Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Progressionsvorbehalt bei Rente im Ausland

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Progressionsvorbehalt bei Rente im Ausland

    Als Niederländer mit einem geringen Versorgungsbezug von ca. EUR 500, die nicht in Deutschland versteuert werden, gemäss Absprache im DBA, erhalte ich dennoch ein Steuerbescheid, worin meine Rente versteuert wird mit Progressionsvorbehalt, obwohl die Rente selbst knapp unterhalb des Grundfreibetrags bleibt. Die Berechnungsweise des Finanzamts gibt hierüber keinerlei Ausschluss. Wie berechnet mann den prozentualen Steuersatz.
    al premo

    #2
    AW: Progressionsvorbehalt bei Rente im Ausland

    ... worin meine Rente versteuert wird mit Progressionsvorbehalt,
    Das ist so nicht ganz richtig. Durch die dem Progressionsvorbehalt unterliegende Rente erhöht sich nur der Steuersatz für deine übrigen in Deutschland zu versteuernden Einkünfte.

    Die steuerlichen Auswirkungen kannst du hier selbst ermitteln:

    http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...ionsvorbehalt/
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Progressionsvorbehalt bei Rente im Ausland

      Charlie 24
      Herzlichen Dank, der Link ist Goldrichtig, die Berechnungsart deutlich, weil ich in meiner Exceltabelle alles nachvollziehen kann.
      al premo

      Kommentar

      Lädt...
      X