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4 - Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung

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    4 - Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung

    in der Anlage Vorsorgeaufwand heiß es:

    "4 - Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung
    Füllen Sie die Zeilen 24 bis 28 und 42 bis 45 nur aus, wenn Sie in die Datenübermittlung eingewilligt oder dieser nicht widersprochen haben. "

    ... verstehe ich nicht ...

    1.
    warum soll (hier) etwas ausgefüllt werden, wenn die Daten übertragen werden .. ?
    umgekehrt wäre es doch sinnvoll ... wenn die Daten NICHT übertragen werden muss man(n) sie eintragen ...

    2.
    wer übermittelt eigentlich die Daten ?
    und woher weiß ich welche Daten übermittel werden ?

    #2
    AW: 4 - Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung

    Zitat von alter-meckersack Beitrag anzeigen
    warum soll (hier) etwas ausgefüllt werden, wenn die Daten übertragen werden .. ?
    Damit die (unverbindliche) Vorausberechnung funktioniert.

    Zitat von alter-meckersack Beitrag anzeigen
    wer übermittelt eigentlich die Daten ?
    Die Sozialversicherungsträger.

    Zitat von alter-meckersack Beitrag anzeigen
    und woher weiß ich, welche Daten übermittelt werden ?
    Entweder durch Belegabruf oder durch den Steuerbescheid.

    Kommentar


      #3
      AW: 4 - Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung

      ahhhh ... danke !

      in dem Belegabruf ist da nix zu finden ... ist das normal ?

      verstehe ich das also richtig:

      1. wenn ich da nix eintrage sind die Daten dennoch "irgendwie" beim Finanzamt ... richtig ?
      2. die Steuerberechnung ist (deutlich) zu meinen Ungunsten falsch ... richtig ?

      kann ich was veranlassen, dass ich in Zukunft im Belegabruf auch etwas finde ?
      wer ist dafür "zuständig" ?

      Kommentar


        #4
        AW: 4 - Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung

        und woher weiß ich welche Daten übermittel werden ?
        Von den Krankenkassen, gleich ob gesetzlich oder privat, erhält man als Selbstzahler jährlich eine schriftliche Mitteilung, in der die an das Finanzamt übermittelten Beträge aufgeschlüsselt drin stehen.

        Man ist also nicht auf den Belegabruf angewiesen, aber darüber erfährt man die Werte natürlich auch. Die Daten müssen erst bis Ende Februar des Folgejahres übermittelt werden, manche Kassen lassen sich auch bis dahin Zeit.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: 4 - Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung

          wie peinlich ... habe ich jahrelang nicht beachtet ...
          die Papiere, die immer in der Klappkiste landen um "später" sortiert zu werden ...

          aber dennoch .. wenn ich nix eintrage, mache ich auch nix falsch
          und richtig berechnet wird dann auch alles ?

          nur die "vorhersage2 am ende ist deutlich falsch ?

          Kommentar


            #6
            AW: 4 - Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung

            ... und richtig berechnet wird dann auch alles ?
            Absolut verlassen würde ich mich jetzt nicht drauf, davon abgesehen ist die eigene Vorausberechnung ohne diese Werte ziemlich wertlos. Das sind ja keine Peanuts.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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