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erforderliche Elsterregistrierung für "einheitliche Feststellung"

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    erforderliche Elsterregistrierung für "einheitliche Feststellung"

    Hallo,

    für unsere neu entstandene Erbengemeinschaft (Geschwister) möchte ich eine Elster-Registrierung vornehmen für die "einheitliche Feststellungs-Erklärung".
    Für die persönliche Steuererklärung mit meinem Mann haben wir (mein Mann) bereits eine Registrierung.

    Was muss ich bei "Art der Registierung" wählen um die einheitliche Feststellung für mich und meine Geschwister erklären zu können?

    Ich zitiere die Fragen beim Registrierungsversuch:

    1. Für mich (und gemeinsam veranlagten Partner)

    oder ???

    2.Für eine Organisation (Arbeitgeber, Unternehmer, Verein)

    EWS

    #2
    AW: erforderliche Elsterregistrierung für "einheitliche Feststellung"

    Gar nichts !

    Es registriert sich allein der Datenübermittler. Wenn dein Mann schon eine Registrierung hat, kann er damit u.a. für Eure Einkommensteuererklärung, für die Feststellungserklärung der Erbengemeinschaft etc. etc. nach Zustimmung des Vorstands die Körperschaftsteuererklärung der Deutschen Bank AG etc. etc. tätig werden.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: erforderliche Elsterregistrierung für "einheitliche Feststellung"

      Dann ist es ja einfacher als gedacht.
      Danke für die schnelle Antwort.

      Kommentar


        #4
        AW: erforderliche Elsterregistrierung für "einheitliche Feststellung"

        Eigentlich genügt die vorhandene Registrierung deines Ehemanns. Darüber kann und darf auch die Feststellungserklärung der Erbengemeinschaft übermittelt werden.

        Wir praktizieren das bei einer Erbengemeinschaft, an der meine Frau und deren Schwester beteiligt sind, seit Jahren so. Ich bin ja nur der Datenübermittler.

        Wenn ihr das nicht wollt, reicht es aus, wenn sich einer der Miterben mit seiner persönlichen ID registriert. Am besten der, der gegenüber dem Finanzamt als Bevollmächtigter der Gemeinschaft benannt wurde.

        Ein Organisationszertifikat ist nicht erforderlich.

        @Picard777war schneller!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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