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Kinderbetreuungskosten richtig eintragen??

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    Kinderbetreuungskosten richtig eintragen??

    Hallo, ich wollte gerade das Erste Mal meine Steuererklärung machen (Rückwirkend für 2016), jetzt bin ich mir bei den Kinderbetreuungskosten nicht sicher wie ich die eintragen muss.

    Muss ich bei den Gesamtaufwendungen der Eltern eintragen was ich monatlich an Betreuungskosten zahle und es wird dann von Elster/Finanzamt berechnet oder muss ich den Betrag für das ganze Jahr zusammen rechnen und eintragen?

    Da Einzelbetrag da steht dachte ich, dass ich 01.01.-31.12. als Zeitraum eintrage und dann den monatlichen Betrag. Ist das dann Richtig?

    Bin dankbar für jede Hilfe

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten richtig eintragen??

    Zitat von olfe Beitrag anzeigen
    Hallo, ich wollte gerade das Erste Mal meine Steuererklärung machen (Rückwirkend für 2016), jetzt bin ich mir bei den Kinderbetreuungskosten nicht sicher wie ich die eintragen muss.

    Muss ich bei den Gesamtaufwendungen der Eltern eintragen was ich monatlich an Betreuungskosten zahle und es wird dann von Elster/Finanzamt berechnet oder muss ich den Betrag für das ganze Jahr zusammen rechnen und eintragen?

    Da Einzelbetrag da steht dachte ich, dass ich 01.01.-31.12. als Zeitraum eintrage und dann den monatlichen Betrag. Ist das dann Richtig?

    Bin dankbar für jede Hilfe
    Hallo,

    Nein, du trägst den gesamten Betrag ein. Warum monatlich ?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten richtig eintragen??

      Du musst natürlich aus dem Jahresbetrag etwaige Aufwendungen für die Verpflegung des Kindes selbst herausrechnen!

      Die Bezeichnung Einzelbetrag ist tatsächlich etwas irreführend.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Kinderbetreuungskosten richtig eintragen??

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Du musst natürlich aus dem Jahresbetrag etwaige Aufwendungen für die Verpflegung des Kindes selbst herausrechnen!

        Die Bezeichnung Einzelbetrag ist tatsächlich etwas irreführend.
        Hallo,

        Warum sind die Bezeichnungen der Felder in Mein Elster so verschwurbelt.(rhetoriche Frage)
        In EF steht klipp und klar Gesamtaufwendungen.
        Ich habe das Gefühl Mein Elster wurde für Steuerberater entwickelt, da man jden Eintrag erst einmal auf alle Eventualitäten prüfen sollte.
        Es fehlen klare Bezeichnungen

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Kinderbetreuungskosten richtig eintragen??

          Danke für die Antworten!

          hätte Gesamtaufwendungen oder Gesamtbetrag da gestanden, wäre es für mich klar gewesen.

          Aber Einzelbetrag? Da war ich mir dann doch nicht sicher.

          Nun ist es ja geklärt, nochmal danke!=)

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            #6
            Hallo, muss also der gesamt bezahlte Betrag eingetragen werden oder gleich die 2/3 davon?

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              #7
              Hallo, muss also der gesamt bezahlte Betrag eingetragen werden oder gleich die 2/3 davon?
              Natürlich, das sieht man doch an der Steuerberechnung.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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