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    Angabe 1. Tätigkeitsstätte

    Hallo zusammen,

    vielleiicht könnt ihr mir ja weiterhelfen, da ich ratlos bin, wie ich es in Elster richtig eingeben soll.

    Ich bin befristet für 18 Monate von meinem Arbeitgeber räumlich versetzt (Büro ist ausgelagert worden) seit Oktober 2016. Das hat zur Folge, dass ich 2017 meine 1. Tätigkeitsstätte nicht aufgesucht habe. Laut Arbeitsvertrag bin ich aber einer zugeordnet, die ich ab Mitte 2018 wieder aufsuchen werde.

    Jedoch verlangt Elster, dass ich eine erste Tätigkeitsstätte angebe und min. 1 Tag angebe. Da ich jedoch wie gesagt meine 1. Tätigkeitsstätte aufgrund der befristetet Versetzung nicht aufgesucht habe, sondern 2017 permanent in der Auswärtstätigkeit war, kann ich dort leider eigentlich keine Tage angeben.

    In der Steuererklärung 2016 hatte ich damit noch keine Probleme, da ich von August bis Oktober 2016 meine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht hatte und somit die Zeiten Splitten konnte.

    Wie gebe ich das für 2017 richtig an?

    Muss dazu ergänzen, dass mein Arbeitgeber einen pauschalbesteuerte Fahrtkostenzuschuss von 17,10 € im Monat bezahlt hat, der in Zeile 18 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eingetragen ist. Wenn ich diesen weglasse, brauche ich keine 1. Tätigkeitsstätte angeben (hatte den zuvor in Zeile 51 Auswärtstätigkeit eingetragen), jedoch muss ich den ja nun nicht in Zeile 51 angeben sondern Zeile 18. Daher das Dilemma.
    Zuletzt geändert von SadatA; 02.02.2018, 13:35.

    #2
    AW: Angabe 1. Tätigkeitsstätte

    Jedoch verlangt Elster, dass ich eine erste Tätigkeitsstätte angebe und min. 1 Tag angebe
    Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass ElsterFormular einen Eintrag in den Zeilen 31 und 35 der Anlage N verlangt. Lass doch die Zeilen einfach komplett leer!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Angabe 1. Tätigkeitsstätte

      Zitat von SadatA Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen,

      vielleiicht könnt ihr mir ja weiterhelfen, da ich ratlos bin, wie ich es in Elster richtig eingeben soll.

      Ich bin befristet für 18 Monate von meinem Arbeitgeber räumlich versetzt (Büro ist ausgelagert worden) seit Oktober 2016. Das hat zur Folge, dass ich 2017 meine 1. Tätigkeitsstätte nicht aufgesucht habe. Laut Arbeitsvertrag bin ich aber einer zugeordnet, die ich ab Mitte 2018 wieder aufsuchen werde.

      Jedoch verlangt Elster, dass ich eine erste Tätigkeitsstätte angebe und min. 1 Tag angebe. Da ich jedoch wie gesagt meine 1. Tätigkeitsstätte aufgrund der befristetet Versetzung nicht aufgesucht habe, sondern 2017 permanent in der Auswärtstätigkeit war, kann ich dort leider eigentlich keine Tage angeben.

      In der Steuererklärung 2016 hatte ich damit noch keine Probleme, da ich von August bis Oktober 2016 meine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht hatte und somit die Zeiten Splitten konnte.

      Wie gebe ich das für 2017 richtig an?
      Hallo,

      du musst zu den Felder, Zeilen -Auswärtstätigkeit- gehen

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Angabe 1. Tätigkeitsstätte

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass ElsterFormular einen Eintrag in den Zeilen 31 und 35 der Anlage N verlangt. Lass doch die Zeilen einfach komplett leer!
        Hatte das gerade oben ergänzt, da in den letzten Tagen den Fehler noch nicht hatte, erst ab heute wo die Daten aus meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung übertragen hatte (kam heute per Post).

        Wir erhalten aufgrund der Versetzung monatlich pauschalbesteuer 17,10 € Fahrtkostenzuschuss (Zeile 18 der Bescheinigung). Seit ich den Wert dort eingetragen habe und nicht mehr in zeile 51 bei Auswärtstätigkeit muss ich auch eine 1. Tätigeitsstätte angeben.

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        du musst zu den Felder, Zeilen -Auswärtstätigkeit- gehen

        Gruß FIGUL

        Da habe ich die auch eingetragen, aber denke ds Problem ist die "pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistung für Fahrten zw. Wohnung und erster Tätigkeitsstätte",
        in unserer Lohnabrechnung steht dass als Fahrtkostenzuschuss und in der schriftlichen Abordnung als "pauschalbesteuerte Aufwandsentschädigung"

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          #5
          AW: Angabe 1. Tätigkeitsstätte

          Da habe ich die auch eingetragen, aber denke ds Problem ist die "pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistung für Fahrten zw. Wohnung und erster Tätigkeitsstätte"
          Richtig erkannt! Einträge unter Nummer 18 der Lohnsteuerbescheinigung werden automatisch in die Zeile 39 der Anlage N eingetragen. Du musst den Wert unter Nummer 18 löschen und die Arbeitgebererstattung
          meiner Meinung nach bei deiner Auswärtstätigkeit in Ansatz bringen, auch wenn die Erstattung nicht steuerfrei war.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Angabe 1. Tätigkeitsstätte

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Richtig erkannt! Einträge unter Nummer 18 der Lohnsteuerbescheinigung werden automatisch in die Zeile 39 der Anlage N eingetragen. Du musst den Wert unter Nummer 18 löschen und die Arbeitgebererstattung
            meiner Meinung nach bei deiner Auswärtstätigkeit in Ansatz bringen, auch wenn die Erstattung nicht steuerfrei war.
            Also so gesehen den elektronischen Lohnsteuerbescheid nicht vollständig übernehmen und hoffen, dass das Finanzamt das versteht anhand der schriftichen Abordnung?
            Hatte das auch bis mir der Bescheid vorlag auch in Zeile 51 mit angegeben (neben den Erstattungen für sonstige Dienstreisen) und da war das kein Problem.

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              #7
              AW: Angabe 1. Tätigkeitsstätte

              Also so gesehen den elektronischen Lohnsteuerbescheid nicht vollständig übernehmen und hoffen, dass das Finanzamt das versteht anhand der schriftichen Abordnung?
              Etwas anderes wird dir nicht übrig bleiben! Lohnbuchhalter sind nicht unfehlbar und ElsterFormular lässt dir bei der Nummer 18 keine andere Wahl.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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