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Krankgeld 2013 - erst 2014 erhalten wo trage ich krankentage ein

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    Krankgeld 2013 - erst 2014 erhalten wo trage ich krankentage ein

    Hallo Zusammen,

    ich bin neu hier und habe versuch schon im Forum die Antwort zu finden jedoch nicht erfolgreich, daher mein Fragen hier.

    Ich bin dabei meine Steuererklärung für 2013 und 2014 zu machen, ich weis ich bin spät dran, aber bin auch schon fast fertig.

    ich war in 2013-2014 längere zeit krank und hab auch Krankengeld bezogen. Meine Krankenkasse hat mir jetzt alle Zeiträume geschickt und meinte für den Zeitraum 07.10.13-06.06.14 hätte ich das Krankengeld für den Zeitraum 18.11.-31.12.13 am 10. Jan 2014 bekommen und es wäre somit für die Steuererklärung 2014. Habe es auch mit dem Belegabruf 2014 gefunden.

    Meine Frage ist jetzt zu den Arbeitszeiten und Krankheitszeiten: Wie trage ich jetzt die Tage ein.

    250 Arbeitstage
    -30 Urlaubstag
    -62 Krankheitstage?
    Wie ist es mit den gesetzl. Feiertagen?

    Das Krankengeld trage ich jetzt nur in 2014 ein und nicht anteilig in 2013, richtig?

    Zu meiner Person: Ich war normale Arbeitnehmerin und hab im Sep 2013 geheiratet und hatte Steuerklasse 4 dann bin jedoch mittlerweile geschieden. Wollte die Zusammenveranlagung machen, geht das auch Rückwirkend? Des weiteren hatte ich einen Dienstwagen aber die KM kann ich ja trotzdem angeben, oder?

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Vielen Dank im Voraus.
    Liebe Grüße,

    #2
    AW: Krankgeld 2013 - erst 2014 erhalten wo trage ich krankentage ein

    Da dir das Krankengeld erst 2014 zugeflossen ist, gehört es zu 2014! Deine Krankheitstage verteilst du nach tatsächlichem Anfall richtig auf die Jahre 2013 und 2014.

    250 Arbeitstage können bei einer 5-Tagewoche eigentlich nicht richtig sein, in der Regel sind es bei 30 Urlaubstagen um die 220 Tage, von denen noch die Krankheitstage weggehen.
    Die gesetzlichen Feiertage sind bei den 220 Tagen bereits berücksichtigt! Die Entfernungspauschale wird auch bei einem Firmenwagen berücksichtigt, wenn der Arbeitgeber den Sachbezug
    beim Lohnsteuerabzug richtig berechnet hat.

    Eine Zusammenveranlagung ist im Trennungsjahr noch zulässig, das musst du aber mit deinem ehemaligen Ehegatten abstimmen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Krankgeld 2013 - erst 2014 erhalten wo trage ich krankentage ein

      Danke vielmals für die schnelle Antwort.
      ja die 250 gilt ohne Urlaub, dass ziehe ich ja noch ab. Dann habe ich es zu mindestens jetzt richtig.
      Muss der denn zustimmen, dass ich die Zusammenveranlagung machen?
      Was passiert den wenn ich die Zusammenveranlagung abgebe, aber er nicht zustimmt?
      Soll ich dann lieber eine Einzelveranlagung machen? Das macht halt 4000€ aus.

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        #4
        AW: Krankgeld 2013 - erst 2014 erhalten wo trage ich krankentage ein

        Muss der denn zustimmen, dass ich die Zusammenveranlagung machen?
        Im Trennungsjahr ja, du musst ihm allerdings daraus eventuell entstehende steuerliche Nachteile ausgleichen.

        Für die Zusammenveranlagung musst du im Übrigen auch seine Einkünfte im Trennungsjahr vollständig erfassen, sonst stimmt ja die Vorausberechnung nicht!

        Nicht du machst eine Zusammenveranlagung, sondern ihr macht eine gemeinsame Steuererklärung! Falls er das Trennungsjahr schon erklärt hat, ist das eventuell gar nicht mehr möglich.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Krankgeld 2013 - erst 2014 erhalten wo trage ich krankentage ein

          Heißt das ich darf garnicht zusammenveranlagung auswählen, wenn ich seine Daten nicht habe?
          Danke vielmals Charlie. Du hilfst mir sehr.

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            #6
            AW: Krankgeld 2013 - erst 2014 erhalten wo trage ich krankentage ein

            Heißt das ich darf garnicht zusammenveranlagung auswählen, wenn ich seine Daten nicht habe?
            Es hilft dir ja nichts, da die Steuervorausberechnung mit Sicherheit nicht stimmt. Wenn du nur deine Einkünfte eingibst, geht das Steuerprogramm davon,

            dass dein früherer Mann in den Erklärungsjahren keine eigenen Einkünfte hatte. So wird dann eine viel zu hohe Erstattung berechnet.

            Das gilt sowohl für das Jahr 2013, in dem ihr geheiratet habt, wie auch für das Jahr 2014, wobei ich ohnehin nicht wirklich weiß, wann ihr euch dann getrennt habt.

            Wenn dein Mann für die Jahre 2013 und 2014 noch keine Steuererklärung abgegeben hätte, was möglich ist, könntet ihr natürlich die Zusammenveranlagung machen,
            wobei es für 2013 aber schon ziemlich eilt!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Krankgeld 2013 - erst 2014 erhalten wo trage ich krankentage ein

              Ich versteh. Danke dir dann mach ich die einzelveranlagung.
              Haben uns Ende 2013 getrennt und Ende 2014 war die Scheidung. Habe aber kein Kontakt mehr und daher kann ich die Daten nicht eintragen. Ist ja auch egal.
              Ich werde es mit Einzelveranlagung machen dann bin ich auf der sicheren und richtigen Seite.
              Danke vielmals.

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                #8
                AW: Krankgeld 2013 - erst 2014 erhalten wo trage ich krankentage ein

                Haben uns Ende 2013 getrennt ...
                Dann war praktisch das Heiratsjahr gleichzeitig auch das Trennungsjahr. Wenn ihr beide 2013 annähernd gleich verdient habt,

                geht es da erfahrungsgemäß nicht um wirklich viel Steuern. Mit Sicherheit jedenfalls nicht um die 4.000,00 €, die das Programm berechnet hat.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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