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Beiträge zur privat weitergeführten Pensionskasse aus Nettolohn

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    Beiträge zur privat weitergeführten Pensionskasse aus Nettolohn

    Hallo Zusammen,

    leider habe ich hierzu keinen passenden aktuellen Beitrag im Forum finden können:

    Ich habe bei meinem ersten Arbeitgeber im Jahre 2009 eine eine Rentenversicherung (über die Pensionskasse) abgeschlossen,
    nach Arbeitgeberwechsel, habe ich diese Versicherung privat weitergeführt, also zahle die aus meinem Nettoentgelt die Beträge weiter.

    Wo kann ich diese Beiträge in der Steuererklärung geltend machen?
    Ich arbeite mit dem Steuer WISO Programm und sehe keine passende Lücke für diese Ausgaben.

    Ich gehe doch davon aus, dass diese Ausgaben steuerlich ansetzbar sind, da ich diese bereits aus meinem versteuerten Einkommen zahle und die Rente später beim Auszahlen auch wieder versteuert werden muss?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe und ein schönes Wochenende!

    #2
    AW: Beiträge zur privat weitergeführten Pensionskasse aus Nettolohn

    Ich gehe doch davon aus, dass diese Ausgaben steuerlich ansetzbar sind, da ich diese bereits aus meinem versteuerten Einkommen zahle und die Rente später beim Auszahlen auch wieder versteuert werden muss?
    Das können wir dir nicht sagen!

    Es kommt auf die Art der Rentenversicherung und den Abschlusszeitpunkt an. Erläuterungen dazu findet man in der amtlichen Eingabehilfe.

    Beiträge zu nach dem 31.12.2004 abgeschlossenen zertifizierten Basisrentenverträgen (sog. Rürup-Verträge: Basisrente-Alter, Basisrente- Erwerbsminderung ggf. mit Berufsunfähigkeitsschutz)
    werden beim Sonderausgabenabzug berücksichtigt und gehören in der Zeile 8 der Anlage Vorsorgeaufwand erklärt.

    Solche Beiträge werden jährlich von den Anbietern bescheinigt.

    Andere Rentenversicherungen mit Abschluss und erster Beitragszahlung vor dem 01.01.2005 darf man zwar in die Zeilen 51 oder 52 der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen, steuerliche Auswirkungen hat das aber selten,
    da die hierfür geltenden Höchstgrenzen zumeist bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft werden. Bei Abschluss 2009 ist das aber ohne Belang!

    Wie bzw. wo du das bei Vorliegen der Voraussetzungen in dein Steuerprogramm eingeben kannst, weiß ich nicht, da ich das Programm nicht verwende.
    Es gibt ein Herstellerforum und sicher auch eine Anleitung für dein Programm.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Beiträge zur privat weitergeführten Pensionskasse aus Nettolohn

      Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

      Bei meinen Beiträgen handelt es sich aber weder um eine Rürup Rente, noch wurde der Vertrag vor 2005 abgeschlossen.

      Es ist eine privat weitergeführte (da ich den Arbeitgeber gewechselt habe) Pensionskasse.

      Daher meine Frage, ob und wo ich dies ansetzen kann.

      Danke im Voraus!

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        #4
        AW: Beiträge zur privat weitergeführten Pensionskasse aus Nettolohn

        Daher meine Frage, ob und wo ich dies ansetzen kann.
        Es muss nicht Rürup draufstehen, aber der Vertrag muss nach § 5a AltZertG zertifiziert sein (§ 10 Abs. 2 Satz 2 EStG), sonst geht nichts!

        Wichtig: Zertifizierung und Einwilligung in elektronische Übermittlung der Daten
        Voraussetzung für die Berücksichtigung von Beiträgen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. b EStG als Sonderausgaben ist, dass die Beiträge zugunsten eines Vertrags geleistet wurden, der nach § 5a AltZertG zertifiziert ist (§ 10 Abs. 2 Satz 2 EStG). Durch die Zertifizierung soll sichergestellt sein, dass die erforderlichen Voraussetzungen im Vertrag vorliegen. Die Zertifizierung ist Grundlagenbescheid für den Einkommensteuerbescheid und für diesen damit bindend. Außerdem muss der Steuerpflichtige gegenüber dem Anbieter in die elektronische Übermittlung der Daten eingewilligt haben (§ 10 Abs. 2a EStG).
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Beiträge zur privat weitergeführten Pensionskasse aus Nettolohn

          Vielen lieben Dank!

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