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Übungsleiterpauschale

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    #16
    AW: Übungsleiterpauschale

    Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen

    Zweitens:
    Es ging um die Tätigkeit eines Vortragenden, was etwas anderes als ein Übungsleiter ist.
    Hallo,

    der Threadersteller hat nirgendwo davon gesprochen ein Vortragender zu sein, sondern er sprach von Übungsleitertätigkeit -> und ich denke niemand reißt ihm den Kopf ab, wenn er eine Anlage S ausfüllt und es würde in Anlage N gehören oder umgekehrt -> siehe beispielsweise Aussage Charlie24 vom 11.08. 14:48 Uhr.

    Tschüß

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      #17
      AW: Übungsleiterpauschale

      Daher ist die Unterscheidung zwischen Anlage N und Anlage S im Zweifelsfall durchaus berechtigt.
      Wobei ich bei Gesamtvergütungen unterhalb von 2.400,00 € allerdings keine steuerlichen Auswirkungen erkennen kann.

      Ob ich bei einem meiner Söhne, der für seine Chorleitertätigkeit jährlich 2.100,00 € erhält, jetzt den Betrag in Zeile 26 der Anlage N erkläre oder
      allein deswegen eine Anlage S ausfülle, in der es sonst nichts zu erklären gibt, ist im Ergebnis ohne jede Bedeutung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #18
        AW: Übungsleiterpauschale

        Da das Anliegen des Threaderstellers beantwortet ist, werde ich auf die Nebenthemen hier nicht weiter eingehen
        (Die Foren sollen in erster Linie anderen beratend im Umgang mit Elster zur Seite stehen, zum Beispiel welcher Betrag in welches Feld eingetragen wird).

        Nur am Rande zum Thema SV und Selbständigkeit:
        Ich hatte auf jeden Fall schon einmal eine Prüfung durch die SV als Geschäftsführer bei einem gemeinnützigen Verein.
        Fragen über Fragen
        Vergnügungssteuerpflichtig ist das nicht.

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