Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Selbstgenutztes Wohneigentum in Steuererklärung angeben?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Selbstgenutztes Wohneigentum in Steuererklärung angeben?

    Hallo zusammen,

    Muss ich unser außschließlich selbst genutztes Wohneigentum (nicht vermietet) in der Steuererklärung angeben? Mir geht es dabei nicht um noch mehr absetzen zu können oder sonst wie Steuern sparen. Bin mir nur gerade nicht sicher ob ich es abgeben muss oder nicht. Und wenn ja, wie und wo? Finde nur Formulare wenn ich etwas davon vermiete oder ähnliches, was bei uns jedoch nicht der Fall ist.
    Hintergrund: Grundstück vom Vater überlassen unterhalb Freigrenze und dann selbst Einfamilienhaus drauf gebaut.
    Das Formular zur Feststellung des Einheitswerts habe ich unabhängig von meiner Steuererklärung bereits abgegeben und auch schon den Bescheid über die Grundsteuer erhalten.

    Vielen Dank für eure Antworten!

    #2
    AW: Selbstgenutztes Wohneigentum in Steuererklärung angeben?

    Nein, brauchst Du nicht und kannst Du nicht.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Selbstgenutztes Wohneigentum in Steuererklärung angeben?

      Der einzige Punkt, der bei selbst genutztem Wohneigentum steuerlich eine Rolle spielen kann, ist die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (Zeile 73 Hauptvordruck)

      Da Neubaumaßnahmen selbst davon ausgeschlossen sind, hat das aber die ersten Jahre nach einem Neubau eher geringe praktische Bedeutung.

      Aber Kosten für Heizungswartung, Schornsteinfeger und ähnliche Dinge fallen natürlich auch bei den meisten Neubauten an.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Selbstgenutztes Wohneigentum in Steuererklärung angeben?

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        )
        Da Neubaumaßnahmen selbst davon ausgeschlossen sind, hat das aber die ersten Jahre nach einem Neubau eher geringe praktische Bedeutung.
        Diese Aussage würde ich so nicht unterschreiben. Ein Neubau im Sinne von § 35a EStG liegt nur vor bis zur Bezugsfähigkeit.
        Alle Aufwendungen die nach der Bezugsfertigkeit anfallen betreffen daher keinen Neubau mehr und sind begünstigt.
        Da kann mit etwas Timing auch schon gleich am Anfang einiges anfallen.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #5
          AW: Selbstgenutztes Wohneigentum in Steuererklärung angeben?

          Was hat das mit Elster zu tun?

          Kommentar

          Lädt...
          X