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Abfindung 2016 - wie eintragen?

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    Abfindung 2016 - wie eintragen?

    ersteinmal ein freundliches Hallo

    ich bin grad dabei meinen Lohnsteuerusgleich für 2016 zu machen ( i know etwas spät dran, aber hab keine Abgabepflicht)
    Jetzt mal zu meiner Frage:

    Ich habe in 2016 eine Abfindung bekommen, die in meiner Lohnsteuer-Bescheinigung in Zeile 10 steht.
    Zeile 3 ist nichts abgezogen worden (normal mein Gehalt der 10 Monate)
    in Zeile 19 habe ich auch nichts stehen.

    Meine Frage ist jetzt muss ich den Betrag aus Zeile 10 irgendwo berücksichtigen?
    Falls ihr noch weitere Informationen braucht einfach fragen :P

    Liebe Grüße
    Cathy

    #2
    AW: Abfindung 2016 - wie eintragen?

    Ja, den Betrag aus Zeile 10 an der entsprechenden Stelle in Deinem Steuerprogramm eintragen. Leider verrätst Du ja nicht, welches Du benutzt.

    Den Begriff "Lohnsteuerjahresausgleich" gibt es in DIESEM Zusammenhang seit Jahrzehnten nicht mehr, es heißt Einkommensteuererklärung.

    Und dass Du keine Abgabepflicht hast, ist falsch. Gerade die ermäßigte Besteuerung einer Abfindung durch Deinen Arbeitgeber führt dazu, dass Du bis zum 31.05.2017 zur Erklärungsabgabe verpflichtet warst (§ 46 Abs. 2 Nr. 5 EStG), da es zu einer Nachzahlung kommen KÖNNTE und das daher vom Finanzamt zu prüfen ist. Meist ergibt sich aber doch eine Erstattung.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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