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Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung; v. ArbGeb st.fr ersetzte Beiträge

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    #16
    AW: Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung; v. ArbGeb st.fr ersetzte Beiträge

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Und ich muss meine zustimmende Aussage Im Beitrag Nr. 12 präzisieren. bzw. richtigstellen:

    Im Gesetz ist nicht von 90 Tagen, sondern von 3 Monaten die Rede. Das ist etwas anderes!

    Der Abzug der Verpflegungspauschalen ist auf die ersten drei Monate einer längerfristigen beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte beschränkt.
    Eine Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte führt zu einem Neubeginn, wenn sie mindestens vier Wochen dauert
    Alles klar...
    Wie verhält sich es denn damit, wenn mein Bruder nach den 3 Monaten weiterhin Verpflegungskostenmehraufwendungen gezahlt bekommt vom Arbeitgeber?
    Diese werden doch dann als Arbeitslohn gerechnet und versteurt?

    Er selbst kann diese dann ja nicht in der Steuererklärung hinaus über diese 3 Monate als Werbungskosten anrechnen...
    Er hat einen Vermerk auf eiem Ausdruck seiner Firma ab XXX versteurter Betrag...

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      #17
      AW: Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung; v. ArbGeb st.fr ersetzte Beiträge

      Diese werden doch dann als Arbeitslohn gerechnet und versteuert?
      Richtig, das ist ganz gewöhnlicher steuerpflichtiger Arbeitslohn, der im bescheinigten Bruttolohn enthalten ist.

      Nach drei Monaten sind keine Werbungskosten mehr möglich, deshalb ist auch kein steuerfreier Arbeitgeberersatz mehr möglich.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        AW: Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung; v. ArbGeb st.fr ersetzte Beiträge

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Richtig, das ist ganz gewöhnlicher steuerpflichtiger Arbeitslohn, der im bescheinigten Bruttolohn enthalten ist.

        Nach drei Monaten sind keine Werbungskosten mehr möglich, deshalb ist auch kein steuerfreier Arbeitgeberersatz mehr möglich.
        Und wie sind die weiter gezahlten Vepflegungskostenmehraufwendungen zu werten, Arbeitslohn ohne Angabe in der Steuererklärung? Sprich das ist bei der Kirchensteuer, Soli und Einkommenssteuer automatisch mit drin? Der Arbeitgeber war ja nicht verpflichtet die zu zahlen... ?

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          #19
          AW: Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung; v. ArbGeb st.fr ersetzte Beiträge

          Arbeitslohn ohne Angabe in der Steuererklärung? Sprich das ist bei der Kirchensteuer, Soli und Einkommenssteuer automatisch mit drin?
          So ist es, ein gesonderter Ausweis erfolgt nicht! Die steuerpflichtig gezahlten Beträge sind im Gesamtbrutto unter Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung enthalten und damit automatisch auch in der Steuererklärung angegeben.

          Dem Arbeitnehmer bleibt eben nur noch der Nettobetrag übrig, das ist ja besser als nichts!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            AW: Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung; v. ArbGeb st.fr ersetzte Beiträge

            Sollte der Arbeitgeber aber trotzdem weiterhin steuerfrei Zuschüsse auf der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen (so habe ich das jetzt verstanden) ist das fehlerhaft.
            Die Beträge hätten nicht steuerfrei gezahlt werden dürfen (Begründung siehe vorherige Beiträge).

            Mit muss entweder die Lohnsteuerbescheinigung korrigiert und der Steuerabzug nachgeholt werden oder in der Steuererklärung muss der Bruttoarbeitslohn um den bisher fehlerhaft steuerfrei gezahlten Betrag erhöht werden. Das führt natürlich dazu, dass Einnahmen angesetzt werden, für die bisher kein Steuerabzug entstanden ist, was wiederum häufig zu einer Nachzahlung führt (oder zumindest die Erstattung deutlich mindert). Aber welche Beträge nun wo wirklich einzutragen sind, muss wirklich im Einzelfall geprüft werden (für welchen Zeitraum besteht ein Anspruch, für welchen Zeitraum wurde gezahlt, wie hoch sind die einzelnen Beträge?). Das ist dann aber eine steuerliche Beurteilung des Sachverhalts und keine Frage zur Eintragung im Rahmen der elektronischen Steuererklärung mehr.

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              #21
              AW: Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung; v. ArbGeb st.fr ersetzte Beiträge

              Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
              Sollte der Arbeitgeber aber trotzdem weiterhin steuerfrei Zuschüsse auf der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen (so habe ich das jetzt verstanden) ist das fehlerhaft.
              Die Beträge hätten nicht steuerfrei gezahlt werden dürfen (Begründung siehe vorherige Beiträge).

              Mit muss entweder die Lohnsteuerbescheinigung korrigiert und der Steuerabzug nachgeholt werden oder in der Steuererklärung muss der Bruttoarbeitslohn um den bisher fehlerhaft steuerfrei gezahlten Betrag erhöht werden. Das führt natürlich dazu, dass Einnahmen angesetzt werden, für die bisher kein Steuerabzug entstanden ist, was wiederum häufig zu einer Nachzahlung führt (oder zumindest die Erstattung deutlich mindert). Aber welche Beträge nun wo wirklich einzutragen sind, muss wirklich im Einzelfall geprüft werden (für welchen Zeitraum besteht ein Anspruch, für welchen Zeitraum wurde gezahlt, wie hoch sind die einzelnen Beträge?). Das ist dann aber eine steuerliche Beurteilung des Sachverhalts und keine Frage zur Eintragung im Rahmen der elektronischen Steuererklärung mehr.
              Hallo,

              das wäre mir als AN völlig egal

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #22
                AW: Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung; v. ArbGeb st.fr ersetzte Beiträge

                Man muss in das Thema jetzt nichts hinein interpretieren, für das die Beiträge nichts hergeben. @corz.de hat im Beitrag #16 folgendes geschrieben:

                Er hat einen Vermerk auf einem Ausdruck seiner Firma ab XXX versteuerter Betrag...
                Deshalb gehe ich davon aus, dass der AG das schon richtig gemacht hat.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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