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Übungsleiterpauschale

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    Übungsleiterpauschale

    Hallo,

    ich bin beamter und habe ausnahmsweise eine Übungsleiterverdienst, der unterhalb der Pauschale bleibt.
    Ich finde leider bei meiner Einkommenssteuererklärung mit Elster leider kein Feld..Wo muss ich diese eintragen, damit mein Finanzamt dies versteht und mir keine Steuern abzieht?

    #2
    AW: Übungsleiterpauschale

    Dafür gibt es die Zeile 26 der Anlage N!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Übungsleiterpauschale

      Hallo Dr. Cramer,

      da du ja auch die Anlage N ausfüllen musst, kannst du das in Zeile 26 eintragen.

      Tschüß

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        #4
        AW: Übungsleiterpauschale

        Hallo,

        zunächst einmal: Danke für die schnelle Antwort. Ich scheine es aber überhaupt nicht mehr zu blicken: Bei mir steht in Anlage N Zeile 26: "Arbeitnehmerträge zur sozialen Pflegeversicherung".

        Was mache ich falsch/nach was muss ich schauen?

        Gruß

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          #5
          AW: Übungsleiterpauschale

          Bei mir steht in Anlage N Zeile 26: "Arbeitnehmerträge zur sozialen Pflegeversicherung"
          Das ist die Nummer 26 der Lohnsteuerbescheinigung!

          Die Zeile 26 der Anlage N kommt erst nach der Lohnsteuerbescheinigung unter weitere Angaben zum Arbeitslohn.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Übungsleiterpauschale

            Hallo,
            danke für Ihre Geduld.

            Ich bin leider immer noch verwirrt:

            Ich habe einen Hauptvordruck, eine Anlage N (aus der ich zitiert habe) eine Anlage Vorsorgeaufkommen.

            Die Anlage N besteht aus zwei Seiten, auf der zweiten Seite fängt es z.B. mit der Entfernungspauschale an.

            Wenn ich unter weitere Formulare schauen, dann finde ich nur noch Anlage N - aus (was wohl ausland bedeutet..).

            Stimmt etwas mit meinem Formular nicht? Leider vermute ich eher, ich mache einen Fehler....

            Tja

            Gruß

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              #7
              AW: Übungsleiterpauschale

              Die Zeile 26 ist bei ElsterFormular noch auf Seite 1!
              Angehängte Dateien
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Übungsleiterpauschale

                Hallo Dr.Cramer,

                nach der Lohnsteuerbescheinigung geht es weiter -> schau mal dieses Bild an.

                Tschüß
                Angehängte Dateien

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                  #9
                  AW: Übungsleiterpauschale

                  Danke Charlie 24,

                  ich denke, ich habs...

                  Gruß

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Übungsleiterpauschale

                    Das gilt natürlich nur, wenn die Übungsleitertätigkeit in einem Angestelltenverhältnis ausgeübt wurde.

                    Wurde sie selbständig ausgeübt (z. B. bei einem Beamten eine nebenberufliche Vortragstätigkeit für nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigte Auftraggeber), ist sie auf der Anlage S einzutragen (S. 2 Zeile 46 für die Berechnung und Zeile 10 mit dem steuerpflichtigen Anteil - ggf. "0").

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                      #11
                      AW: Übungsleiterpauschale

                      Das gilt natürlich nur, wenn die Übungsleitertätigkeit in einem Angestelltenverhältnis ausgeübt wurde.
                      Das ist formal natürlich richtig, das sieht aber mein Finanzamt wesentlich lockerer.

                      Deswegen habe ich sogar schon mal angerufen und die Antwort war: Hauptsache, die Einnahmen werden erklärt.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Übungsleiterpauschale

                        Meines Erachtens ist Übungsleitertätigkeit immer abhängig.
                        Eine Vortragender ist kein Übungsleiter, sondern eben ein Vortragender.

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                          #13
                          AW: Übungsleiterpauschale

                          Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
                          Meines Erachtens ist Übungsleitertätigkeit immer abhängig.
                          Eine Vortragender ist kein Übungsleiter, sondern eben ein Vortragender.
                          Hallo XaverWdg,

                          warum sollte ich nicht auch selbstständig tätig sein können als Übungsleiter ?

                          Tschüß

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                            #14
                            AW: Übungsleiterpauschale

                            Erstens:
                            Es gibt mehrere Links im Internet, die das durchaus verneinen:
                            "SV-Träger unterstellen in der Regel abhängige Beschäftigung
                            Es gibt aber - anders als bei der Einkommensteuer - keine pauschale Untergrenze, bei der von einer Sozialversicherungsfreiheit ausgegangen werden darf. Die Sozialversicherungsträger gehen allgemein davon aus, dass Übungsleiter, die in Sportvereinen tätig sind, grundsätzlich als in das Unternehmen eingegliedert zu betrachten sind und somit meist zu den abhängig Beschäftigten gehören (Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger, Besprechungsergebnis vom 16./17.11.1999; Abruf-Nr. 093808). "
                            siehe http://www.iww.de/lgp/archiv/entsche...chaeftigt-f573
                            Ich als Vereinsvorstand würde die Finger von selbstständigen Übungsleitern lassen, falls die SV das anders sieht, sind die Nachzahlungen nicht gerade gering.

                            Zweitens:
                            Es ging um die Tätigkeit eines Vortragenden, was etwas anderes als ein Übungsleiter ist.

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                              #15
                              AW: Übungsleiterpauschale

                              Nur weil die SV-Träger etwas unterstellen, muss es (auch) steuerlich noch lange nicht so sein...

                              Darüber hinaus wird der Begriff "Übungsleiterpauschale" oft - eben "pauschal" - verwendet, wenn es um die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG geht - unabhängig davon, welche der dort genannten Tätigkeiten tatsächlich ausgeübt wurde. Daher ist die Unterscheidung zwischen Anlage N und Anlage S im Zweifelsfall durchaus berechtigt.

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