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Transfergesellschaft und Kurzarbeitergeld

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    Transfergesellschaft und Kurzarbeitergeld

    Hallo,

    ich sitze gerade an unserer Einkommenssteuererklärung und verzweifle regelrecht. Ich mache jedes Jahr unsere Steuererklärung ohne Probleme aber dieses Mal brauche ich Hilfe. Mein Mann bekam im Dezember 2016 eine betriebsbedingte Kündigung mit Abfindung und die Möglichkeit in eine Transfergesellschaft zu wechseln. Die Abfindung bekam er noch im Dezember 2016, versteuert mit der 1/5 Regelung, alles gut soweit. Im Januar 2017 ging er dann in die Transfergesellschaft über und bekam Kurzarbeitergeld, KUG-Zuschuss, Feiertags-KUG und 2 Tage Urlaubsanspruch. Da er schon am 15.02.2017 eine neue Stelle angetreten hat, bekam er dann noch zusätzlich eine Sprinterprämie gezahlt. Von der Transfergesellschaft hat er nur für beide Monate jeweils eine Lohn- und Gehaltsabrechnung bekommen, eine Lohnsteuerbescheinigung blieb aus (wohl weil keine Lohnsteuer gezahlt wurde) aber wo trage ich das alles in die Steuererklärung ein??? Im Internet finde ich nichts hilfreiches, da es keine Lohnsteuerbescheinigung gibt, kann ich das Kurzarbeitergeld auch nicht in die Zeile 15 der Lohnsteuerbescheinigung bei Elster eintragen (damit der Betrag automatisch in Zeile 28 übertragen wird)
    Wenn ich das Kurzarbeitergeld in die Zeile 96 (Einkommensersatzleistungen Hauptvordruck Seite 4) eingebe und in die Anlage N Zeile 18 (Entschädigungen) den Rest (KUG-Zuschuss + Feiertags-KUG + 2 Tage Urlaubsanspruch + Sprinterprämie) ist das richtig oder falsch?

    Danke

    #2
    AW: Transfergesellschaft und Kurzarbeitergeld

    ... eine Lohnsteuerbescheinigung blieb aus (wohl weil keine Lohnsteuer gezahlt wurde)
    Nein, das wäre kein Grund! Entweder kommt bis Ende Februar noch eine Lohnsteuerbescheinigung oder ihr habt sie letztes Jahr im Februar oder März schon bekommen und vielleicht falsch abgelegt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Transfergesellschaft und Kurzarbeitergeld

      Okay, also wir haben definitiv noch keine Bescheinigung bekommen, dann muss ich wohl abwarten, danke

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        #4
        AW: Transfergesellschaft und Kurzarbeitergeld

        Wenn der Ehemann für den Belegabruf freigeschaltet ist, kann man natürlich auch selbst nachsehen, ob etwas gemeldet wurde.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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