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Ausgaben gegenüber Einnahmen zu hoch??

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    Ausgaben gegenüber Einnahmen zu hoch??

    Hallo Forianer,
    ich bin momentan ziemlich ratlos und dachte, ich versuche es einmal hier...:

    Mein Mann hat ein 2Familienhaus geerbt, wovon 1 Einheit vermietet ist und
    die andere möchten wir gern nach Renovierung/Sanierung des gesamten(!) Haus selbst nutzen.
    Ausserdem ist auch eine Nutzungsänderung auf ein MFH beantragt.
    Soweit so gut.
    Vorher hatte mein Mann ebenfalls schon ein MFH überschrieben bekommen, wo mein
    jetzt verstorbener SchwieVa Nießbrauchrecht hatte. Hier nutzen wir bis dato eine Einheit selbst.
    Bei den vermieteten Objekten sind nun diverse Rechnungen angefallen, welche ich als Erhaltung,
    z.T. auch über mehrere Jahre (max 5), einegtragen haben und persönliche Kosten Handwerkerrechnungen
    halt den Lohnanteil.
    Wenn ich nun jedoch weitere Belege eingeben möchte, verändert sich der zu erwartende Erstattungsbetrag gar nicht
    mehr und bei den privaten Kosten bekomme ich eine Meldung, dass wir nur max. 6000,-€ geltend machen können.
    Dabei habe ich noch nicht einmal 3000,-€ erfasst gehabt.
    Kann es sein, dass die angefallenen Kosten einfach zu hoch waren in Relativität zu den (Miet-)Einnahmen???
    Oder woran kann es noch liegen??
    Freue mich über Antworten :-)
    Und ja: ich weiß, dass ich einen Roman geschrieben und noch wenig bis keine Ahnung von Steuern habe

    Danke im Voraus
    PP

    #2
    AW: Ausgaben gegenüber Einnahmen zu hoch??

    Aus deinen Angaben ist nicht ersichtlich, wo du welche Ausgaben erklärt hast.

    Erhaltungsaufwendungen, die ein vermietetes Objekt als Gesamtheit bzw. eine vermietete Wohneinheit unmittelbar betreffen, sind in der Anlage V zu erklären und je nach Zuordnung dort anteilig oder vollständig geltend zu machen.

    Bei Handwerkerkosten für die eigengenutzte Wohnung bzw. den eigenen Haushalt können die Arbeitskosten im Hauptvordruck erklärt werden. Dafür gilt die Obergrenze von 6.000 €!

    Steuerberatung kann und darf dieses Forum nicht leisten!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Ausgaben gegenüber Einnahmen zu hoch??

      Ich vermute einfach dass nach den bisherigen Eingaben schon eine vollständige Erstattung der Lohnsteuern erreicht ist. Mehr geht dann natürlich einfach nicht.

      Kommentar


        #4
        AW: Ausgaben gegenüber Einnahmen zu hoch??

        Ich vermute einfach dass nach den bisherigen Eingaben schon eine vollständige Erstattung der Lohnsteuern erreicht ist. Mehr geht dann natürlich einfach nicht.
        Das könnte der Fall sein, aber ob die behauptete Meldung dazu passt, ist fraglich:

        ... bei den privaten Kosten bekomme ich eine Meldung, dass wir nur max. 6000,-€ geltend machen können. Dabei habe ich noch nicht einmal 3000,-€ erfasst gehabt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Ausgaben gegenüber Einnahmen zu hoch??

          Das und in dem Satz

          Zitat von PinkPanther Beitrag anzeigen
          Wenn ich nun jedoch weitere Belege eingeben möchte, verändert sich der zu erwartende Erstattungsbetrag gar nicht
          mehr und bei den privaten Kosten bekomme ich eine Meldung, dass wir nur max. 6000,-€ geltend machen können.
          verstehe ich so, dass alles was vor diesem Wort steht die Anlage V betrifft.

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            #6
            AW: Ausgaben gegenüber Einnahmen zu hoch??

            Hallo PP,
            wo haben Sie was deklariert?
            Mantelbogen
            oder
            Anlage V
            Gruß Xaver

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