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EÜR 2016 in „MeinElStEr“: FehlerMeldung zu Zeile 94: Entnahmen… (KennZiffer 122)

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    EÜR 2016 in „MeinElStEr“: FehlerMeldung zu Zeile 94: Entnahmen… (KennZiffer 122)

    Hallo allerseits,

    beim „Prüfen des gesamten Formulars“ in „Elster Online-Finanzamt / Mein Elster“ erhalte ich die hier schon merhfach diskutierte FehlerMeldung, dass der von mir bei den „Entnahmen einschl. Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen“ (KennZiffer 122) eingetragene Wert zu klein ist.

    Worum es hierbei sachlich geht ist mir klar. Und wie man diese Fehlermeldungen grundsätzlich wegbekommen kann, wird in den einschlägigen Beiträgen hier im Forum bereits grob, aber unvollständig, beantwortet. Deshalb habe ich hier ein universelles Zahlenbeispiel ausgearbeitet mit deren Lösung automatisch eine präzise Antwort und für alle verwertbares Musterbeispiel, wie das ElsterFormular handzuhaben ist, vorläge:

    Mal angenommen Herr Freiberufler hat bei seiner Anlage EÜR 2016 u.a. folgende Einträge:

    Zeile 18: Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen (KennZiffer 102): 1.000,00 €
    => Hierauf ergänzt er in Zeille 16: Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben (KennZiffer 140): 190,00 €

    Zeile 19: Private Kfz-Nutzung (KennZiffer 106): 500,00 €
    => Hierauf ergänzt er in Zeille 16: Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben (KennZiffer 140): 95,00 €

    Zeile 20: Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen (KennZiffer 108): 100,00 €
    => Hierauf ergänzt er in Zeille 16: Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben (KennZiffer 140): 19,00 €

    Außerdem hat er im Jahr 2016 insgesamt 5.000,00 € von seinem Geschäftskonto auf sein Privatkonto überwiesen.

    FRAGE: Welchen Betrag hat er in Zeile 94: Entnahmen einschl. Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen (KennZiffer 122) einzutragen?

    Liebe Grüße und viel Spaß beim Beantworten meiner Frage wünsche ich Euch.

    #2
    AW: EÜR 2016 in „MeinElStEr“: FehlerMeldung zu Zeile 94: Entnahmen… (KennZiffer 122)

    Und was hat das jetzt unmittelbar mit Mein ELSTER zu tun? Nichts!

    Die Einträge in den Zeilen 94 und 95 einer EÜR werden zwar in jeder Steuersoftware auf Plausibilität geprüft, aber sicher nicht auf ihre Richtigkeit.

    Wenn die Angaben aber richtig sein sollen, sind alle Entnahmen und Einlagen einzutragen, die nach § 4 Abs. 4a EStG gesondert aufzuzeichnen sind. So steht das auch in der Hilfe!

    Dazu zählen neben den Geldentnahmen und -einlagen auch die durch die private Nutzung betrieblicher Wirtschaftsgüter oder Leistungen entstandenen Entnahmen.
    Entnahmen und Einlagen, die nicht in Geld bestehen, sind grundsätzlich mit dem Teilwert – ggf. zuzüglich Umsatzsteuer – anzusetzen.
    Eine Nutzungseinlage ist z. B. auch der Einsatz eines zum Privatvermögen rechnenden Pkws für betriebliche Zwecke (Zeile 62), was häufig übersehen wird

    Eine Lösung anzubieten, mit der man die Fehlermeldung wegbringt, ist eigentlich wenig hilfreich, denn sie führt noch nicht zu einer inhaltlich richtigen Erklärung.

    Zugegebenermaßen interessiert sich allerdings auch niemand für die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, solange keine Schuldzinsen erklärt werden.
    Da reicht dann auch ein plausibler Wert.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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