszeit sind um diese Jahreszeit durchaus normal.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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