Das ist das, was ich mit Verpuffung meinte.
Ich nehme an, dass für die 5.000 - 500 = 4.500 auch ohne den weiteren Abzug von vorgetragenen Werbungskosten aus der Studienzeit keine Steuern zu bezahlen sind, da ja letztendlich wohl immer das Jahreseinkommen zu versteuern ist, auch wenn in den letzten vier Monaten des Jahres relativ viel verdient wurde.
Ich nehme auch an, dass für den Fall, dass während des Studiums ev. in mehreren Jahren ein Verlustvortrag von z.B. 8.000 'erarbeitet' wurde, hiervon 4.500 'verpuffen' und der Rest von 3.500 in das nächste Jahr vorgetragen wird und da vielleicht was bewirkt, wenn man (möglichst) viel verdient hat.
Ich lasse mich gerne berichtigen.
berghaus 13.11.17