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Steuersparerklärung - Verluste

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    Steuersparerklärung - Verluste

    Servus!

    Ich habe eine kurze Frage zum Verlustvortrag.

    Ich habe in den vergangen Jahren Steuererklärungen abgegeben. Im jeweiligen Bescheid wird mir ein neugatives Einkommen bescheinigt (aufgrund meines Studiums).
    Aktuell arbeite ich gerade an der Steuererklärung für 2017. Auch in diesem Jahr habe ich ein negatives Einkommen.

    Ist es nötig, die negativen Einkünfte in die kommenden Jahre zu übernehmen oder geschieht dies vom Finanzamt automatisch, bzw kann ich im kommenden Jahr auf die jeweiligen negativen Einkünfte "zurückgreifen"?

    Ich danke vorab für die Hilfe!

    LG

    #2
    AW: Steuersparerklärung - Verluste

    Geschiet automatisch, wenn nicht solltest Du einspruch einlegen.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Steuersparerklärung - Verluste

      ... die negativen Einkünfte in die kommenden Jahre zu übernehmen oder geschieht dies vom Finanzamt automatisch
      Grundsätzlich erfolgt das automatisch, man kann aber im Hauptvordruck in Zeile 94 auf die Verlustfeststellung für 2016 hinweisen und in Zeile 95 den Wert 0 eintragen, um einen Verlustrücktrag sicher auszuschließen.

      Wie das bei deiner sogenannten Steuersparerklärung technisch geht, weiß ich allerdings nicht! Solche Eingaben sind bei den kommerziellen Programmen manchmal etwas versteckt, das ist zumindest meine Erfahrung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Steuersparerklärung - Verluste

        Hallo Mleuch10,

        grundsätzlich kennt das Finanzamt den Verlust des Vorjahres und macht das schon richtig.

        Tschüß

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          #5
          AW: Steuersparerklärung - Verluste

          Sorry Leute, aber ihr redet Quark :-)

          Eine automatische Berücksichtigung der Verluste erfolgt nur, wenn diese auch mit einem Verlustfeststellungsbescheid jeweils zum 31.12. festgestellt wurden.

          Dazu müsste der TE jedoch einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte gehabt haben. Dies ist aus dem Posting nicht ersichtlich.
          Er redet nur von einem negativen Einkommen im Bescheid (Einkommensteuerbescheid?) auf Grund seines Studiums. Ein negatives Einkommen kann aber auch durch die Berücksichtigung von Sonderausgaben entstehen und führt NICHT zu einem vortragsfähigen Verlust.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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