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    Anlage KAP

    Ich bin verheiratet und wir haben in 2017 Kapitaleinkünfte auf die wir Kapitalerstragssteuer gezahlt haben. Muss ich dann die Anlage KAP 2x ausfüllen?eeinmal für mich und einmal für meine Frau? Wir werden zusammenveranlagt und haben nur gemeinsame Konten.

    #2
    AW: Anlage KAP

    Die Anlage KAP muss überhaupt nicht ausgefüllt werden.

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      #3
      AW: Anlage KAP

      Wenn ihr den Sparer-Pauschbetrag von 1.602 € komplett ausgeschöpft habt und euer Einkommen nicht besonders niedrig war, kann man sich die Arbeit mit dem Ausfüllen der Anlage KAP
      in der Regel sparen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Anlage KAP

        WENN man die Anlage KAP allerdings abgeben möchte und bei den Zinserträgen Gemeinschaftskonten bestehen, sind die Erträge 50:50 aufzuteilen. WENN Ehegatte A eine Anlage KAP abgeben möchte, muss dies auch Ehegatte B tun, selbst wenn Ehegatte B keine Erträge hätte.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Anlage KAP

          WENN Ehegatte A eine Anlage KAP abgeben möchte, muss dies auch Ehegatte B tun, selbst wenn Ehegatte B keine Erträge hätte.
          Ich bezweifle die absolute Richtigkeit dieser Aussage! Wenn nur der Sparer-Pauschbetrag falsch auf verschiedene Banken verteilt wurde, ist das nicht immer nötig

          Wenn Ehegatte B keine Erträge hatte, gibt es zum einen keine Gemeinschaftskonten mit Erträgen, zum andern reicht es auch bei vorliegenden Erträgen eines Ehegatten B oft,
          einen von diesem in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag in Zeile 13 der Anlage KAP des Ehegatten A zu erklären.

          Selbst wenn also beide Ehegatten Kapitalerträge hatten, reicht häufig die Abgabe der Anlage KAP durch einen der Ehegatten. Noch besser ist es, man braucht sie überhaupt nicht abzugeben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            AW: Anlage KAP

            Die Aussage ist aber richtig. In der Eingabehilfe in Elsterformular zur Anlage KAP 2016 heißt es:

            "Beantragen Sie die Günstigerprüfung, kreuzen Sie das Feld in der Zeile 4 an. Bei zusammenveranlagten Ehegatten / Lebenspartnern kann der Antrag nur gemeinsam für beide Ehegatten / Lebenspartner gestellt werden. Für die Günstigerprüfung sind sämtliche Kapitalerträge zu erklären. Kapitalerträge, die von einer inländischen auszahlenden Stelle (z. B. Kreditinstitut) gutgeschrieben werden, entnehmen Sie bitte der Steuerbescheinigung, die von dieser auf Verlangen ausgestellt wird. Haben Sie auch andere Kapitalerträge (z. B. bei ausländischen Kreditinstituten) erhalten, tragen Sie diese bitte in die Zeilen 14 bis 19 ein, Erträge aus Beteiligungen in die Zeilen 31 bis 46. Die entsprechenden Steuerabzugsbeträge tragen Sie bitte in den Zeilen 47 bis 55 ein."

            Entscheidend ist der zweite Satz. Ehegatte B kann seinen Part des gemeinsamen Antrags nur mittels Kreuz auf SEINER Anlage KAP stellen, wozu er sie naturgemäß auch einreichen muss, selbst wenn er keine Kapitalerträge hat.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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              #7
              AW: Anlage KAP

              Wenn jemand eine Günstigerprüfung haben will, ist die Aussage natürlich richtig! Davon hat der TE aber nichts geschrieben.

              Der Antrag auf Günstigerprüfung ist bekanntlich nur einer von mehreren möglichen Anträgen. Der macht ja nur bei einem Grenzsteuersatz unter 25% überhaupt Sinn!

              Ich musste immer nur den Steuereinbehalt für bestimmte Kapitalerträge überprüfen lassen, weil die Verteilung des Sparer-Pauschbetrags auf diverse Banken in manchen Jahren nicht genau gepasst hat.

              Da genügt oft die Beifügung nur einer Anlage KAP. Wenn Ehegatte B keine Erträge hatte, reicht in diesem Fall die Beifügung der Anlage KAP durch den Ehegatten A.

              Den Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts müssen nicht beide Ehegatten stellen, wenn es nur einen betrifft.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                AW: Anlage KAP

                Dass Jemand genau deswegen -wegen der Günstigerprüfung- die Anlage KAP einreicht, auch wenn es häufig unnötig ist, ist doch der Normalfall, kann man aber doch schon hier ausgehen, ist aber auch müßig.

                Zum letzten Satz habe ich eine andere Meinung, siehe § 32d Abs. 6 Satz 4 EStG.
                Schönen Gruß

                Picard777

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                  #9
                  AW: Anlage KAP

                  Zum letzten Satz habe ich eine andere Meinung, siehe § 32d Abs. 6 Satz 4 EStG.
                  § 32d Abs. 6 EStG regelt nach meiner Meinung nur die Günstigerprüfung, aber da sind wir jetzt bereits im Steuerrecht.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Anlage KAP

                    Wir sind hier ausschließlich beim Steuerrecht, inklusive bei allen Deinen Antworten in diesem Thread. Die Frage des TE hat mit Elster nichts zu tun. Was willst Du uns daher sagen ?
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      AW: Anlage KAP

                      Die Erfahrung habe ich hier schon häufiger gemacht:

                      Wenn einer der "Experten" nicht mehr so recht weiter weiß, ist das eine Frage des Steuerrechts.

                      90 % der Themen hier im Forum behandeln m.E. Steuerfragen, warum auch nicht, macht doch jeder Nutzer durch die Einschränkungen 'wohl, m.E., meiner Meinung nach usw.' deutlich, dass er kein Steuerexperte ist, nur seine unmaßgebliche Meinung äußert und den SteuerberaterInnen nicht die Arbeit und den Lohn wegnehmen will.

                      berghaus 18.01.18

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                        #12
                        AW: Anlage KAP

                        Zitat von berghaus Beitrag anzeigen
                        Wenn einer der "Experten" nicht mehr so recht weiter weiß, ist das eine Frage des Steuerrechts.
                        Ich sag jetzt einfach mal dass ich mir so überhaupt nicht vorstellen kann, dass Charlie nicht weiter gewusst hätte. Natürlich kann man hier im Forum auch über die neuesten Kinofilme plaudern und ob man sich noch einen Diesel kaufen soll. Wenn das jemanden nicht passt dann kann man ihn niedermeckern.

                        Und wenn jemand versucht ein Problem mit Elster zu lösen, der soll sich doch durch die ganzen Off-Topic-Beiträge suchen ob er irgendwo die Lösung findet.

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                          #13
                          AW: Anlage KAP

                          Ich sag jetzt einfach mal dass ich mir so überhaupt nicht vorstellen kann, dass Charlie nicht weiter gewusst hätte.
                          Es macht aber nicht immer Sinn, das letzte Wort oder unbedingt recht zu haben! Und deshalb habe ich auch nicht mehr geantwortet.

                          Im Übrigen stimmt es nicht, dass 90 % der Themen hier im Forum Steuerfragen behandeln, nur im Unterforum Allgemein und Projekt überwiegen solche Fragen!

                          Auch hier werden aber in der Regel nur allgemeine Antworten gegeben, die nicht auf den konkreten Steuerfall eingehen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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