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Versorgungsbezüge und AN-Pauschbetrag

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    #16
    AW: Versorgungsbezüge und AN-Pauschbetrag

    Hallo,

    >>>Doch, ich habs so verstanden dass er keine geltend gemacht hat: ...

    Das Zitat würde aber auch gelten, wenn man der Meinung ist, dass es die Pauschale immer (zusätzlich) gibt.
    Wir wissen natürlich, dass das keinen Sinn machen würde, aber es gibt halt Menschen die das glauben.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #17
      AW: Versorgungsbezüge und AN-Pauschbetrag

      Gibt es bei Lohnsteuerklasse 6 generell keine Pauschale, weil ja weitere Lohnsteuerbescheinigungen vorhanden sind ?
      Könnte das die Lösung sein ?
      Zuletzt geändert von Laie123; 08.01.2018, 10:13.

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        #18
        AW: Versorgungsbezüge und AN-Pauschbetrag

        Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
        Gibt es bei Lohnsteuerklasse 6 generell keine Pauschale, weil ja weitere Lohnsteuerbescheinigungen vorhanden sind ?
        Könnte das die Lösung sein ?
        Charlie hats ja getestet und es hat wunschgemäß funktioniert, siehe Link im Beitrag 7.

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          #19
          AW: Versorgungsbezüge und AN-Pauschbetrag

          Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
          Gibt es bei Lohnsteuerklasse 6 generell keine Pauschale, weil ja weitere Lohnsteuerbescheinigungen vorhanden sind ?
          Könnte das die Lösung sein ?
          Hallo Laie123,

          da verwechselst du bestimmt etwas beim Lohnsteuerabzug gibt es in der Steuerklasse 6 keinerlei Freibeträge.
          Den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000 Euro gibt es bei jedem AN sobald der Bruttolohn 1000 Euro aller Lohnsteuerbescheinigungen übersteigt.

          Tschüß

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            #20
            AW: Versorgungsbezüge und AN-Pauschbetrag

            Ich habe den Test mit verschiedenen Varianten erneut durchgeführt, bei mir erscheint der Arbeitnehmer-Pauschbetrag immer richtig in der Vorausberechnung.

            Mit der bei ElsterFormular angegebenen Lohnsteuerklasse besteht da kein Zusammenhang, die ist ja auch für die Berechnung der Einkommensteuer ohne Bedeutung.

            Wenn ich nur meine Versorgungsbezüge erkläre, gibt es den Arbeitnehmer-Pauschbetrag natürlich nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              AW: Versorgungsbezüge und AN-Pauschbetrag

              Hallo Community,
              ich arbeite mit der neuesten Version von Elster. Mit welcher Version arbeitest Du Charlie24?
              Viele Grüße
              Gerd 47

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                #22
                AW: Versorgungsbezüge und AN-Pauschbetrag

                ElsterFormular
                Version der Grundanwendung 19.0
                Version der Steuerberechnung 19.0.0.3
                Revision 24481
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #23
                  AW: Versorgungsbezüge und AN-Pauschbetrag

                  Vielleicht ist es ja ganz einfach:

                  Bisher wissen wir ja nicht, um was es sich bei den Einkünften handelt, die auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen sind.
                  Wenn ich Versorgungsbezüge bei TE lese, denke ich, daß es bei ihm um einen Rentner oder Pensionär handelt.

                  Bei mir ist es auch so.
                  Ich beziehe Altersrente der BfA und noch
                  "Firmen-Rente", die ich auf Lohnsteuerbescheinigung erhalte,
                  Und da gibt es keine 1000€ Werbungskostenpauschale mehr.

                  So hat dies die Bearbeiterin des FA mir mitgeteilt und auch meinem Steuerfachanwalt davon "überzeugt" (Nach Einspruch).

                  Ich dachte auch grundsätzlich, daß für Beträge, die auf der Lohnsteuerbescheinigungen eingetragen sind,
                  die 1000€ Webungskosten gelten,
                  ist aber anscheinend nicht so.
                  Leider bin ich kein Steuerexperte und kann nur der Steuerbeamtin und dem Steueranwalt glauben.

                  mfg
                  BMS240

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                    #24
                    AW: Versorgungsbezüge und AN-Pauschbetrag

                    Zitat von BMS240 Beitrag anzeigen
                    Vielleicht ist es ja ganz einfach:

                    Bisher wissen wir ja nicht, um was es sich bei den Einkünften handelt, die auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen sind.
                    Wenn ich Versorgungsbezüge bei TE lese, denke ich, daß es bei ihm um einen Rentner oder Pensionär handelt.

                    Bei mir ist es auch so.
                    Ich beziehe Altersrente der BfA und noch
                    "Firmen-Rente", die ich auf Lohnsteuerbescheinigung erhalte,
                    Und da gibt es keine 1000€ Werbungskostenpauschale mehr.

