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    #16
    AW: STeuererklärung ab wann

    Für 2017 ist es für das Elster formular auf dem PC freigeschaltet, ich nutze es grade. Es ist aber noch nicht bei elster online freigeschaltet.
    Das stimmt doch so nicht!

    Auf beiden Plattformen der Steuerverwaltung kann die aktuelle Einkommensteuererklärung für 2017 bereits erstellt werden. In Mein ELSTER wurde das Jahr 2017 am 1. Januar 2018 freigeschaltet,

    das gestern (2. Januar 2018) bereitgestellte Update für ElsterFormular habe ich heute bezogen und installiert. Die letzten Jahre gab es das immer erst nach dem 10. Januar!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      AW: STeuererklärung ab wann

      Die Einkommensteuererklärung kann über elster online gemacht werden, aber Dinge wie EÜR nicht. Im Elster formular auf Pc geht beides.

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        #18
        AW: STeuererklärung ab wann

        ... aber Dinge wie EÜR nicht.
        Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist ja auch etwas anderes! Sie wird in mein ELSTER, wie angekündigt, erst am 27.03.2018 bereitgestellt.

        https://www.elster.de/elsterweb/info...ellungstermine
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          AW: STeuererklärung ab wann

          Schlagt euch, wer unten liegt hat gewonnen :-)

          Es ist doch völlig egal in welchem System es ggf. jetzt schon geht.

          Fakt ist:
          - zum aktuellen Zeitpunkt kann man keinen Belegabruf machen, da die Belege mit sehr großer Wahrscheinlichkeit noch nicht an die Finanzverwaltung übermittelt wurden
          - vor Ende Februar wird sehr wahrscheinlich kein Finanzamt eine Einkommensteuerveranlagung 2017 durchführen, da die entsprechenden Programme noch nicht freigegeben sind

          Die jedes Jahr am 01.01. einsetzende Diskussion ab wann man seine Erklärung abgeben kann ist somit völlig überflüssig.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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            #20
            AW: STeuererklärung ab wann

            Hallo Beamtenschweiß,

            volle Zustimmung -> weil es wird nicht lange dauern, dass die Fragen kommen wie lange dauert es bis ich mein Geld bekomme ich warte schon seit dem 02.Januar usw.....

            Vielleicht sollte man den Beitrag mal oben festhängen in der Hoffnung jemand liest bevor er fragt.

            Tschüß

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              #21
              AW: STeuererklärung ab wann

              Achherje,

              hier gibt es auch noch einen Staubwissensstand.

              Es kommt drauf an wann dein Arbeitgeber deine Daten übermittelt, er hat bis zum 28.02.2018 Zeit.
              Am besten für den Belegabruf anmelden und immer die VaSt prüfen.


              Das mit den Programmen bei den Finanzämten ist wieso Geschichte, die meisten Erklärungen macht das RZ seit 2017 (Rechenzentrum). Solltest du eine 0815 Erklärung haben zb. Steuerklasse 1 und nur Werbungskosten werden sicher deine Daten zügig bearbeitet. Nur komplexe oder widersprüchliche Angaben schmeisst das RZ aus und ein Bearbeiter muss ran.

              Meine letzte Erklärung (via Elster Digital unterschrieben und im Feb 17 übermittelt) hat 10 Werktage gedauert.

              Du musst natürlich Digital unterschreiben und am besten VaSt nutzen.

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                #22
                AW: STeuererklärung ab wann

                Zitat von SKueck Beitrag anzeigen
                Achherje,

                hier gibt es auch noch einen Staubwissensstand.

                Es kommt drauf an wann dein Arbeitgeber deine Daten übermittelt, er hat bis zum 28.02.2018 Zeit.
                Am besten für den Belegabruf anmelden und immer die VaSt prüfen.
                .
                Hallo SKueck,
                wo siehst du hier Staubwissensstand ?
                Wenn ein AG am 27.02. noch keine Daten übermittelt hat, wird kein FA deine Erklärung bearbeiten und schon gar nicht ein vollautomatischer Durchlauf gelingen.
                Und logisch, sobald die Finanzämter Ende Februar mit dem Programmstart beginnen,das man nach 10 Werktagen seinen Bescheid haben kann, ohne das ihn ein Bearbeiter im FA angefasst hat.
                Und der Belegabruf funktioniert auch erst in meinem Beispiel enach dem 27.02., weil die Daten von den Empfangsservern für den Belegabruf auf separate Server übermittelt werden.

                Also hat Beamtenschweiß mit seinen Fakten doch recht.

                Tschüß

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                  #23
                  AW: STeuererklärung ab wann

                  @holzgoe

                  Ich habe doch geschrieben das es daran liegt wann der Arbeitgeber die Daten übermittelt (muss bis zum 28.02)
                  Dies kann man jederzeit per VaSt/Belegabruf in Echtzeit überprüfen.
                  Bei mir ist das in der Regel Mitte Januar, nach Transfer des AG´s werden die Daten innerhalb 3 Werktagen im Portal sichtbar.

                  Dann einfach ESt 1 A mit VaSt Funktion befüllen und digital via Zertifikat unterschreiben, und das RZ wird zügig fleißig rechnen und die Rückerstattung automatisch anweisen.

                  Sollte die Risikomanagement Software ?? finden geht es zum Sachbearbeiter, dann dauert die ESt 1A in der Regel bis zu 8 Wochen oder länger.

