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Kinderfreibetrag/Kindergeld - Günstigerprüfung

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    #16
    AW: Kinderfreibetrag/Kindergeld - Günstigerprüfung

    Zitat von berghaus Beitrag anzeigen
    Die beiden Antworten zeigen mir, dass es mir noch nicht gelungen ist, das Problem deutlich zu machen. Es geht auch nicht um viel Geld.
    Gegenüber dem Jahr 2015 hat sich bei meiner Tochter nicht viel verändert.

    Rein gefühlsmäßig meine ich schon, wenn 2015 die Steuerermäßigung für den Ansatz des halben Kinderfreibetrages von 3.576 € und die damit verbundene Steuermäßigung von 1.200 € besser als das halbe Kindergeld von 1.128 € war, dann müsste doch allein schon wegen der Progression bei einem erhöhten Einkommen (2015 = 36.245 € und 2016 = 37.244 €) und auch noch erhöhtem Freibetrag (von 3.576 auf 3.624) und nur mäßig erhöhtem (halbem) Kindergeld (von 1.128 auf 1.140), dazu hier mehr Infos, die Günstigerprüfung (vom Finanzamt Vergleichberechnung genannt) immer noch zugunsten des Ansatzes des Freibetrages ausfallen.

    Rechnet man die sich ergebende Steuer nicht mit dem Elsterprogramm, sondern mit im Internet zu findenden Steuerberechnungsprogrammen (auch vom Finanzministerium) aus, kann man, wie in meinem ersten Beitrag zu sehen, ausrechnen, dass auch 2016 der Ansatz des Freibetrages mehr Steuerermäßigung bringt als das (halbe Kindergeld).

    Zur Verdeutlichung hier die maßgebenden Zeilen aus den beiden Steuerbescheiden:

    2015 / 2016
    Einkommen 36.245 / 37.244
    ab Freibeträge für das Kind -3.576 / -
    zu versteuerndes Einkommen 32.699 / 37.244
    tarifliche Einkommensteuer 6.349 / 7.856
    dazu Kindergeld + 1.228 / -
    festzusetz. Einkommensteuer 7.577 / 7.856 (die tabellenartige Formatierung wird bei Absenden zerstört!)

    An dem Ansatz des Freibetrages und dem Kindergeld im Jahr 2015 sieht man, dass in diesem Fall der Alleinerziehung nur der halbe Freibetrag angesetzt wird, weil, so glaube ich zu wissen, der Vater auch den halben Freibetrag ansetzen kann und, obwohl die Mutter das Kindergeld ganz bekommt (2.2567 2.280) die Hälfte davon auf den vom Vater zu zahlenden Unterhalt angerechnet wird.

    berghaus 114.09.17
    Habe gerade ein ganz ähnliches Problem. Ich konnte aus diesem Thread noch keine Lösung erkennen. Gibt es mittlerweile neue Erkenntnisse? An wen kann man sich denn eigentlich am besten wenden, bei solchen Fragen? Kann ein guter Steuerberater einem dabei weiterhelfen? Was würde so etwas denn in etwa kosten? Danke vorab für eure Hilfe!

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      #17
      AW: Kinderfreibetrag/Kindergeld - Günstigerprüfung

      @conny833

      Sicher wird ein Steuerberater da helfen können. Kostet aber.

      Ich würde aber erst mal versuchen, das Problem hier zu schildern.

      berghaus 10.10-17
      Zuletzt geändert von berghaus; 10.10.2017, 15:21.

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