Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage Kind: Formular erzwingt Eintrag bei Kinderbetreuungskosten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #31
    Ein Jahr ist vergangen und das Problem ist immer noch nicht gelöst.
    Es gab kein Problem und es gibt kein Problem. Wer keine Kinderbetreuungskosten hat, darf auf Seite 13 der Anlage Kind (früher Seite 12) nichts eintragen,

    alle Zeilen müssen leer bleiben, es dürfen auf der Seite auch keine Angaben zur Haushaltszugehörigkeit oder zum Haushalt der Eltern gemacht werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #32
      Zitat von Igor

      Ok, danke für die Erklärung.
      Ich habe es einfach falsch interpretiert.
      Meine Tochter ist im Oktober wegen dem Studium ausgezogen. Darum dachte ich mir, ich soll hier den Zeitraum angeben, wo sie noch bei uns gewohnt hat.
      Aber jetzt funktioniert es einwandfrei, da die Seite 13 (Seite 13 der Anlage Kind - Kinderbetreuungskosten) wirklich leer ist.
      Hallo,

      über der Seite 13 steht groß und deutlich 13 - Kinderbetreuungskosten

      wie man dann auf dieser Seite Einträge vornimmt ohne Betreuungskosten zu haben ist für mich völlig unverständlich
      Da fehlt es komplett an Lesekompetenz
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #33
        Hallo,

        in der Hilfefunktion zur Seite 13 wird folgendes angezeigt:
        Kinderbetreuungskosten können ab Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres berücksichtigt werden.
        Das dürfte für eine studierende Tochter(allein schon altersbedingt) nicht zutreffen
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #34
          Meine Tochter ist im Oktober wegen dem Studium ausgezogen.
          Die Angaben zur auswärtigen Unterbringung des Kindes sind nur auf Seite 9 der Anlage Kind zu machen, an anderer Stellen ist da nichts zu erklären.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #35
            Zitat von Igor

            Gut, das es solche kompetente und hilfsbereite Menschen gibt, die ihr Wissen mit uns (bin scheinbar nicht der einzige) unwissenden teilen.
            Es kommt ja leider immer wieder vor, dass in Abschnitten, die zur Gänze nicht zutreffend sind, trotzdem einzelne Felder ausgefüllt werden, nur weil man sie zufällig beantworten kann.

            Es ist aber ärgerlich, dass solche Fragen zunehmend an alte Threads angehängt werden, in denen es seit dutzenden Antworten um nichts anderes geht, als zu erklären, dass der Abschnitt leer bleiben muss und ein weiteres dutzend Mal zu erklären, dass leer wirklich leer meint.

            Kommentar


              #36
              Vor allem ist es sehr ärgerlich, dass der Leichenschänder anschließend seine Frage komplett löscht und somit die folgenden Antworten im Vakuum stehen.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

              Kommentar


                #37
                ... und somit die folgenden Antworten im Vakuum stehen.
                Ganz so schlimm ist es nicht, einige der nachträglich gelöschten Beiträge wurden ja ganz oder teilweise zitiert.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #38
                  Ich hatte dieses "Problem" auch gerade. Dann (für alle, die vielleicht wie ich auch suchen) habe ich folgendes korrigiert:

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  alle Zeilen müssen leer bleiben, es dürfen auf der Seite auch keine Angaben zur Haushaltszugehörigkeit oder zum Haushalt der Eltern gemacht werden.
                  Denn ich muss gestehen, dass ich nicht umbedingt alles, was ich dort ausfülle, in Verbindung zur Seitenüberschrift bringe. Dort steht die Überschrift "Angaben zum Haushalt" mit der untergeordneten Überschrift "Gemeinsamer Haushalt der Elternteile". Also habe ich da natürlich was stehen gehabt, denn den gem. Haushalt hatten wir ja.

                  Naja, für jemanden, der damit nur einmal im Jahr was mit zutun hat, mag es vielleicht zu unübersichtlich sein, wenn ein Eintrag nur unter nicht direkt dort stehenden Vorbedingungen nötig ist.
                  Ich will hiermit nur helfen und hoffe, dass ich nicht so angeranzt werde, wie andere nutzer hier. Vielen Dank.

                  Kommentar


                    #39
                    Ich will hiermit nur helfen und hoffe, dass ich nicht so angeranzt werde, wie andere nutzer hier. Vielen Dank.
                    Wenn jemand trotz mehrfacher Nachfrage nicht mitteilt, mit welcher Anwendung, welchem Programm er arbeitet, dann verhält er sich nicht kooperativ.

                    Das bringt uns hier nicht weiter, das führt dann nur zu unnötiger Testarbeit. Der Fehler mit den Angaben zum Haushalt kommt in der Praxis jetzt nicht

                    nicht mehr so gehäuft vor, aber ist nach wie vor nicht selten. Zumindest ist das mein Eindruck aus der Forumsarbeit hier.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X