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Kleinunternehmen, das 2016 praktisch ruht - wie erklären in der UST & usw. ?

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    Kleinunternehmen, das 2016 praktisch ruht - wie erklären in der UST & usw. ?

    Guten Tag community,


    im jahre 2016 war Kleinunternehmen, praktisch ruhend

    Die Frage ist nun: wie erklären in der UST & usw. ?

    Welche Belege muss ich (dennoch) einreichen beim Finanzamt?
    Anm.: es handelt sich um einen Reinerlös von 130 Eur.

    Muss ich denn hier alle (üblichen) Formulare ausfüllen.

    - Umsatzsteuererklärung
    - Einnahmeüberschussrechnung
    - Gewerbesteuererklärung
    - Gewinnernittlung


    Freue mich von Euch zu hoeren.


    VG SAY
    Zuletzt geändert von sayhello; 13.09.2017, 19:46.

    #2
    AW: Kleinunternehmen, das 2016 praktisch ruht - wie erklären in der UST & usw. ?

    Das ist keine Frage zu Elster. Wenn Du unternehmerisch tätig bist dann musst Du auch Deine Steuererklärungen abgeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Kleinunternehmen, das 2016 praktisch ruht - wie erklären in der UST & usw. ?

      Am besten klärt man das mit dem eigenen Finanzamt.

      Eine Gewerbesteuererklärung muss man bei den genannten Summen normalerweise nicht einreichen,
      bei uns (in Bayern) muss man als Kleinunternehmer auch keine Umsatzsteuererklärung abgeben.

      Von der Gesetzeslage her müssen Arbeitnehmer erst dann eine Einkommensteuererklärung abgeben,
      wenn sie neben dem Arbeitslohn steuerpflichtige Einkünfte von mehr als 410 € hatten.

      Aber wie bereits geraten, einfach beim Finanzamt anrufen und die Fragen klären.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Kleinunternehmen, das 2016 praktisch ruht - wie erklären in der UST & usw. ?

        Hallo,

        @Charlie24

        Zitat: Eine Gewerbesteuererklärung muss man bei den genannten Summen normalerweise nicht einreichen,
        bei uns (in Bayern) muss man als Kleinunternehmer auch keine Umsatzsteuererklärung abgeben.

        Das kann ich so nicht bestätigen. Bei manchen FA in Bayern wird sehr wohl eine Umsatzsteuererklärung verlangt.
        Was treibt dich zu solchen, erwiesener Maßen, falschen Aussagen?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Kleinunternehmen, das 2016 praktisch ruht - wie erklären in der UST & usw. ?

          Hallo sayhello,

          der einfachste Weg, dem Finanzamt zu erklären, dass du in 2016 wenig gemacht hast in deinem praktisch ruhendem Gewerbe ist doch der die entsprechenden Erklärungen einfach auszufüllen und fertig, Belege wird das FA sicherlich bei den Summen nicht haben wollen.
          Bevor du deinen Sachbearbeiter dreimal anrufst und erklärst, warum du dies und das vielleicht nicht einreichen musst, hast du doch die Erklärungen ausgefüllt und versendet.

          Tschüß

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