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Lohnsteuerkarte 2017 Falsche Daten

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    Lohnsteuerkarte 2017 Falsche Daten

    Hallo zusammen,

    ich habe da mal eine kleine frage und hoffe, dass mir diese hier evtl. beantwortet werden kann.

    Ich bin 2003 eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen.
    Wir haben beide damals nicht unsere Steuerklassen ändern lassen.
    Also sind wir bis dato immer in 1 gewesen.

    Jetzt kam letzt Woche die ELStAM und ich wollte freudig meine Steuern machen.
    Da ist mir aufgefallen das ich dort auf einmal in Steuerklasse 4 und mit einem 0,5 Kind eingetragen bin. (Ich habe keine Kinder)
    Laut Listen wurde dies im Februar 2017 meinem AG so gemeldet. (Ich beiße mir schon selbst in den Popo, da mir das da noch nicht aufgefallen ist)
    Mein Partner ist immer noch in Steuerklasse 1. Er hat zwar ein Kind, aber das ist schon Volljährig.

    Daraufhin hab ich mich beim Finanzamt gemeldet.
    Dieses teilte mir mit, dass eine Gemeinde die änderung beantragt hat.
    Welche genau konnte Sie mir nicht sagen.
    Sie hat die Daten nun wieder geändert und sagte mir das Sie mir das alles nach Hause schickt.
    (Sie hat mich auch aufgeklärt das die Steuerklasse 1 nur für Personen ist, die nicht wollen das Ihre Eingetragene Lebenspratnerschaft an die öffentlichkeit kommt) .... Fand ich schon sehr hart den Satz.

    Eine neue ELStAM für 2017 gibt es allerdings nicht.
    Ich solle die Steuern jetzt mit der Klasse 4 machen.

    Laut dem ELSTER Programm müsste ich aber jetzt noch 1000€ nach Zahlen. (Und das obwohl ich ordentlich Arbeitsmaterial absetzen kann)

    Kann denn einfach so durch eine Gemeinde die Steuerklasse geändert werden? Habe ich da nicht evtl. auch ein Miteintscheidungsrecht?
    Kann man da irgendwie jetzt noch gegen vorgehen?
    Mir wurde ja schließlich auch Kirchensteuer von meinem Partner deswegen mit vom Gehalt abgezogen usw.
    Irgendwie kommt mir das alles sehr Spanisch vor.
    Besonders weil mein Partner so rein gar nicht davon betroffen ist.
    Zuletzt geändert von Debil; 13.02.2018, 16:37.

    #2
    AW: Lohnsteuerkarte 2017 Falsche Daten

    Da die Steuerklasse nur für die Höhe der einbehaltenen Lohnsteuer eine Rolle spielt, und sich der Lohnsteuerabzug 1 und 4 auch nicht unterscheidet, kann sich eigentlich nur der Wegfall des eingetragenen halben Kinderfreibetrags
    beim Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer steuererhöhend auswirken.

    Das kann aber keine 1.000 € Nachzahlung ausmachen, also muss der Fehler anderswo liegen.

    Womit wird die Erklärung erstellt? Exakter Programmname bitte! ELSTER genügt nicht!

    Macht ihr eine Zusammenveranlagung? Wurde bei einer Erklärung in Mein ELSTER bereits die Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt?
    Zuletzt geändert von Charlie24; 13.02.2018, 16:56. Grund: Ergänzt um Kirchensteuer
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Lohnsteuerkarte 2017 Falsche Daten

      Ich kann Dir die Fragen nur teilweise beantworten: Nach dem EStG HABEN steuerliche Singles die Steuerklasse I, aber Eheleute und eingetragene Lebenspartner die IV / IV bzw. auf Wunsch III / V. Man war aber jahrelang noch nicht soweit das technisch umzusetzen. Das ist nun bei dir geschehen, aber unglücklich umgesetzt. In Hessen haben die Finanzämter den Personenkreis vorher angeschrieben und damit die Möglichkeit gegeben auf Wunsch weiterhin in der Steuerklasse I zu bleiben, da leider leider das Thema heutzutage wohl noch bei dem einen oder anderen Arbeitgeber oder Kollegen so anstößt, dass es Probleme geben könnte, weswegen der eine oder die andere eingetragene Lebenspartner(in) sich noch nicht geoutet hat.

      Antwort also: Mitspracherecht nein, Du darfst aber auf Wunsch eine ungünstigere Steuerklasse beantragen. Dein Partner müsste auch IV haben, sonst stimmt da etwas nicht.

      Natürlich ist auch dein Partner betroffen. Wie bei allen Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften ist das nun mal so, da man auch von einer geplanten Zusammenveranlagung ausgeht.