                  In der Regel sind die automatischen Laufzeiten so (noch nicht überall):

                  Woche 1

                  Übertragung via Elster (digital signiert) Tag 1 ( z.b Montag)
                  RZ System prüft/sammelt und führt 1x die Woche die automatische Berechnung durch ( Batchlauf Nacht Donnerstag auf Freitag)

                  Woche 2

                  Druck Bescheid / elektronische Bereitstellung via Elster

                  -> Zahlfile wird an Bundes/Landeskasse übermittelt -> Gutschrift beim Steuerpflichtigen

                  = max 10 Werktage oder wie Herr Söder sagt Steuerbescheid in 14 Tagen, aber die Wochenenden lasse ich mal weg.

                  Bis 2022 sollen alle Verfahren meist automatisch abgewickelt werden.









                  Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                  Hallo SKueck,
                  wo siehst du hier Staubwissensstand ?
                  Wenn ein AG am 27.02. noch keine Daten übermittelt hat, wird kein FA deine Erklärung bearbeiten und schon gar nicht ein vollautomatischer Durchlauf gelingen.
                  Und logisch, sobald die Finanzämter Ende Februar mit dem Programmstart beginnen,das man nach 10 Werktagen seinen Bescheid haben kann, ohne das ihn ein Bearbeiter im FA angefasst hat.
                  Und der Belegabruf funktioniert auch erst in meinem Beispiel enach dem 27.02., weil die Daten von den Empfangsservern für den Belegabruf auf separate Server übermittelt werden.

                  Also hat Beamtenschweiß mit seinen Fakten doch recht.

                  Tschüß
                  Zuletzt geändert von SKueck; 14.01.2018, 23:02.

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                    #24
                    AW: STeuererklärung ab wann

                    Hallo,

                    @SKueck

                    Aha!
                    Und jetzt? :-(


                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #25
                      AW: STeuererklärung ab wann

                      Hallo SKueck,

                      erfahrungsgemäß haben in den letzten Jahren die Finanzämter in Sachsen erst nach dem 20.Februar anfangen können, die Erklärungen des Vorjahres zu verarbeiten, das dürfte in den anderen BL ähnlich sein.
                      Wenn du deine Erklärung Mitte Januar übermittelst bleibt diese in der Warteschlange des RZ bis im Bundesland die Freigabe der Programme erfolgt und dann kann erst dieser von dir genannte Fall eintreten.
                      Du übermittelst am 15.Januar 2018, die Programme werden am 20.Februar (mal als Prognose) freigegeben und dein Fall ist ein vollautomatischer Fall, dann bekommst du deinen Bescheid am 05.März und hast dann 6 Wochen gewartet.
                      Anders wäre es, du übermittelst erst nach Programmfreigabe, dann könnte es mit den 10 Tagen klappen.

                      Tschüß

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                        #26
                        AW: STeuererklärung ab wann

                        Hallo Holzgoe,

                        welche Programmfreigabe ? Die gibt es nach dem Projekt Konsens nichtmehr! Es gibt auch keine Warteschleifen.
                        Sobald die Daten vom AG da sind und du übermittelst legt das RZ los.

                        Alle RZ in Zielstruktur sind ab 01.01.2018 ready für die Berechnung, vielleicht gibt es ja in der nächsten Stufe eine automatische Rückerstattung -wie in den Nachbarländern-.

                        Germany wird modern , auch wenn es viele nicht glauben wollen.

                        Bis 2022 soll es Deutschlandweit so laufen.


                        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                        Hallo SKueck,

                        erfahrungsgemäß haben in den letzten Jahren die Finanzämter in Sachsen erst nach dem 20.Februar anfangen können, die Erklärungen des Vorjahres zu verarbeiten, das dürfte in den anderen BL ähnlich sein.
                        Wenn du deine Erklärung Mitte Januar übermittelst bleibt diese in der Warteschlange des RZ bis im Bundesland die Freigabe der Programme erfolgt und dann kann erst dieser von dir genannte Fall eintreten.
                        Du übermittelst am 15.Januar 2018, die Programme werden am 20.Februar (mal als Prognose) freigegeben und dein Fall ist ein vollautomatischer Fall, dann bekommst du deinen Bescheid am 05.März und hast dann 6 Wochen gewartet.
                        Anders wäre es, du übermittelst erst nach Programmfreigabe, dann könnte es mit den 10 Tagen klappen.

                        Tschüß

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                          #27
                          AW: STeuererklärung ab wann

                          Hallo SKueck,

                          das ist mir neu -> da schauen wir mal ob das in Sachsen auch so läuft.

                          Tschüß

                          Kommentar


                            #28
                            AW: STeuererklärung ab wann

                            Hallo SKueck,

                            also in Sachsen auch bei KONSENS dabei geht 2017 definitiv noch nicht.
                            Erklärungen für 2017 werden noch keine verarbeitet, es stehen noch keine Programme dafür zur Verfügung auch im Rechenzentrum nicht.

                            Da hat vielleicht der Herr Söder für Bayern eben einen Alleingang auf die Wege gebracht.

                            Tschüß

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                              #29
                              AW: STeuererklärung ab wann

                              @SKueck

                              Könntest du uns ggf. die Quelle deiner Weisheiten verraten?

                              In Hessen wird ebenfalls -wie in den Vorjahren- auf die Programmfreigabe gewartet (voraussichtlich Ende Februar).

                              Eine vollautomatische Veranlagung für den abgelaufenen VZ ab dem 01.01. des Folgejahres könnte auch nur dann funktionieren, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits alle ab dem 01.01. geltenden Rechtsänderungen im Programm eingearbeitet wurden. Wie die Erfahrung zeigt, ist dies jedoch meist nicht möglich, da unsere lieben Politiker oftmals ie Zeit zwischen den Jahren nutzen um noch schnell einige Änderungen durchzuwinken.
                              Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 25.01.2018, 11:46.
                              Mit freundlichen Grüßen

                              Beamtenschweiß
                              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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