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Kirchensteuervorauszahlungen im Mantelbogen mit aufaddieren?

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    Kirchensteuervorauszahlungen im Mantelbogen mit aufaddieren?

    Hallo,
    ich bin mit meiner Steuererklärung 2016 fast durch - nur bei einem Punkt bin ich unsicher. Da regelmäßige Einkünfte aus Vermietungen bestehen, zahle ich vierteljährlich Steuervorauszahlungen. Im Mantelbogen muss man ja für den Sonderausgabenabzug die gezahlte Kirchensteuer und evtl. Erstattungen eintragen. Ich hatte 2016 Kirchensteuer-Abzüge vom Lohn und gemäß Bescheid für 2015 musste ich auch etwas Kirchensteuer nachzahlen.
    Die Summe von beidem trage ich in den Mantelbogen ein - soweit so klar. Wie ist das jetzt aber mit den Kirchensteuervorauszahlungen, die sich das Finanzamt geholt hat? Die sind ja im Prinzip auch in 2016 abgeflossen. Kann/Muss ich die zu den beiden anderen Positionen als gezahlte Kirchensteuer addieren und dann als Gesamtsumme eintragen? - Aus Sicht des Sonerausgabenabzugs wäre das ja für mich vorteilhafter, oder?

    Wer weiß Rat - mit der Suche habe ich leider nichts passendes/eindeutiges gefunden.

    MfG

    #2
    AW: Kirchensteuervorauszahlungen im Mantelbogen mit aufaddieren?

    Kirchensteuerzahlungen können Sie im Jahr der Zahlung als Sonderausgabe geltend machen. Dazu zählen auch geleistete Kirchensteuervorauszahlungen.

    Kommentar


      #3
      AW: Kirchensteuervorauszahlungen im Mantelbogen mit aufaddieren?

      Die sind ja im Prinzip auch in 2016 abgeflossen. Kann/Muss ich die zu den beiden anderen Positionen als gezahlte Kirchensteuer addieren und dann als Gesamtsumme eintragen?
      Genauso ist das! Die Vorauszahlungen wurden ja tatsächlich im Jahr 2016 geleistet.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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