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darf ich diese Frage stellen? Probleme mit Formular Anlage VOR; Krankenversicherung

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    darf ich diese Frage stellen? Probleme mit Formular Anlage VOR; Krankenversicherung

    Bei Elsteronline versuchte ich heute, meine Einkommenssteuererklärung 2016 für Selbständige zu erstellen. Start mit Hauptvordruck. Dabei habe ich mich für die Variante "alte Einstellungen übernehmen" entschieden. Und habe alle Einzelseiten genau überprüft und noch keine Anlagen ausgefüllt und dann abgesendet. Beim Check, was angekommen ist (in Schwarz-Weiss), musste ich feststellen, daß Angaben über Krankenversicherungsausgaben von 2015 übertragen wurden. Die aktuell nicht von mir versandt wurden. Wie die zu Elster gekommen sind, kann ich mir nicht erklären. Beim meinem wiederholten Versuch, jetzt eine korrigierte Version zu erstellen, scheitert das System daran, daß es einfach kein Feld zur Verfügung stellt, wo ich meine korrekten Krankenversicherungs-Daten aus 2016 eintragen könnte. Weder mein Finanzamt noch die Elster-Hotline (Zitat: "Dazu dürfen wir nichts sagen" -absurd, wer denn sonst?) können oder wollen mir sagen, auf welchem Feld der VOR-Anlage oder wo auch immer der Selbständige seine Krankenversicherungsausgaben geltend machen kann. Oder sind diese seit 2016 gar nicht absetzbar? Wer kann mir da helfen?

    #2
    AW: darf ich diese Frage stellen? Probleme mit Formular Anlage VOR; Krankenversicheru

    Beiträge zur Kranken-/Pflegeversicherung sind in der Anlage Vorsorgeaufwand zu erklären. Für Selbständige sind das im Jahr 2016 die Zeilen 17 und 19 auf Seite 3.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: darf ich diese Frage stellen? Probleme mit Formular Anlage VOR; Krankenversicheru

      Diese Rubrik (3/17-19) hatte ich natürlich ignoriert, da sie ja nun mal "Beiträge anderer Personen" heisst. Ich ging davon aus, daß ich hier evtl. meine selbst versicherten Mitarbeiter oder Betriebsrentner angeben muss. Die ich gar nicht habe. Können Sie mir bitte sagen, warum mich darüber die Frau am Elster-Telefon nicht aufklären darf, sondern mich auf dieses Forum verweist? Und warum ich in meiner Steuererklärung verstehen soll, daß ich "andere Personen" auf mich selber beziehen soll. Das versteht doch keiner, außer man sagts ihm. Richtig heissen muss das: "Ihr Beitrag, falls Sie anders versichert sind" oder "Beiträge anders Versicherter", dann versteht man es. Vielen Dank, ohne Sie würde ich mich das ganze Wochenende mit dem Portal rumärgern.

      PS: und was heisst auf 3/19: "wenn in die Datenübermittlung eingewilligt wurde"? Darf ich nix angeben, wenn ich nicht mehr weiss, ob ich irgendeine Einwilligung irgendwann mal gegeben habe? Das Eingeben von allen Daten auf Elster ist doch der Beweis für meine Datenoffenheit. Ich will doch gerne alle Zahlen senden, sofern Elster mich intelligent informiert, wie und wo welche Daten einzutragen sind. Aber in puncto sinnvolle Kommunikation zwischen Staat und Bürger muss ich Elster wegen der heutigen zeitraubenden Erlebnisse die schlechtestmögliche Note geben. Der Elster-Umgang mit dem Steuerbürger erinnert an eine Mischung aus herrschaftlich ignoranten Beamtenstuben der 70er Jahre und den schon legendären Abwimmel-Hotlines von Mannesmann D2 in den 90er Jahren.

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        #4
        AW: darf ich diese Frage stellen? Probleme mit Formular Anlage VOR; Krankenversicheru

        Diese Rubrik (3/17-19) hatte ich natürlich ignoriert, da sie ja nun mal "Beiträge anderer Personen" heisst.
        Wenn aber eine Datenübernahme aus einer früheren Abgabe erfolgt ist, also z. B. der für das Jahr 2015, dann standen dort doch die Krankenversicherungsausgaben von 2015 ?(siehe Beitrag 1).

