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Abschreibung in EÜR ausgegraut

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    Abschreibung in EÜR ausgegraut

    Hallo Liebes ElsterForum,

    ich habe folgendes Problem.
    Ich schreibe seit 2 Jahren jeweils 1/3 des Wertes eines Tablets ab.
    Dies habe ich bisher in der EÜR, Seite 2, Feld 30 (AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter) festgehalten.
    Nun möchte ich für das vergangene Jahr das dritte Drittel angeben, allerdings sieht die EÜR diesmal an dieser Stelle anders aus.
    Ich kann an dieser Stelle nicht selbst einen Wert eintragen, sondern habe nur ein ausgegrautes Feld.

    Kann mir hier jemand helfen?

    Ich wäre euch sehr dankbar und wünsche schon jetzt ein schönes Wochenende.

    Gruß Patrick.

    #2
    AW: Abschreibung in EÜR ausgegraut

    Das steht doch dort: Übertrag aus Seite 6, Zeile 13!

    Du erfasst dein Tablet deshalb im Anlageverzeichnis zur EÜR 2017 (Teil 2).
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Abschreibung in EÜR ausgegraut

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das steht doch dort: Übertrag aus Seite 6, Zeile 13!

      Du erfasst dein Tablet deshalb im Anlageverzeichnis zur EÜR 2017 (Teil 2).

      Hallo Charlie und vielen Dank für deine Antwort. Das Anlagenverzeichnis hatte ich mir bereits angesehen, wie du schon schreibst steht ja, dass ich es dort machen muss.
      Vermutlich habe ich mich falsch ausgedrückt.
      Die Stelle als solche, habe ich gefunden, verstehe jedoch nicht genau, was ich dort wirklich eintragen muss.
      Ich habe mir in 2015 ein Tablet für mein Unternehmen gekauft. Nehmen wir einen Wert von 1000€ an.
      Diesen Wert hatte ich dreigeteilt und somit in der EÜR 2015 wie auch 2016 jeweils einfach 333€ angegeben. Hiermit gab es auch nie Probleme, sowohl bei der EIntragung, als auch bei der Anerkennung beim Finanzamt.
      Bis 2016 war die Eintragung aber noch entsprechend simpel. (EÜR, Seite 2, Zeile 30: AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter).
      Hier konnte ich einfach den Betrag (Drittel) eintragen.
      In der EÜR 2017 sieht das ganze aber deutlich umfangreicher aus.

      http://www.bilder-upload.eu/show.php...1518106876.png

      Kannst du, oder gerne auch jemand drittes helfen?
      Der Rest der Steuererklärung ist soweit fertig und wartet nur noch auf die EÜR.

      Vielen Dank schon im Voraus.

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        #4
        AW: Abschreibung in EÜR ausgegraut

        Diesen Wert hatte ich dreigeteilt und somit in der EÜR 2015 wie auch 2016 jeweils einfach 333€ angegeben.
        Wenn die Anschaffung nicht bereits im Januar 2015 erfolgt ist, war das natürlich nicht richtig. Die AfA hätte monatsgenau auf 36 Monate verteilt werden müssen.

        Bei dem Beispiel in deinem Bild (Zugang im November 2015) hätte die AfA für 2015 nur 60,00 € betragen, 2016 passt dann das Drittel. Solche AfA-Fehler kann das Finanzamt ja nur sehen,
        wenn du Belege eingereicht hast.

        So wie du jetzt abgeschrieben hast, wäre der Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums 2017 noch ein Drittel und die AfA /Auflösungsbetrag im Jahr 2017 wäre das restliche Drittel.

        Eine Korrektur des möglichen Fehlers erfordert die Einreichung einer geänderten EÜR für das Jahr 2015, im Jahr 2016 passt die AfA und damit auch die EÜR.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Abschreibung in EÜR ausgegraut

          Vielen Dank für deine Antwort Charlie,

          in meiner Erklärung 2015 habe ich sowohl Belege eingereicht, als auch eine DinA4 Anlage, in der ich mein Vorgehen erklärt habe.
          Hierzu hatte mir mein Berater beim Finanzamt geraten. (Wenn ich mir unsicher wäre, wäre das kein Problem, ich wurde sehr freundlich beraten.)

          Danke aber sowohl für deine AUfklärung über meinen Fehler, als auch zur Erläuterung.
          Habe ich es also richtig verstanden, dass der "Buchwert zu Beginn 2017" der noch nicht abgeschriebene "Restwert" quasi ist, und "AfA /Auflösungsbetrag im Jahr 2017" quasi das Drittel ist, was ich mit DIESER EÜR abschreiben möchte (also das letzte Drittel)?

          Vielen lieben Dank für deine freundliche Unterstützung!

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            #6
            AW: Abschreibung in EÜR ausgegraut

            Habe ich es also richtig verstanden, dass der "Buchwert zu Beginn 2017" der noch nicht abgeschriebene "Restwert" quasi ist, und "AfA /Auflösungsbetrag im Jahr 2017" quasi das Drittel ist,
            was ich mit DIESER EÜR abschreiben möchte (also das letzte Drittel)?
            Du hast es richtig verstanden, genauso war das gemeint!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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