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Zusammenveranlagung bei Stiefkindern

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    Zusammenveranlagung bei Stiefkindern

    Hallo zusammen,

    ich habe den Fall.. das zwei geheiratet haben (Steuerklassen 3 u 5) und die Frau ein Kind von einem anderen Mann mitbringt.
    Wenn ich jetzt aber bei dem Ehemann ein Kreuzchen bei Stiefkind mache will er nur noch eine Einzelveranlagung machen und
    keine Zusammenveranlagung mehr.
    wenn ich zusätzlich die Angaben zum leiblichen Vater mache kommt die Mitteilung, dass die Eingaben nicht mehr plausibel sind
    Was mache ich falsch?

    #2
    AW: Zusammenveranlagung bei Stiefkindern

    Und bei der Frau bzw. Mutter ist der Haken für "leibliches Kind" und Du hast die aktuelle Version 18.7 im Einsatz und es betrifft 2016 ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Zusammenveranlagung bei Stiefkindern

      Hallo DaniSch,

      ich habe das im Elsterformular mal nachgestellt -> beim Ehemann Enkelkind/Stiefkind Kreuz bei Ehefrau logischerweise leibliches Kind und bei Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen den leiblichen Vater eingetragen und es kommt keinerlei Fehlermeldung, Plausiprüfung läuft durch.

      Tschüß
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        #4
        AW: Zusammenveranlagung bei Stiefkindern

        @ Picard: ja richtig betrifft 2016. Mit der Version muss ich nochmal überprüfen

        @holzgoe: so hatte ich es auch eingetragen. die mutter leibliches Kind.. dann die Daten des leiblichen Vaters und auch leibliches Kind und beim Ehemann Stiefkind

        Die genaue Fehlermeldung lautet die dann bei mir kommt:
        Die Eltern des Kindes werden nicht zusammen veranlagt. Bitte geben Sie daher auch die Höhe der Kinderbetreuungskosten am , die von der Steuerpflichtigenb Person selbst getragen werden, gegebenenfalls mit ,,0,,

        oder sollte ich es nochmal löschen und komplett neu eingeben ?!

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          #5
          AW: Zusammenveranlagung bei Stiefkindern

          Hallo DaniSch,

          wird denn die Zusammenveranlagung gewünscht ?

          Was hast du denn eingetragen bei den Kinderbetreuungskosten ?
          Schau dir mal die Seite 3 der Anlage Kind an, oder wollen die beiden zusammenveranlagt werden, dann sind dort irgendwelche falschen Kreuzchen gesetzt.

          Tschüß

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            #6
            AW: Zusammenveranlagung bei Stiefkindern

            Die Übertragung des Kinderfreibetrages an einen Stiefelternteil ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft wie Haushaltszugehörigkeit und Zustimmung des leiblichen Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt.

            https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post233691
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Zusammenveranlagung bei Stiefkindern

              um einmal auf Nummer sicher zu gehen
              ich habe folgendes eingetragen bei der Anlage Kind

              Seite 1
              Ident Nummer
              Name
              Geburtsdatum
              Anspruch auf Kindergeld (1140€)
              Familienkassen
              Zeile 8 Wohnort im Inland 01.01-31.12
              Zeile 10 Ehemann Stiefkind
              Zeile 10 Ehefrau Leibliches Kind
              Zeile 11 Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse Exmann
              Kreuz bei Leibliches Kind
              Dauer des Kindschaftsverhältnisses 01.01.-31.12

              Seite 2 nichts

              Seite 3 Kinderbetreuungskosten (Babysitter)
              Zeile 70 es bestand ein gemeinsamer Haushalt der Elternteile 01.01.-31.12
              das Kind gehörte zu unserem Haushalt 01.01.-31.12

              das war es.. ist davon was falsch oder hab ich was vergessen?!
              Sonst lösche ich die gleich echt und gebe die neu ein

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                #8
                AW: Zusammenveranlagung bei Stiefkindern

                Zeile 10 Ehemann Stiefkind
                Ob du da jetzt ein Kreuz machst oder nicht, hat bei deinen restlichen Angaben zunächst keine Auswirkungen, der halbe Kinderfreibetrag bleibt unverändert beim leiblichen Vater!

                Zeile 70 es bestand ein gemeinsamer Haushalt der Elternteile 01.01.-31.12
                das Kind gehörte zu unserem Haushalt 01.01.-31.12
                Diese Angabe ist aber doch falsch, die Eltern des Kindes haben überhaupt keinen gemeinsamen Haushalt!

                Es müssen m. E. die Zeilen 69 und 71 ausgefüllt werden, wenn ihr die Kosten für den Babysitter getragen habt
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  AW: Zusammenveranlagung bei Stiefkindern

                  @ Charlie.. danke für deine Anmerkungen.. habe es dementsprechend abgeändert.. kam dann erst trotzdem die Fehlermeldung.
                  Hab aus Spaß dann mal die Babysitter kosten raus gelöscht.. dann hat es funktioniert ?!

                  @ all.. vielen Dank für eure Hilfe :*

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                    #10
                    AW: Zusammenveranlagung bei Stiefkindern

                    Ich habe das fehlerfrei nachgestellt! Mit den Einträgen an der richtigen Stelle geht die Zusammenveranlagung fehlerfrei durch.
                    Angehängte Dateien
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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