        Es ist auch nicht verboten, die Überschrift komplett zu lesen, die da lautet:

        Beiträge anderer Personen (zum Beispiel bei Rentnern und freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern)

        Auf Seite 4 folgen dann die Zeilen 24 ff. für Mitglieder der PKV, das könnte bei einem Selbständigen jetzt natürlich auch zutreffen.

        Darf ich nix angeben, wenn ich nicht mehr weiss, ob ich irgendeine Einwilligung irgendwann mal gegeben habe?
        Man musste keine Einwilligung geben, man konnte aber der elektronischen Übermittlung dieser Daten durch die Krankenkassen an die Finanzverwaltung schriftlich widersprechen, was nur sehr wenige Steuerpflichtige gemacht haben.
        Dann müssen die Beiträge wieder in einer anderen Zeile erklärt werden, darum steht immer dabei: ... wenn Sie in die Datenübermittlung eingewilligt oder dieser nicht widersprochen haben.

        Was die sprachlichen Formulierungen ansonsten angeht, kann man geteilter Meinung sein. Viele Textformulierungen sind dem Gesetzesdeutsch des EStG entnommen, auf Verständlichkeit für Jedermann kommt es da nicht an.

        Zur Elster-Hotline kann ich nichts sagen. Die wissen natürlich, dass es dieses Anwenderforum gibt und hier in der Regel Hilfe beim Ausfüllen der elektronischen Erklärung geleistet wird.

        Die Forumsplattform wird ja deshalb auch von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellt und von dieser auch finanziert. Das spart nämlich richtig Personalkosten, die man sonst vielleicht zusätzlich für die Hotline ausgeben müsste.

        Für mich ist das hier ein wenig Training für die kleinen grauen Zellen, im Ergebnis also eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: darf ich diese Frage stellen? Probleme mit Formular Anlage VOR; Krankenversicheru

          Zitat von wenbot904 Beitrag anzeigen
          Darf ich nix angeben, wenn ich nicht mehr weiss, ob ich irgendeine Einwilligung irgendwann mal gegeben habe?
          Vielleicht ist ja das der Grund, warum die Elster-Hotline sich nicht äußern wollte. Weil Du kein Problem hast, dass Du mit den Papierformularen nicht auch hättest. Dort sollte nämlich auch der Krankenversicherungsbeitrag in die richtige Zeile eingetragen werden.

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            #6
            AW: darf ich diese Frage stellen? Probleme mit Formular Anlage VOR; Krankenversicheru

            Hallo L.E. Fant,


            ich weiß nicht, wie der Papiervordruck aktuell aussieht (bzw.) obs den überhaupt noch gibt, aber es ist schon enttäuschend, wenn eine Staatsverwaltung von seinen Steuerbürgern Formularnutzer-Spezialkenntnisse erwartet und wenn diese kleine Fragen haben, die sich aus eindeutigen Formulierungsfehlern der Formularhersteller ergeben, diese abwürgt mit der Aussage "das dürfen wir nicht beantworten". Damit begibt sich der ELSTER-Apparat auf einen selbstaufgestellten Sockel der unberührbaren Fehlerlosigkeit ohne Audienzangebot. Obwohl der einfache Steuerbürger (de facto stundenlang) in Warteschleifen auf die Vermittlung zu solch einer Audienz hofft, wird sie dann endlich doch abschlägig beschieden, denn ein Formular-König kann sich ja nicht irren. Daß dieser König auch mal Fehler macht und Blödsinn in seine Formulare schreibt, kann ja nicht sein. Zu peinlich? Ein kluger Herrscher hört sich wenigstens hin und wieder Kritik an und lernt daraus.

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              #7
              AW: darf ich diese Frage stellen? Probleme mit Formular Anlage VOR; Krankenversicheru

              Hallo wenbot904,

              wie hast du denn jahrelang deine Steuererklärung auf Papier ausgefüllt ohne Formularkenntnisse ?
              Die elektronischen Vordrucke sind nichts anderes als die Wiedergab der Papiervordrucke.

              Tschüß

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