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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und volljähriges Kind in Ausbildung

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    #16
    AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und volljähriges Kind in Ausbildung

    Bein Angaben zu Erwerbstätihkeit habe ich Nein stehen, aber selbst bei Keine Antwort ändert sich nichts.
    Auch das mein Kind vom 01.01. bis 31.12 bei mir gemeldet war ist vermerkt.
    MeinElster gibt mir nicht den vollen Entlastungsbetrag :-/

    - - - Aktualisiert - - -

    Hallo Multi

    doch es ja mittlerweile geklärt das es MeinElster ist :-)

    Ich habe die Hotline jetzt auch angeschrieben.

    Richtet sich das Finanzamt denn an die Angaben von MeinElster oder kann ich die Steuererklärung online absenden und das Finanzamt rechnet es korrekt aus?

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      #17
      AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und volljähriges Kind in Ausbildung

      In drei oder vier Monaten geht es dann vielleicht.
      Der Fehler sollte allerspätestens mit dem nächsten Portalrelease am 27.03.2017 behoben werden!

      Ich verschiebe das Thema dann mal nach Mein ELSTER, wo @lubin auch unterwegs ist.

      - - - Aktualisiert - - -

      Richtet sich das Finanzamt denn an die Angaben von MeinElster oder kann ich die Steuererklärung online absenden und das Finanzamt rechnet es korrekt aus?
      Das Finanzamt rechnet schon richtig, aber deine eigene Vorausberechnung in Mein ELSTER ist natürlich falsch, was zumindest unschön ist!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und volljähriges Kind in Ausbildung

        okay...dann schaue ich mal was passiert ...:-) Vielen Dank Charlie24 und multi für eure Hilfe und auch Rückmeldungen.

        Für die Zukunft weiß ich dann jetzt das ich MeinElster habe und wo ich meine Fragen stellen darf ;-)

        Gruß Lubin

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          #19
          AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und volljähriges Kind in Ausbildung

          Zitat von lubin Beitrag anzeigen
          Richtet sich das Finanzamt denn an die Angaben von MeinElster oder kann ich die Steuererklärung online absenden und das Finanzamt rechnet es korrekt aus?
          Das Finanzamt rechnet schon selber. Ich würde allerdings den Bescheid genau hierauf prüfen. Normalerweise sind die Berechnungsmodule von Mein Elster und ElsterFormular identisch (und kommen auch aus einem anderen Bundesland als Bayern). Insofern rechnen Mein Elster und ElsterFormular i.A. entweder beide gleich falsch oder gleich richtig, wie es auch bei der Kinderfreibetragsgeschichte bei vollj. Kindern der Fall ist. Insofern hoffe ich mal, dass da nicht irgendwas an den Formulardatensätzen von Mein Elster korrupt ist.

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            #20
            AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und volljähriges Kind in Ausbildung

            Da ich letztes Jahr auch zu diesem Zeitpunkt meine Steuererklärung gemacht habe( da wurde hier der damalige Entlastungsbetrag auch falsch angezeigt) und sage und schreibe nur vier Wochen später den Bescheid vom Finanzamt bekommen habe,wage ich es jetzt einfach mal.
            Werde dann hier im März auch noch mal eine Steuerklärung simulieren,mal sehen was dann berechnet wird. :-)
            Was meinst du denn mit korrupt?
            Gruß Lubin

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              #21
              AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und volljähriges Kind in Ausbildung

              'korrupt' heißt in diesem Falle: 'mit Fehler behaftet'.

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                #22
                AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und volljähriges Kind in Ausbildung

                Ich habe das gleiche Problem und erhalte einen Steubel - Hinweis:

                "das am ... geboren volljährige Kind konnte nicht berücksichtigt werden, weil keine oder unvollständige Angaben zur Berücksichtigung vorliegt.
                (z.B. Berücksichtigungstermine außerhalb des Veranlagungszeitraums. Bitte ergänzen Sie die notwendigen Angaben"


                Bei meiner Berechnung wird kein Kinderfreibetrag bzw. Entlastungsbetrag f. Alleinerziehende eingerechnet

                Zu den Angaben in 2016 hat sich nichts geändert. Eine Neuerfassung der Anlage Kind hat auch nicht weitergeholfen.

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                  #23
                  AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und volljähriges Kind in Ausbildung

                  In Mein ELSTER habe ich bisher keine Möglichkeit gefunden, die Fehler bei der Steuerberechnung zu umgehen.

                  Fazit: Entweder auf ElsterFormular ausweichen, wenn möglich oder warten, bis die Fehler behoben sind!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und volljähriges Kind in Ausbildung

                    Hallo postfach_011,

                    hast du den ganzen Thread mal gelesen -> besonders den Beitrag Nr.17 von Charlie24, dann weißt du Bescheid -> es liegt ein Fehler vor.

