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Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

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    Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

    Hallo zusammen,

    ich habe eine (vielleicht sehr banale) Frage:

    Ich habe bis August 2017 studiert. Ab Oktober habe ich Vollzeit gearbeitet. Ich habe in der Vergangenheit bereits Verlustvorträge gestellt (von 2012 - 2015). Für 2016 habe ich noch nichts eingereicht. Nun frage ich mich, ob ich jetzt die Steuererklärung für 2017 abgegeben kann und erst im nächsten Jahr die Einkommenssteuererklärung (inkl. Verlustvortrag) für 2016 einreichen kann. Oder gibt es bei Verlustvorträgen bestimmte Regeln, weswegen ich zwingend alle Verlustvorträge stellen muss?

    Vielen Dank und einen schönen Abend:-)
    Tanase

    #2
    AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

    Zitat von tanase Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich habe eine (vielleicht sehr banale) Frage:

    Ich habe bis August 2017 studiert. Ab Oktober habe ich Vollzeit gearbeitet. Ich habe in der Vergangenheit bereits Verlustvorträge gestellt (von 2012 - 2015). Für 2016 habe ich noch nichts eingereicht. Nun frage ich mich, ob ich jetzt die Steuererklärung für 2017 abgegeben kann und erst im nächsten Jahr die Einkommenssteuererklärung (inkl. Verlustvortrag) für 2016 einreichen kann. Oder gibt es bei Verlustvorträgen bestimmte Regeln, weswegen ich zwingend alle Verlustvorträge stellen muss?

    Vielen Dank und einen schönen Abend:-)
    Tanase
    Hallo,

    und was soll der Sinn und Zweck der Übung sein?
    Hattest du 2016 vielleicht Einkommen?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

      Nein, ich war im Jahr 2016 im Ausland und würde da gerne alle Kosten richtig ansetzen. Dafür muss ich mich aber in das Thema "Auslandssemester und Steuer" einfuchsen. Dafür habe ich gerade keine Zeit.

      Wegen des geringen Einkommens (weil erst ab Oktober Angestellt) in 2017 bekomme ich die Steuern zurück, ohne großen Aufwand in die Erklärung zu stecken. Deswegen die Frage ;-)

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        #4
        AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

        Wegen des geringen Einkommens (weil erst ab Oktober Angestellt) in 2017 bekomme ich die Steuern zurück ...
        Das kann auch zur weiteren Folge haben, dass dein mit viel Aufwand ermittelter Verlust für die Jahre davor steuerlich weitgehend wirkungslos verpufft, denn auch mit geringen Einkünften wird verrechnet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

          Hallo,

          oder du hast hohe Verlustvorträge, dass du etwas in 2018 retten kannst.
          Du siehst doch wie hoch deine Einkünfte 2017 waren

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

            Hatte ich soeben überlesen:

            Oder gibt es bei Verlustvorträgen bestimmte Regeln, weswegen ich zwingend alle Verlustvorträge stellen muss?
            Wenn für die Jahre bis 2015 ein Verlustvortrag festgestellt worden ist, besteht für 2016 Steuererklärungspflicht! Die Fristen dafür sind längst abgelaufen.

            Diese Regel gibt es jedenfalls.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

              Ich habe im letzten Jahr auch eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung 2016 bekommen. Hab aber angegeben, dass ich keine Einkünfte hatte und hab danach nichts mehr gehört, wird also durchgegangen sein.

              Auch habe ich mir mal genauer angeschaut, wie hoch mein Verlustvortrag aktuell ist (sprich Ansammlung bis 2015). Ärgerlicherweise unter 100 €. Hab mich vorher nie sonderlich damit beschäftigt, aber jetzt ärgere ich mich doch gerade. Vermutlich ist der Verlust durch meine Einkünft für kurzfristige Beschäftigung verpufft und wesentlich geringer als ich dachte...

              Aber nichts desto trotz, zurück zur ursprünglichen Frage: Ich schließe aus den Kommentaren, dass ich tatsächlich für 2017 die Erklärung abgeben kann, ohne vorher die von 2016 zu machen? Das könnte ggf. noch besser sein, da sich der Verlustvortrag nicht mit meinen eher geringen Einkünften im Jahr 2017 ausgleicht, sondern erst 2018 mein zu versteuerndes Einkommen verringert?
              Die könnten jetzt nicht noch mal ankommen und jetzt wirklich von mir verlangen, die Steuererklärung für 2016 abzugeben?

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                #8
                AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

                Der Verlustvortrag von 2015 kann nur nach 2016 vorgetragen werden.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Der Verlustvortrag von 2015 kann nur nach 2016 vorgetragen werden.
                  Und was heißt das für mein konkretes Problem? Kann ich einen Verlustvortrag aus 2016 für eine Erklärung für 2018 nicht mehr geltend machen??

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                    #10
                    AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

                    Doch, natürlich. Wenn nach der Anrechnung in 2017 noch ein Verlust übrig bleibt.

                    Unabhängig davon natürlich dass das Thema mit Elster nichts zu tun hat.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

                      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                      Doch, natürlich. Wenn nach der Anrechnung in 2017 noch ein Verlust übrig bleibt.
                      Also muss ich doch erst die Erklärung für 2016 abgeben, bevor ich eine Erklärung für 2017 abgebe?! Oder wie darf ich das verstehen?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

                        Scheinbar hast Du Dein Finanzamt ja überzeugen können, dass Du für 2016 nichts mehr abgeben musst. Aber auch wenn für 2017 noch ein Verlust rausspringt, die Reihenfolge ist eigentlich egal.

                        Musst halt mal durchrechnen, ob sich der Verlust dann in 2018 noch auszahlt.

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                          #13
                          AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

                          Wegen des geringen Einkommens (weil erst ab Oktober Angestellt) in 2017 bekomme ich die Steuern zurück, ohne großen Aufwand in die Erklärung zu stecken.
                          Unter geringem Einkommen kann man ja viel verstehen, auch bei 11.000 € bekommt man noch alle Steuern zurück. Trotzdem müsste der Verlust 2016 in diesem Fall schon sehr hoch ausfallen,

                          um noch einen Rest nach 2018 retten zu können.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Unter geringem Einkommen kann man ja viel verstehen, auch bei 11.000 € bekommt man noch alle Steuern zurück. Trotzdem müsste der Verlust 2016 in diesem Fall schon sehr hoch ausfallen,

                            um noch einen Rest nach 2018 retten zu können.

                            Und was heißt das jetzt für mich? Ich steig hier gerade nicht mehr durch.

                            Mein eigentlicher Gedanke war: 2017 jetzt abgeben. 2016 im nächsten Jahr machen und mit 2018 verrechnen. Oder ist es im Endeffekt egal, weil das Finanzamt das schon von sich aus regelt, bzw. mir bescheid gibt, wenn es doch anders läuft!? Die sind ja nun auch nicht auf den Kopf gefallen.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Verlustvortrag (wg. Studium) nachholen

                              Zitat von tanase Beitrag anzeigen
                              ......

                              Mein eigentlicher Gedanke war: 2017 jetzt abgeben. 2016 im nächsten Jahr machen und mit 2018 verrechnen. Oder ist es im Endeffekt egal, weil das Finanzamt das schon von sich aus regelt, bzw. mir bescheid gibt, wenn es doch anders läuft!? Die sind ja nun auch nicht auf den Kopf gefallen.
                              Hallo tanase,

                              wenn du 2017 abgibst, wird dein Verlust aus 2015 aber nicht angerechnet, sondern du wirst aufgefordert 2016 abzugeben wie schon geschrieben ....usw.

                              Tschüß

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