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Doppelte Haushaltsführung - "Nur" Zimmer bei Eltern

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    Doppelte Haushaltsführung - "Nur" Zimmer bei Eltern

    Hallo,

    ich mache ein duales Studium und lebe in den praktischen Phasen des Studiums bei meinen Eltern in der Heimat. Dort am Heimatort liegt auch der Sitz meines Arbeitgebers.

    Für die theoretischen Phasen des Studiums lebe ich rund 140 km Fahrtstrecke entfernt in einer anderen Stadt. Dort liegt dann auch die Hochschule. Ich fahre regelmäßig an jedem Wochenende heim.

    Kann ich das als doppelte Haushaltsführung geltend machen? Oder ist es hinderlich, dass ich bei meinen Eltern lebe und mein Wohnort in der Heimat nicht mein "eigener" Wohnsitz ist?

    Kann ich alternativ auch für die Monate in denen ich theoretische Hochschulphasen hatte, so tun als wäre ich jeden Tag gependelt? Vermutlich sieht das Finanzamt aber, dass ich meinen Zweitwohnsitz am anderen Ort habe, oder?

    Vielen Dank für Eure Antworten.

    #2
    AW: Doppelte Haushaltsführung - "Nur" Zimmer bei Eltern

    Das scheint ein neuer Trend zu sein: jede Woche fahren und in die Steuererklärung schreiben dass man täglich gefahren wäre. Schon die zweite derartige Frage!

    Das war der erste: https://forum.elster.de/anwenderforu...er-Fahrtkosten
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 10.02.2018, 21:55.

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      #3
      AW: Doppelte Haushaltsführung - "Nur" Zimmer bei Eltern

      War nur ein Gedanke... Ich finde es sehr kompliziert die Daten in die Felder bei der doppelten Haushaltsführung einzutragen, weil mir leider auch nicht bewusst ist, ob man in meinem Fall von doppelter Haushaltsführung sprechen kann.

      - - - Aktualisiert - - -

      Danke, dann erübrigt sich wohl das Eintragen der doppelten Haushaltsführung.

      Juhu, über 300 Euro nachzahlen ist dann angesagt...

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        #4
        AW: Doppelte Haushaltsführung - "Nur" Zimmer bei Eltern

        https://www.steuertipps.de/beruf-job...immer-moeglich

        "Ein Student, der eine Wohnung am Studienort hat und weiterhin auch sein Kinderzimmer bei den Eltern nutzt, kann Werbungskosten für eine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Studienort nicht der Lebensmittelpunkt des Studenten ist."

        Der Studienort ist definitiv NICHT mein Lebensmittelpunkt. Die überwiegende Zeit bin ich auch nicht am Studienort sondern bei meinen Eltern. Dann sollte es ja funktionieren.

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          #5
          AW: Doppelte Haushaltsführung - "Nur" Zimmer bei Eltern

          Catcha,

          das Netz vergisst nicht - das Netz veführt!
          Ihre Fundstelle ist veraltet und ungültig!
          Nach §9 Abs. 1 Nr. 5 EStG idV 2014 wird ein eigener Hausstand bei doppelter Haushaltsführung nur noch dann anerkannt, wenn sich der ledige Arbeitnehmer an den Kosten des Haushalts finanziell beteiligt
          Mit freundlichen Grüßen
          gez. D. Cremer

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            #6
            AW: Doppelte Haushaltsführung - "Nur" Zimmer bei Eltern

            Und Nachweise sind dann sicherlich als Kontoauszüge zu erbringen?

            Was wäre denn, wenn ich meinen Eltern einfach so, sprich bar 100 Euro monatlich zahlen würde? Das kann doch niemand beweisen.

            Und das Kindergeld behalten sie auch ein.

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              #7
              AW: Doppelte Haushaltsführung - "Nur" Zimmer bei Eltern

              Das Kindergeld steht ja auch den Eltern zu!

              Eine angemessene Beteiligung an den Kosten des elterlichen Haushalts als Voraussetzung der Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung kann sich nicht auf Peanuts beschränken, das siehst du falsch.

              Das alles hat im Übrigen mit ElsterFormular herzlich wenig zu tun!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Doppelte Haushaltsführung - "Nur" Zimmer bei Eltern

                Hallo zusammen,

                ich habe mir das mal hier durchgelesen und stelle mir die Frage, was ein Hausstand wirklich ist. Nach meinem Verständnis reicht es aus, wenn ich ein Zimmer bei meinen Eltern in Stadt A habe, meinen Zahnarzt nachweislich regelmäßig besuche und ein ehrenamtliches Mitglied in einem Verein bin, dass mir doch die doppelte Haushaltsführung anerkannt wird. Ich zahle monatlich meinen Eltern, da diese auch pflegebedürftig sind eine Miete. Eigentlich erfülle ich doch alle Punkte? Könnte man mir BGH-Urteile oder irgendwelche Nachweise zur Verfügung stellen?

