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Anlage Kind - Fehlerhafte Anordnung Zeile 51 - Auswärtige Unterbringung Ausland

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    Anlage Kind - Fehlerhafte Anordnung Zeile 51 - Auswärtige Unterbringung Ausland

    Bei einer auswärtigen Unterbringung eines volljährigen Kindes in Ausbildung sind zusätzliche Angaben bei einem Auslandsaufenthalt zu machen.

    Dazu gehört ggf. auch ein Kreuz in Zeile 51 der Anlage Kind (Seite 8 - Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes).

    Die Zeile dafür ist in Mein ELSTER allerdings in den Abschnitt Nur bei nicht zusammen veranlagten Eltern verrutscht, was falsch ist. Diese Angaben sind natürlich auch bei Zusammenveranlagung zu machen!

    Immerhin wird der Fehler bei der Plausibilitätsprüfung erkannt. Die Steuerberechnung funktioniert allerdings bei volljährigen Kindern aufgrund mutmaßlich anderer Fehler in Mein ELSTER derzeit nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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