                    So hat dies die Bearbeiterin des FA mir mitgeteilt und auch meinem Steuerfachanwalt davon "überzeugt" (Nach Einspruch).

                    Ich dachte auch grundsätzlich, daß für Beträge, die auf der Lohnsteuerbescheinigungen eingetragen sind,
                    die 1000€ Webungskosten gelten,
                    ist aber anscheinend nicht so.
                    Leider bin ich kein Steuerexperte und kann nur der Steuerbeamtin und dem Steueranwalt glauben.

                    mfg
                    BMS240
                    Hallo,

                    lt.TE hat er ein Arbeitseinkommen aus nichselbständiger Tätigkeit.
                    Das dürfte wohl keine BR sein

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #25
                      AW: Versorgungsbezüge und AN-Pauschbetrag

                      Laut TE bezieht er Versorgungsbezüge und zusätzlich noch Einkünfte als aktiver Arbeitnehmer!

                      Und so habe ich den Fall dann mit einer 2. Lohnsteuerbescheinigung auch nachgestellt.

                      Ich habe dafür meinen eigenen Steuerfall nur abgewandelt, bei dem neben Versorgungsbezügen zusätzlich ebenfalls eine gesetzliche Altersrente enthalten ist.

                      Bei mir wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in der Berechnung jeweils richtig angezeigt.

                      Ob ich da unter Nummer 25 und 26 jeweils 0,00 eintrage oder nicht, spielt keine Rolle.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #26
                        AW: Versorgungsbezüge und AN-Pauschbetrag

                        Hallo Charlie24,
                        hast Du es explizit einmal mit den gestrigen Eintragungen um 17:36 bzw. 17:57 in die Lohnbescheinigung versucht? Wenn es mit diesen Eintragungen bei Dir auch nicht klappen würde dann weiß ich, dass irgendwo im Nirwana von ElsterFormular ein Eintrag fehlt. Aber welcher, oder es liegt ein Programmfehler vor?
                        Danke, wenn Du es versuchen würdest.
                        Viele Grüße
                        Gerd47

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                          #27
                          AW: Versorgungsbezüge und AN-Pauschbetrag

                          Ich habe jetzt exakt die Einträge noch einmal so gemacht, wie von dir gestern angegeben, also:

                          Lohnsteuerklasse 6, Eintrag in Zeile 1 Zeitraum 0106-3112 und Beträge in den Zeilen 3, 4, 5 und 6. In den Zeilen 25 und 26 jeweils 0,00 eingetragen.

                          Beim Lohn habe ich diesmal 5.000,00 € eingetragen, gestern waren es 3.000,00 €. Die Steuerbeträge habe ich dazu passend ausgewählt.

                          Ergebnis: Die Steuervorausberechnung ist unverändert fehlerfrei, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000,00 € wird dargestellt und abgezogen!

                          Ich habe auch meine etwas über 200,00 € liegenden Werbungskosten aus der Zeile 91 der Anlage N gelöscht, so dass nur noch die 102,00 € erscheinen.

                          Es passt aber immer noch alles.

                          Bevor wir jetzt noch 3 Seiten schreiben, biete ich dir an, mir deine konkreten Zahlen per privater Nachricht zu schicken. Ich werde sie nicht veröffentlichen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #28
                            AW: Versorgungsbezüge und AN-Pauschbetrag

                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Bevor wir jetzt noch 3 Seiten schreiben, biete ich dir an, ...
                            Das ist tatsächlich ein wunderbarer Vorschlag, sonst stellen wir evtl. in Beitag Nr.97 fest, dass es an einem Tippfehler liegt...
                            mfg. - Kent

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Versorgungsbezüge und AN-Pauschbetrag

                              Hallo Charlie24,.
                              danke für Dein Angebot. Ich werde es annehmen. Vorher warte ich aber noch eine erneute Antwort von Elster Hotline ab. Bei der ersten Antwort haben sie geäußert, dass bei Eintrag von Lohnsteuerklasse 6 kein Abzug für einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag gegeben ist. Nicht verständlich. Ich bin gespannt, was sie zu meiner Gegendarst3ellung sagen.
                              Viele Grüße
                              Gerd47

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                                #30
                                AW: Versorgungsbezüge und AN-Pauschbetrag

                                Bei der ersten Antwort haben sie geäußert, dass bei Eintrag von Lohnsteuerklasse 6 kein Abzug für einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag gegeben ist.
                                Für den Lohnsteuerabzug stimmt diese Aussage ja sogar, für die Einkommensteuer ist das Unsinn! Bei einem Bruttoarbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung von mehr als 1.000,00 € jährlich

                                gibt es den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000,00 €, wenn keine höheren Werbungskosten erklärt werden - § 9a EStG -.

                                https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9a.html
                                Freundliche Grüße
                                Charlie24

                                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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