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Krankenversicherung - 4% : Betrag entspricht aber nicht 4% (Rechenfehler?)

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    Krankenversicherung - 4% : Betrag entspricht aber nicht 4% (Rechenfehler?)

    Hallo zusammen,

    in einer meiner Steuerberechnungen für einen Nichtselbständigen nach §19 EStG, die Elster/Datev auswirft, kommt es selbstverständlich zur Kürzung der Sonderausgaben in jener Höhe, die im Beitrag auf etwaiges späteres Krankengeld entfällt (4%).

    Das verstehe ich.

    Soweit ich das auch verstehe, sind die selbst getragenen Beiträge (jetzt mal nur Basisabsicherung unterstellt) um 4% zu reduzieren.

    Seltsam ist, dass die 4%, angewendet auf die in selbiger Steuerberechnung aufgeführten KV Beiträge nicht der Zahl entsprechen, die Elster ausgibt:

    Beispiel:
    Beiträge zur Krankenversicherung (inkl. Zusatzbeitrag):................... 3.977
    Kürzungsbetrag nach §10 (1) Nr.3 lit.a.) S. 4 EStG:...................... -86

    Frage: wieso kommen da 86 EURO in Elster raus? Denn 4% von 3.977 sind 159,08 (jetzt mal vernachlässigt, das der Zusatzbeitrag nicht unter die 4% Regel fällt)

    Ich sehe diesen Fehler auch in vielen Forenbeiträgen in Beispielrechnungen, aber keiner sagt etwas zu dieser Unplausibilität, es wird dann immer nur erklärt weshalb die 4% überhaupt abgezogen werden (was mir schon klar ist)

    Kann mir jemand helfen? Ich muss mich da irren, weil Elster die ganzen letzten Jahre so rechnet, daher kann es ja kein Bug in der Software sein. Aber was übersehe ich da?

    Danke & Gruß
    Michael
    Zuletzt geändert von Michael2018; 13.01.2018, 01:11.

    #2
    AW: Krankenversicherung - 4% : Betrag entspricht aber nicht 4% (Rechenfehler?)

    Hallo,

    kann ich nicht nachvollziehen.

    Zitat: Ich sehe diesen Fehler auch in vielen Forenbeiträgen in Beispielrechnungen, aber keiner sagt etwas zu dieser Unplausibilität

    In welchen Beiträgen, in welchem Forum?

    Beispiel?

    Nimm doch mal die KV ohne Zusatzbeitrag
    Problem mit DAtev.
    Führe doch eine Berechnung mit EF durch.

    GRuß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Krankenversicherung - 4% : Betrag entspricht aber nicht 4% händisch nachgerechnet

      Zitat von Michael2018 Beitrag anzeigen
      Soweit ich das auch verstehe, sind die selbst getragenen Beiträge (jetzt mal nur Basisabsicherung unterstellt) um 4% zu reduzieren.
      So ist es. Die selbst getragenen Beiträge zur Basis-KV (mit Abzug AG-Anteil) werden aber ggf. durch eine Beitragsrückerstattung der KV nochmals gesenkt.
      mfg. - Kent

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        #4
        AW: Krankenversicherung - 4% : Betrag entspricht aber nicht 4% (Rechenfehler?)

        Hallo Figual,
        hallo Kent,

        es wurde ein Zitat gewünscht aus anderen Foren / Topics. Hiermit komme ich dem Wunsch nach:

        https://forum.elster.de/anwenderforu...p/t-29250.html

        In diesem verlinkten Beispiel sind die 4% in Gestalt der EUR 142 fraglich (das Pendant zu meinen 86 EURO). Dort sind 6705 * 4% auch nicht 142, sondern 268,20.

        Aber worum es mir ja ging ist, dass in meinem Beispiel 3.977 * 4% ungleich 86 EURO sind.

        Anders gesagt: 3.977 * 4% = 159,08 (und nicht 86 EURO, wie es Elster rechnet)

        Die Unplausibilität aufzuklären, das ist meine Bitte um Hilfe gewesen.

        Es liegt nicht daran, dass die Steuerfreien Zuschüsse des Arbeitsgebers abgezogen werden müssten, bevor man 4% kürzt. Damit käme ich dann auch nicht auf die 86 EURO aus der Elsterberechnung.
        Es liegt auch nicht an der Nichtberücksichtigung des Zusatzbeitrages.
        Es gab auch keine Beitragsrückerstattungen.
        Es gibt auch keine Eintragungen in jenem Feld des Formulars, das nicht auf das Krankgeld bezogene Leistungen ausnimmt.

        Daher bin ich noch immer ratlos und würde mich freuen, wenn Ihr, oder jemand anderes, sich meiner annimmt.

        Michael
        Zuletzt geändert von Michael2018; 13.01.2018, 16:47.

