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Umstellen Elster Account von Rechnungsdatum zu Kontobewegung

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    Umstellen Elster Account von Rechnungsdatum zu Kontobewegung

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und habe eine Frage, zu der ich im www nichts erhellendes fand:

    Beim Erstellen meines Elster-Accounts habe ich für die USt.-Voranmeldung meiner GbR Buchführung nach Rechnungsdatum/-stellung eingegeben. Das ist wohl nur empfehlenswert für grössere bis große Unternehmen.
    Nun ist meine Frage, wie ich das auf Elster wieder umstellen kann auf Kontobewegung?

    Danke für jede Hilfe
    Maha2018

    #2
    AW: Umstellen Elster Account von Rechnungsdatum zu Kontobewegung

    Was du sicherlich möchtest ist die Versteuerung nach vereinnahmte Entgelten. Diese muss beim Finanzamt beantragt werden. Sie kann allerdings nur gewährt werden wenn der Umsatz im Kalenderjahr weniger als 500.000 beträgt.

    Kommentar


      #3
      AW: Umstellen Elster Account von Rechnungsdatum zu Kontobewegung

      Zitat von Maha2018 Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen,

      ich bin neu hier und habe eine Frage, zu der ich im www nichts erhellendes fand:

      Beim Erstellen meines Elster-Accounts habe ich für die USt.-Voranmeldung meiner GbR Buchführung nach Rechnungsdatum/-stellung eingegeben. Das ist wohl nur empfehlenswert für grössere bis große Unternehmen.
      Nun ist meine Frage, wie ich das auf Elster wieder umstellen kann auf Kontobewegung?

      Danke für jede Hilfe
      Maha2018
      Hallo Maha2018,

      du musst doch bei Gründung der GbR einen Fragebogen ausfüllen mit den zu erwartenden Umsätzen, da konnte man auch gleich auswählen, ob man beantragt die Genehmigung zur Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten.
      Wenn du das nicht hast, gilt grundsätzlich die Sollversteuerung nach vereinbarten Umsätzen auch wenn deine Umsätze unterhalb der Grenze von 500.000 Euro liegen.
      Also erst Antrag stellen , dann danach abrechnen.

      Aber eigentlich hat das ja mit deinem Elster-Account nichts zu tun -> an den eingetragenen Zahlenwerten ist ja nicht abzulesen, ob du Soll- oder Ist-Versteuerer bist.

      Tschüß

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