                    Tschüß

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                      #25
                      AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und volljähriges Kind in Ausbildung

                      Hallo,

                      ich habe das gleiche Problem. Habe das für ganze Jahr Steuerklasse 2, mein Sohn ist im Juli 18 geworden und er macht derzeit ein FSJ.

                      Ich bekomme nur anteilig den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende.

                      Viele Grüße

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                        #26
                        AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und volljähriges Kind in Ausbildung

                        Hallo Kalale,

                        bis du auch wirklich in MeinElster unterwegs ? -> dann sollte der Fehler in der Anlage Kind spätestens bis 27.03.2017 behoben sein !
                        Falls du mit Elsterformular arbeitest, da ist ein Update für den 14.02.2018 angekündigt, deine erste Frage zum Problem hast du in Allgemein und Projekt gestellt.

                        Tschüß

                        Kommentar


                          #27
                          AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und volljähriges Kind in Ausbildung

                          Kurze Frage hierzu, wird der Entlastungsbetrag in Elster aktiviert/in dem Elsterformular die Eingaben unter "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" ausgefüllt obwohl man schon Steuerklasse 2 hat? Ich dachte entweder oder, zumindest sind die Erklärungen im Internet so zu verstehen? Liege ich hier falsch?
                          Zuletzt geändert von Günter56; 06.04.2018, 02:11.

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                            #28
                            AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und volljähriges Kind in Ausbildung

                            Zitat von Günter56 Beitrag anzeigen
                            Kurze Frage hierzu, wird der Entlastungsbetrag in Elster aktiviert/in dem Elsterformular die Eingaben unter "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" ausgefüllt obwohl man schon Steuerklasse 2 hat? Ich dachte entweder oder, zumindest sind die Erklärungen im Internet so zu verstehen? Liege ich hier falsch?
                            Hallo,

                            der Entlastungsbetrag wird bei der Steuerklasse 2 beim Abzug der Lst durch den AG berücksichtigt.
                            In deiner Erklärung musst du die Daten natürlich eingeben.
                            (So habe ich wenigstens deine Frage verstanden)

                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

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                              #29
                              AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und volljähriges Kind in Ausbildung

                              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                              Hallo,

                              der Entlastungsbetrag wird bei der Steuerklasse 2 beim Abzug der Lst durch den AG berücksichtigt.
                              In deiner Erklärung musst du die Daten natürlich eingeben.
                              (So habe ich wenigstens deine Frage verstanden)

                              Gruß FIGUL
                              Im Internet sind die Quellen sehr "unglücklich" formuliert.
                              Gemäß deren Erklärungen steht es so, "dass man als Alleinerziehender den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von Summe x von den Jahreseinkünften abziehen kann bei der Steuererklärung".
                              Weiter steht " Durch Wahl der Lohnsteuerklasse II wird der Entlastungsbetrag schon bei der Auszahlung des Gehalts berücksichtigt". (hört sich nach entweder Steuerklasse II ODER Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Anlage Kind bei der Steuererklärung an )

                              Laut dieser Erklärung hatte ich das folgendermaßen verstanden:
                              Beispielsweise für das Jahr 2014 wurde bei mir die Steuerklasse 2 berücksichtigt, so hätte ich in der Anlage Kind die Zeilen unter "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" nicht mehr ausgefüllt.

                              Ich hoffe ich versteh dich nun richtig, wenn man die Steuerklasse II hat füllt man trotzdem (oder)/auch die Zeilen (Kreuzchen sowie Zeitraum) aus. Sodass bei der Elsterberechnung der Entlastungsbetrag X von den Einkünften abgezogen wird und auf dem Berechnungsdokument ersichtlich ist: Richtig?

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                                #30
                                AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und volljähriges Kind in Ausbildung

                                Die Wahl der Steuerklasse und der Einbehalt der Lohnsteuer sind ja immer nur eine Prognose in die Zukunft.

                                Im Rahmen der Einkommensteuererklärung wird nun noch einmal geprüft, ob der Lohnsteuereinbehalt richtig erfolgt ist oder ob zu viel (z. B. wegen zusätzlicher Werbungskosten) oder zu wenig (z. B. weil Steuerermäßigungen doch nicht zustanden) einbehalten wurde.

                                Dabei wird unter anderem auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geprüft. Ggf. stand dieser ja trotz Steuerklasse II gar nicht zu (und die Steuerklasse war dann falsch). Deshalb müssen die Angaben immer auch in der Einkommensteuererklärung gemacht werden (sozusagen als Nachweis, dass die Steuerklasse richtig war / ist).

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