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          #5
          AW: Krankenversicherung - 4% : Betrag entspricht aber nicht 4% (Rechenfehler?)

          Zitat von Michael2018 Beitrag anzeigen
          Hallo Figual,
          hallo Kent,

          es wurde ein Zitat gewünscht aus anderen Foren / Topics. Hiermit komme ich dem Wunsch nach:

          https://forum.elster.de/anwenderforu...p/t-29250.html

          In diesem verlinkten Beispiel sind die 4% in Gestalt der EUR 142 fraglich (das Pendant zu meinen 86 EURO). Dort sind 6705 * 4% auch nicht 142, sondern 268,20.

          Aber worum es mir ja ging ist, dass in meinem Beispiel 3.977 * 4% ungleich 86 EURO sind.

          Anders gesagt: 3.977 * 4% = 159,08 (und nicht 86 EURO, wie es Elster rechnet)

          Die Unplausibilität aufzuklären, das ist meine Bitte um Hilfe gewesen.

          Es liegt nicht daran, dass die Steuerfreien Zuschüsse des Arbeitsgebers abgezogen werden müssten, bevor man 4% kürzt. Damit käme ich dann auch nicht auf die 86 EURO aus der Elsterberechnung.
          Es liegt auch nicht an der Nichtberücksichtigung des Zusatzbeitrages.
          Es gab auch keine Beitragsrückerstattungen.
          Es gibt auch keine Eintragungen in jenem Feld des Formulars, das nicht auf das Krankgeld bezogene Leistungen ausnimmt.

          Daher bin ich noch immer ratlos und würde mich freuen, wenn Ihr, oder jemand anderes, sich meiner annimmt.

          Michael
          Hallo,

          sag doch einfach wie hoch dein Beitrag zur BasisKV war
          Beim obigen Bsp hast du auch vergessen den AG-Anteil abzuziehen.
          Die gezahlten Beiträge des AN betragen doch keine 6705.-
          Und wer sagt, dass die Eintragungen in Ef korrekt waren. z.Bsp. 2x ja ankreuzen

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Krankenversicherung - 4% : Betrag entspricht aber nicht 4% (Rechenfehler?)

            Hi Figul,

            danke, hat sich erledigt, war ein guter Tipp.

            Grüße
            Michael

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              #7
              AW: Krankenversicherung - 4% : Betrag entspricht aber nicht 4% (Rechenfehler?)

              Zitat von Michael2018 Beitrag anzeigen
              In diesem verlinkten Beispiel sind die 4% in Gestalt der EUR 142 fraglich (das Pendant zu meinen 86 EURO). Dort sind 6705 * 4% auch nicht 142, sondern 268,20.

              Aber worum es mir ja ging ist, dass in meinem Beispiel 3.977 * 4% ungleich 86 EURO sind.
              Die 142€ in dem verlinkten Beispiel sind korrekt. Der Fragesteller hatte eine Bruttoentgelt jenseits der 2010 gültigen BBG der KV, also zahlte er als gesetzlich Versicherter 14,9% von 45.000€, somit 6.705€ an die KV und erhielt von seinem AG einen Zuschuss von 7% von 45.000€ zur KV, also 3150€.

              4% Kürzung von (6705-3150) sind 142€.

              Und wenn du willst, dass sich User hier mit deinen 86€ befassen, solltest du vielleicht mal Zahlen liefern, was du in die Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen hast.

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                #8
                AW: Krankenversicherung - 4% : Betrag entspricht aber nicht 4% (Rechenfehler?)

                Ich habe hier einen Arbeitnehmerfall in ElsterFormular mit ähnlicher Größenordnung, was die Höhe der KV-Beiträge des AN angeht.

                Die Kürzungsberechnung ist korrekt! Es werden 4% abgezogen, natürlich abgerundet auf volle Euro.

                Vielleicht verwendet DATEV eine selbst gestrickte Steuerberechnung?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Krankenversicherung - 4% : Betrag entspricht aber nicht 4% (Rechenfehler?)

                  Hallo an Alle, wie gesagt, es ist erledigt.

                  Das Problem war folgendes:

                  Wenn man den Zusatzbeitrag als nicht krankengeldbezogen im Vorsorgeformular angibt, dann wird bei Gegenrechnung der steuerfreien AG Zuschüsse (um danach davon die 4% zu ermitteln) zur KV anteilig auch Zusatzbeitrag als vom Arbeitgeber bezahlt unterstellt. D.h. Steuerfreie Zuschüsse vom Arbeitgeber enthalten auch anteilig steuerfreien Zusatzbeitrag. Das habe ich nicht gleich überissen. Dann komme ich auch auf die Elster Kürzung.

                  Danke und Gruß
                  Michael

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