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Anlage Kind - Kinderbetreuungskosten: Prüfung wirft Fehler

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    Anlage Kind - Kinderbetreuungskosten: Prüfung wirft Fehler

    Hi,
    das 2. Kind hatte 2016 keine Kinderbetreuungskosten mehr. Diese habe ich gelöscht, in der Anlage Kind, Kapitel 11: Kinderbetreuungskosten (alle Felder leer!).
    Nun wirft aber die abschließende Prüfung der Erklärung hier immer einen Fehler:
    "Werden Angaben im Bereich der Kinderbetreuungskosten getätigt, so sind stets auch Angaben zu Art der Dienstleistung, Name und Anschrift des Dienstleisters, Zeitraum der Dienstleistung und Gesamtaufwendungen der Eltern zu tätigen. ... ..."

    Da alle Angaben leer sind: woran hängt sich die Prüfung auf?

    Für jeden Tip dankbar,
    Chris Tian

    #2
    AW: Anlage Kind - Kinderbetreuungskosten: Prüfung wirft Fehler

    Schau mal in Zeile 70 ff, ob da vielleicht noch Angaben zum Haushalt stehen. Die müssen ebenfalls gelöscht werden!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage Kind - Kinderbetreuungskosten: Prüfung wirft Fehler

      Das löst das Problem:-) Auch wenn für mich der direkte Zusammenhang nur bedingt ersichtlich ist.

      Danke Charlie24

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage Kind - Kinderbetreuungskosten: Prüfung wirft Fehler

        In den Zeilen 70 ff. sind ERGÄNZUNGSfragen zum Thema Kinderbetreuungskosten. Wenn Du aber keine Kinderbetreuungskosten mehr hast, macht die Beantwortung der Ergänzungsfragen dazu keinen Sinn. Anders herum gesagt: Entweder sind BEIDE Bereiche auszufüllen oder gar keine, denn das eine ohne das andere ist sinnlos.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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