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Gesonderte Feststellung verbl. Verlustvortag UND Ablehnung Einkommenssteuerveranl.

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    Gesonderte Feststellung verbl. Verlustvortag UND Ablehnung Einkommenssteuerveranl.

    Hallo zusammen,

    ich hätte folgende Frage an euch:

    Ich habe erfahren dass man Studienkosten bis zu 7 Jahre rückwirkend absetzen kann, und deswegen habe ich Ende 2017 eine Steuererklärung für das Jahr 2010 abgegeben (zu dem Zeitpunkt war ich ein Bachelorstudent). Unter anderem habe ich noch einen Nachweis über einen vorherigen Erststudium (Ausbildung als Fachelektroniker) geschickt, damit die Kosten der nachfolgenden Bachelor und Master als Werbungskosten betrachtet werden konnten.

    Ich habe gerade einen Brief vom Finanzamt erhalten, wo sowohl ein "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" als auch eine "Ablehnung einer Einkommenssteuerveranlagung 2010" enthalten war, wie auf folgende Bilder zu sehen ist:
    https://img3.picload.org/image/ddppparw/bescheid1.jpg
    https://img3.picload.org/image/ddpppadr/bescheid2.jpg

    Ich habe schon mit dem Finanzamt telefoniert, und die Mitarbeiterin hat mir mitgeteilt dass die Werbungskosten, die im gesonderten Feststellung eingetragen sind, gültig sind und mit meinen zukünftigen Einkünfte verrechnet werden. Die Ablehnung war nur so gemeint, dass die Steuererklärung für 2010 zu spät abgegeben wurde (da normale Abgabe max. 4 Jahre), und dafür keine Vorauszahlung erfolgen könnte. Das würde jedoch die Werbungskosten aus der gesonderten Feststellung nicht beeinflüssen, also die gesonderte Feststellung gilt weiterhin trotz der Ablehnung.

    Ich habe das Gefühl dass diese zwei Bescheide sich gegenseitig widersprechen, aber vlt. verstehe ich das nicht ganz, und deswegen würde ich nach eure Meinung fragen, ob diese Erklärung seitens Finanzamt richtig ist, und ich nichts mehr machen soll, oder ich doch Einspruch einlegen soll, da ich ja dafür nur einen Monat Zeit habe.

    Kurze Frage noch dazu: heißt das dass mein Ausbildungsnachweis anerkannt wurde, und die Kosten schon für das Bachelor direkt als Werbungskosten geltend gemacht werden können?

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
    Zuletzt geändert von someone15; 31.01.2018, 22:25.

    #2
    AW: Gesonderte Feststellung verbl. Verlustvortag UND Ablehnung Einkommenssteuerveranl

    Was stört dich jetzt daran? Bei der Einkommensteuerveranlagung war für das Jahr 2010 die 4-jährige Festsetzungsverjährung für die Antragsveranlagung eingetreten, also musste der Antrag abgelehnt werden.

    Für den Antrag auf Feststellung eines Verlustvortrags gilt jedoch eine 7-jährige Frist. Für die Folgejahre bist du aufgrund der Verlustfeststellung jetzt veranlagungspflichtig! Passt doch alles!

    Deine Erstausbildung war die Ausbildung als Fachelektroniker, klar!

    Hat aber trotzdem alles nichts mit ELSTER zu tun!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Gesonderte Feststellung verbl. Verlustvortag UND Ablehnung Einkommenssteuerveranl

      Es stört mich nichts. Dies war meine erste Steuererklärung und ich verstehe alle diese Begriffe nicht 100%, und es ist mir nicht klar was der Unterschied zwischen der Veranlagung und die gesonderte Feststellung ist.
      Ich wollte die Aussage vom Finanzamt nur bestätigen, weil für meine Logik Anerkennung ungleich Ablehnung ist.

      Wenn du aber meinst dass die Kosten anerkannt wurden, und die Ablehnung nichts damit zu tun hat, das reicht mir.
      Zuletzt geändert von someone15; 31.01.2018, 22:46.

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        #4
        AW: Gesonderte Feststellung verbl. Verlustvortag UND Ablehnung Einkommenssteuerveranl

        Ist Alles gut. Und wann gibst Du die Einkommensteuererklärung 2011 ab ? Möglichst bald, würde ich vorschlagen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Gesonderte Feststellung verbl. Verlustvortag UND Ablehnung Einkommenssteuerveranl

          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Ist Alles gut. Und wann gibst Du die Einkommensteuererklärung 2011 ab ? Möglichst bald, würde ich vorschlagen.
          Vielen Dank, das war genau was ich brauchte.

          Ich hatte geplant in den kommenden Monate das abzugeben, aber natürlich innerhalb dieses Jahres.
          Gibt es einen Grund warum es schneller erfolgen sollte?

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            #6
            AW: Gesonderte Feststellung verbl. Verlustvortag UND Ablehnung Einkommenssteuerveranl

            Gibt es einen Grund warum es schneller erfolgen sollte?
            Ja, den gibt es! Du bist objektiv betrachtet damit seit langem damit im Verzug und das Finanzamt kann Verspätungszuschläge festsetzen!

            Das gilt auch für die Folgejahre!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Gesonderte Feststellung verbl. Verlustvortag UND Ablehnung Einkommenssteuerveranl

              ... denn durch die Verlustfeststellung auf den 31.12.2010 wurde die Einkommensteuererklärung 2011 eine PFLICHTerklärung nach § 56 Satz 2 EStDV, siehe BFH VI R 43/15 vom 30.03.2017.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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