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Lohnsteuerbescheinigung 2018

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    Lohnsteuerbescheinigung 2018

    Hallo,
    wenn das Arbeitsverhältnis Ende Februar 2018 endet, gibt es da schon die Lohnsteuerbescheinigung zum Ausdrucken für 2018, oder wie funktioniert das dann, wenn der Betrieb schließt ?
    Für eine kurze Info wäre ich dankbar.

    LG Elke

    #2
    AW: Lohnsteuerbescheinigung 2018

    Hallo,
    eine Info dazu kann am besten das Lohnbüro / Personalbüro geben.
    Hier ist ein Forum von Anwendern zum Wissensaustausch im Umgang mit ELSTER Produkten.
    Möglich, dass hier jemand ähnliches erlebt / davon gehört hat.
    Gruß, Basteltyp

    ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
    ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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      #3
      AW: Lohnsteuerbescheinigung 2018

      Ich habe schon öfter unterjährige Übermittlungen und Ausdrucke gesehen, möglich ist das deshalb.

      Anfangen kann man nichts damit, die Steuererklärung für 2018 kann man frühestens am 01.01.2019 erstellen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Lohnsteuerbescheinigung 2018

        Zitat von elke57 Beitrag anzeigen
        Hallo,
        wenn das Arbeitsverhältnis Ende Februar 2018 endet, gibt es da schon die Lohnsteuerbescheinigung zum Ausdrucken für 2018, oder wie funktioniert das dann, wenn der Betrieb schließt ?
        Für eine kurze Info wäre ich dankbar.

        LG Elke
        Hallo elke57,

        wenn du Arbeitgeber bist (in diesem Unterforum postest du) kannst du selbstverständlich jetzt schon Lohnsteuerbescheinigungen 2018 für deine Arbeitnehmer erstellen.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Lohnsteuerbescheinigung 2018

          Hallo Holzgoe,

          in Elster ist das Formular aber noch nicht drin und ein Update gibt es auch noch nicht, wo das enthalten ist ...
          anderes Lohnprogramm haben wir nicht.

          LG Elke

          Kommentar


            #6
            AW: Lohnsteuerbescheinigung 2018

            in Elster ist das Formular aber noch nicht drin und ein Update gibt es auch noch nicht, wo das enthalten ist ...
            In Mein ELSTER ist das Formular für 2018 sehr wohl bereits verfügbar, nur bei ElsterFormular und den kommerziellen Lohnabrechnungsprogrammen geht 2018 noch nicht.

            Du kannst also Ende Februar deine Lohnsteuerbescheinigungen erstellen. Vielleicht geht es bis dahin ja auch mit ElsterFormular, wenn dir das lieber ist.
            Angehängte Dateien
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              AW: Lohnsteuerbescheinigung 2018

              Hallo Charlie 24,

              vielen Dank für die Info ...

              LG Elke

              Kommentar


                #8
                AW: Lohnsteuerbescheinigung 2018

                Hallo elke57,

                der geplante Erscheinungstermin für die Lohnsteuerbescheinigung ist der 13.02.2018.

                Da kannst du also in einem Zug die Lohnsteuerbescheinigungen für die AN für 2017 Frist bis 28.02.18 und die für 2018 erstellen.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Lohnsteuerbescheinigung 2018

                  ... der geplante Erscheinungstermin für die Lohnsteuerbescheinigung ist der 13.02.2018.
                  Der Termin wurde auch eingehalten! ElsterFormular steht seit heute in der Version 19.1 mit der Lohnsteuerbescheinigung für 2018 zur Verfügung.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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