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Beitragserstattung der VBL verbuchen?

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    Beitragserstattung der VBL verbuchen?

    Hallo,

    ich hatte während meiner Ausbildungs- und TVöD-zeit die VBL als Pflichtversicherung (betriebliche Altersvorsorge/Betriebsrente). Nun habe ich meine AN-Beiträge der VBLklassik erstatten lassen.

    Wie kann/muss ich diese steuerlich verbuchen? Anlage SO? Anlage N Zeile 21?

    Über eine Info wäre ich sehr dankbar.

    #2
    AW: Beitragserstattung der VBL verbuchen?

    Der Anbieter wird Dir da sicher noch eine Bescheinigung ausstellen über die von ihm zu übermittelten Daten. Der hat für die Datenübermittlung bis zum 28.02. Zeit. Anlage R wird dann passend sein. Einfach noch mal abwarten. ggf. kannst Du ja auch mal über den Belegabruf tätig werden, wenn die Übermittlung erfolgt ist, die Bescheinigung aber noch auf sich warten lässt.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Beitragserstattung der VBL verbuchen?

      Hallo,

      habe vorhin nen Belegabruf gemacht jedoch ohne einen Datensatz der VBL. Nun muss ich mal schauen ich würde das jetzt unter Anlage R Zeile 46 ein tragen.

      "Renten und andere Leistungen
      Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen
      Altersversorgung
      Andere Leistungen laut den Nummern 6, 7 und 9 oder
      Leistungen wegen schädlicher Verwendung laut den
      Nummern 8c und 8d der Leistungsmitteilung oder der
      Auflösungsbetrag bei Aufgabe der Selbstnutzung oder der
      Reinvestitionsabsicht vor dem Beginn der
      Auszahlungsphase oder der Verminderungsbetrag laut
      Bescheid der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen"

      Ist das wohl so richtig?

      Grüße

      Kommentar


        #4
        AW: Beitragserstattung der VBL verbuchen?

        Hallo TheManMan931,

        grundsätzlich würde auf Seite 2 der Anlage auch Zeile 31 oder 32 passen, wie schon empfohlen warte einfach auf die Mitteilung deines Anbieters.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Beitragserstattung der VBL verbuchen?

          Hallo,

          ich hab mal bei der VBL nachgefragt und folgende Antwort erhalten.

          "Unserer Informationen zufolge, muss die Beitragserstattung nicht in der Einkommenssteuererklärung aufgeführt werden.

          Da Sie keine staatliche Förderung in Anspruch nehmen konnten, handelt es sich hierbei auch nicht um eine schädliche Verwendung.

          Wir hoffen Ihnen hiermit die gewünschte Auskunft erteilt zu haben."


          Kann man diese Antwort einfach nehmen und den erstatteten Beitrag nicht angeben?

          Grüße

          Kommentar


            #6
            AW: Beitragserstattung der VBL verbuchen?

            Hallo TheManMan931,

            eigentlich sollte es der Anbieter am besten wissen, denn hier wurde ja schon mehrfach darauf verwiesen auf die Bescheinigung des Anbieters zu warten, dann sollte das ja auch auf der Bescheinigung so vermerkt sein.

            Tschüß

            Kommentar


              #7
              AW: Beitragserstattung der VBL verbuchen?

              Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
              Hallo TheManMan931,

              eigentlich sollte es der Anbieter am besten wissen, denn hier wurde ja schon mehrfach darauf verwiesen auf die Bescheinigung des Anbieters zu warten, dann sollte das ja auch auf der Bescheinigung so vermerkt sein.

              Tschüß
              Wenn die VBL keine Leistungsdaten an das Finanzamt übermitteln musste, weil die schlichte Beitragserstattung steuerlich nicht relevant ist, erhält man von der VBL auch keine Leistungsmitteilung!

              Die Beitragserstattung gehört dann auch nicht in die Steuererklärung.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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