                Vorab vielen Dank und Grüße

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                  #9
                  AW: Doppelte Haushaltsführung - "Nur" Zimmer bei Eltern

                  Zitat von Steuerlaie_ Beitrag anzeigen
                  Hallo zusammen,

                  ich habe mir das mal hier durchgelesen und stelle mir die Frage, was ein Hausstand wirklich ist. Nach meinem Verständnis reicht es aus, wenn ich ein Zimmer bei meinen Eltern in Stadt A habe, meinen Zahnarzt nachweislich regelmäßig besuche und ein ehrenamtliches Mitglied in einem Verein bin, dass mir doch die doppelte Haushaltsführung anerkannt wird. Ich zahle monatlich meinen Eltern, da diese auch pflegebedürftig sind eine Miete. Eigentlich erfülle ich doch alle Punkte? Könnte man mir BGH-Urteile oder irgendwelche Nachweise zur Verfügung stellen?

                  Vorab vielen Dank und Grüße
                  Diese Fragen beantwortet Dir sicher ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater.
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                  ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                  Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                  Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                    #10
                    AW: Doppelte Haushaltsführung - "Nur" Zimmer bei Eltern

                    Eigentlich erfülle ich doch alle Punkte? Könnte man mir BGH-Urteile oder irgendwelche Nachweise zur Verfügung stellen?
                    Das BMF hat sich dazu unter Randnummer 100 (Seite 49) des unten verlinkten Schreibens wie folgt geäußert:

                    Es genügt nicht, wenn der Arbeitnehmer z. B. im Haushalt der Eltern lediglich ein oder mehrere Zimmer unentgeltlich bewohnt oder wenn dem Arbeitnehmer eine Wohnung im Haus der Eltern unentgeltlich zur Nutzung überlassen wird.
                    Die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Haushaltsführung ist darzulegen und kann auch bei volljährigen Kindern, die bei ihren Eltern oder einem Elternteil wohnen, nicht generell unterstellt werden. Durch diese Neuregelung ist die
                    anders lautende Rechtsprechung des BFH (z. B. BFH vom 16. Januar 2013, VI R 46/12, BStBl II S. 627) überholt. Eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Haushaltsführung mit Bagatellbeträgen ist nicht ausreichend.

                    Betragen die Barleistungen des Arbeitnehmers mehr als 10 Prozent der monatlich regelmäßig anfallenden laufenden Kosten der Haushaltsführung (z. B. Miete, Mietnebenkosten, Kosten für Lebensmittel und andere Dinge des
                    täglichen Bedarfs) ist von einer finanziellen Beteiligung oberhalb der Bagatellgrenze auszugehen. Liegen die Barleistungen darunter, kann der Arbeitnehmer eine hinreichende finanzielle Beteiligung auch auf andere Art und Weise darlegen.

                    https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=4
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Doppelte Haushaltsführung - "Nur" Zimmer bei Eltern

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Das BMF hat sich dazu unter Randnummer 100 (Seite 49) des unten verlinkten Schreibens wie folgt geäußert:

                      Es genügt nicht, wenn der Arbeitnehmer z. B. im Haushalt der Eltern lediglich ein oder mehrere Zimmer unentgeltlich bewohnt oder wenn dem Arbeitnehmer eine Wohnung im Haus der Eltern unentgeltlich zur Nutzung überlassen wird.
                      Die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Haushaltsführung ist darzulegen und kann auch bei volljährigen Kindern, die bei ihren Eltern oder einem Elternteil wohnen, nicht generell unterstellt werden. Durch diese Neuregelung ist die
                      anders lautende Rechtsprechung des BFH (z. B. BFH vom 16. Januar 2013, VI R 46/12, BStBl II S. 627) überholt. Eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Haushaltsführung mit Bagatellbeträgen ist nicht ausreichend.

                      Betragen die Barleistungen des Arbeitnehmers mehr als 10 Prozent der monatlich regelmäßig anfallenden laufenden Kosten der Haushaltsführung (z. B. Miete, Mietnebenkosten, Kosten für Lebensmittel und andere Dinge des
                      täglichen Bedarfs) ist von einer finanziellen Beteiligung oberhalb der Bagatellgrenze auszugehen. Liegen die Barleistungen darunter, kann der Arbeitnehmer eine hinreichende finanzielle Beteiligung auch auf andere Art und Weise darlegen.

                      https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=4
                      Vielen Dank. Dies sagt doch nun aus, dass es irrelevant ist, ob man eine Wohnung hat oder ein Zimmer bei den Eltern, wenn man sich bei den laufenden Kosten der Haushaltsführung beteiligt. Ich zahle monatlich 400€ an meine Eltern als Miete für das Zimmer. Das ist weit unter Marktmiete und weit über der Bagatellgrenze. Das verwirrt mich, warum hier das Finanzamt es ablehnen sollte...

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