      Dass Du jetzt 1.000 € zahlen sollst, hat sicherlich NICHTS mit diesem Thema zu tun, das muss woanders herkommen. Hast Du z.B. die Anlage Vorsorgeaufwand vergessen ?
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Lohnsteuerkarte 2017 Falsche Daten

        Hallo,

        nein eine Zusammenveranlagung haben wir nicht.
        Hat auch damals unser Steuerberater so nicht gemacht.

        Als Programm habe ich zum einen das ePortal von Elster Online genutzt und zum vergleich noch einmal das ElsterFormular.
        Ja, die Anlage Vorsorgeaufwand wurde bereits mit ausgefüllt.

        Aber ich werde mich heute Abend noch einmal in Ruhe hinsetzen und das ganze einmal neu durchspielen.
        Vielleicht habe ich ja auch irgendwo einen Tippfehler gemacht.

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          #5
          AW: Lohnsteuerkarte 2017 Falsche Daten

          nein eine Zusammenveranlagung haben wir nicht.
          Hat auch damals unser Steuerberater so nicht gemacht.
          Wenn damals schon lange Zeit her ist, macht es durchaus Sinn, mal eine Zusammenveranlagung zu simulieren.

          Noch ein Hinweis zu dem volljährigen Kind des Partners: Falls das Kind noch in der Ausbildung/im Studium ist, kann natürlich trotzdem noch ein Kindergeldanspruch bestehen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            AW: Lohnsteuerkarte 2017 Falsche Daten

            Hallo @Picard777, danke für Deine Antwort.
            Für meine Bessere hälfte habe ich schon vor 2 Wochen die Steuern gemacht und dort ist in der Tat die LKS 1 auf der Lohnsteuerbescheinigung.
            Die nette Dame vom Finanzamt war selbst sehr verwundert und hat sich auch sonst da wenig zu geäußert.
            Wir haben beide nun eine Bestätigung vom FZA bekommen, dass wir beide in Klasse 1 sind, ohne Kinder. :-)
            Wie gesagt mein Partner war also nicht davon betroffen oder wurde einfach nur vergessen...

            @Charlie24
            Danke für die Infos und den Tipp mit der zusammen Veranlagung,
            allerdings hat dies wirklich nur berufliche Gründe.
            Ich habe nun ein kleines Martyrium hinter mir und musste mich mehrfach diesbezüglich erklären vor meinem AG.
            Das ist aber nun soweit alles geregelt und ich hoffe, dass da nichts mehr nachkommt!

            Aber ich denke, ich habe mein Problem gefunden.
            Die Kirchensteuer ist das Problem.

            Gebe ich die Daten so ein wie auf der Lohnsteuerbescheinigung ein, dann komme ich jetzt auf knapp 111,66€ € die ich Nachzahlen müsste. (Ohne Arbeitsmittel, aber mit Entfernungspauschalen und Vorsorgeaufwand)
            Dann meckert aber ElsterFormular, dass dies so nicht sein kann, weil ich keine zusammen Veranlagung mit einem Partner habe. (Klingt ja auch irgendwie logisch)

            Zähle ich die Werte aus 6+7 jetzt zusammen und gebe diesen Betrag nur bei 5 ein, so habe ich den ungefähren Wert der letzten Jahre. Der Unterschied liegt dabei zum Vorjahr bei +2,02 €.
            Dann hätte ich auch wieder eine Erstattung. Von 180€

            Jetzt stellt sich mir nur die Frage, ob die Lohnsteuerbescheinigung einfach nur falsch ausgefüllt wurde. Aber wo muss ich da nachfragen? Bei meinem AG?
            Zuletzt geändert von Debil; 16.02.2018, 19:33. Grund: Lohnsteuer Nummern 5+6 gegen 6+7 getauscht

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              #7
              AW: Lohnsteuerkarte 2017 Falsche Daten

              Für den Inhalt der Lohnsteuerbescheinigung und den Lohnsteuereinbehalt ist allein der Arbeitgeber verantwortlich.

              Die KiStAM (Kirchensteuerabzugsmerkmale) bekommt der AG allerdings über ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) von der Finanzverwaltung geliefert
              und muss diese auch verwenden.

              Nachtrag:

              Zähle ich die Werte aus 5+6 jetzt zusammen ...
              Wenn du die Nummern der Lohnsteuerbescheinigung meinst, kann 5+6 nicht stimmen, Kirchensteuern stehen unter 6+7!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Lohnsteuerkarte 2017 Falsche Daten

                Ja, die meinte ich. Sorry!

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