Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Eintragung Vorschuss Insolvenzgeld

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Eintragung Vorschuss Insolvenzgeld

    Guten Tag zusammen,

    ich bin gerade dabei, meine Steuererklärung für 2017 über Mein ELSTER zu erledigen.

    Eine Frage zum Punkt Insolvenzgeld:

    Ich habe für Dezember 2017 einen Anspruch auf Insolvenzgeld. Eine Gehaltsabrechnung habe ich für den Monat ganz normal erhalten, aber eben kein Geld.

    Den beantragten Voschuss habe ich im Januar 2018 von der Arbeitsagentur erhalten. Ein Teil steht noch aus. Da gilt es noch, die Entscheidung des Amtsgerichts abzuwarten.

    Trage ich nun den Vorschuss dennoch beim Punkt Insolvenzgeld in der Steuererklärung für 2017 ein? Oder würde das dann in die Steuererklätung für 2018 kommen? Wie wäre in dem Fall der Dezember 2017 zu erfassen?

    Danke im Voraus für eure Ratschläge!

    #2
    AW: Eintragung Vorschuss Insolvenzgeld

    Hallo Frühlingsfalter,

    auch gilt wie in anderen Fällen:
    Warten Sie die Benachrichtigung des Leistungsträger für steuerliche Zwecke über seine Leistungen an den Leistungsempfänger ab!
    M.a.W., die Agentur für Arbeit wird Ihnen zu gegebener Zeit mitteilen, welche Gelder in welchen Zeiträumen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung eintragen müssen.
    Ausschlaggebend für diese Mitteilung ist der Datum der Verfahrenseröffnung: Bis zum 28. Februar des Folgejahres werden Sie eine entsprechende Bescheinigung erhalten. Wie Sie geschrieben haben, scheint das Verfahren noch nicht eröffnet zu sein, so dass Ihnen eventuell weitere Leistungen zustehen. Ich würde zum 28.02.2019 den entsprechenden Bescheid für steuerliche Zwecke erwarten. Sollte sich daraus ein Betrag für 2017 ergeben, können Sie eine Abänderung des Einkommensteuerbescheides wegen der Vorlage neuer Tatsachen beantragen, sofern Sie nicht dazu verpflichtet sind, etwa weil Sie mehr als 400EUR Lohnersatzleistung erhalten haben.

    Für 12.2017 bzw. das Kalenderjahr 2017 erhalten Sie eine berichtigte Lohnsteuerbescheinigung 2017, welche nur Ihre lohnsteuerpflichtigen Einkünfte aus 2017 ohne 12.2017 enthält.
    Zuletzt geändert von DC1961-1; 13.02.2018, 15:26.
    Mit freundlichen Grüßen
    gez. D. Cremer

    Kommentar


      #3
      AW: Eintragung Vorschuss Insolvenzgeld

      Eine ähnliche Frage dazu habe ich auch.

      Für November 2016 steht mir Insolvenzgeld zu. Dieses habe ich im Februar 2017 erhalten.

      Die Bescheinigung von der Arbeitsagentur ging letzte Woche per Post ein. Darauf wird der Leistungszeitraum November 2016 angegeben.

      Wo trage ich die Entgeltersatzleistung nun ein? In der Erklärung für 2017, weil dort das Geld auf meinem Konto einging?

      In 2016 habe ich es nicht eingegeben. Nur den Wert der korrigierten Lohnsteuerbescheinigung.

      Auf der Meldung zur Sozialversicherung 2016 stand im Übrigen der nicht korrigierte Wert, ist das korrekt?

      Kommentar


        #4
        AW: Eintragung Vorschuss Insolvenzgeld

        In der Erklärung für 2017, weil dort das Geld auf meinem Konto einging?
        Das ist korrekt! Dass das Geld für den November 2016 war, spielt keine Rolle.

        Zur letzten Frage kann ich dir nichts sagen, Sozialversicherungsbeiträge sind eigener Bereich mit eigenen Vorschriften.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Eintragung Vorschuss Insolvenzgeld

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Das ist korrekt! Dass das Geld für den November 2016 war, spielt keine Rolle.
          Veto:
          Die Arbeitsverwaltung möchte diese Leistung dem Leistungszeitraum 11.2016 zugerechnet sehen.
          Dies macht auch Sinn, weil in 2016 ein Zeitraum ohne Entgeltanspruch, der Insolvenzgeldzeitraum, bestand, und insofern das Insolvenzgeld hier progressionssteigernd hinzugerechnet wird. SO macht es auch für einen Finanzamtsmitarbeiter Sinn, sollte diese(r) das Jahreseinkommen querchecken.
          Wird das Insolvenzgeld jedoch komplett dem Zahlungsraum 2017 zugerechnet, so gibt es dort keinen Zeitraum ohne Zahlungsunterbrechung, aber die volle Progrssionssteigerung durch die Lohnersatzleistung - tolle Wurst
          Wie Charlie schon feststellte: SV-Recht ist eine andere Baustelle! Ihre Bescheinigung ist korrekt, schließlich sollen Ihnen durch die Insolvenz Ihres Arbeitgebers (im Renten- oder Krankenversicherungrecht) keinen Nachteile entstehen.
          Mit freundlichen Grüßen
          gez. D. Cremer

          Kommentar

          Lädt...
          X