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Update: ElsterFormular steht in der Version 19.1 bereit

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    Update: ElsterFormular steht in der Version 19.1 bereit

    ElsterFormular steht seit dem 13.02.2018 in der Version 19.1 bereit.

    Neu bereitgestellt worden ist: Lohnsteuerbescheinigung 2018

    Die Steuerberechnung wurde aktualisiert. Die Fehler bei der Einkommensteuererklärung 2017 im Zusammenhang mit den Anlagen Kind und Unterhalt wurden behoben.

    http://blog.elster.de/wordpress/cate...lsterformular/

    https://www.elster.de/eportal/infoseite/elsterformular


    Nachtrag: Bei bestimmten Konstellationen, wie einem dauerhaft im Ausland lebenden Kind, ist immer noch keine Steuerberechnung möglich!
    Zuletzt geändert von Charlie24; 15.02.2018, 15:22.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    #2
    AW: Update: ElsterFormular steht in der Version 19.1 bereit

    Danke für die Information

    Kommentar


      #3
      AW: Update: ElsterFormular steht in der Version 19.1 bereit

      Vielen Dank für die Info, Charlie24.

      Ich habe eine grundsätzliche Frage aus Sicht eines Mitarbeiters eines Arbeitgebers mit 2 Angestellten.
      Ich habe nie zuvor mit Elster gearbeitet und wurschtel mich da seit 2 Monaten so durch. Am Anfang habe ich mich über die Schwarze Elster eingeloggt, bis ich gemerkt habe, dass ich mich auch über www.elster.de einloggen kann.

      Arbeitet es sich besser mit der Schwarzen Elster oder loggen sich die meisten über www.elster.de mit dem Zertifikat ein?

      Welchen Unterschied macht das eigentlich? Und warum sind beide "Tools" so visuell so unterschiedlich und auch die ausgedruckten Formulare unterscheiden sich sehr.

      Wird die neue Lohnsteuerbescheinigung 2018 auch unter www.elster.de bereitgestellt?

      Und wohin sende/übermittele ich eigentlich die Formulare?

      Vielen Dank für jegliche Rückmeldungen.

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        #4
        AW: Update: ElsterFormular steht in der Version 19.1 bereit

        Hallo Ilka Fischer,

        Elsterformular ist ein Softwareprodukt und MeinElster ist die kostenlose Onlineversion der Steuerverwaltung, das erklärt schon mal die unterschiedlichen Formulare.

        Grundsätzlich ist es egal, womit man übermittelt, viele finden Elsterformular bedienerfreundlicher (stimme ich auch noch voll zu).
        Aber irgendwann wird durch die Finanzverwaltung nur noch MeinElster angeboten und Elsterformular läuft aus.

        Die Lohnsteuerbescheinigung 2018 ist doch in Elsterformular 19.1 jetzt auch enthalten.
        Alle elektronisch übermittelten Erklärungen landen in zwei Clearingstellen Düsseldorf oder München und werden dort weitergeleitet in die einzelnen Bundesländer und danach in die einzelnen Finanzämter zur elektronischen Verarbeitung.

        Tschüß

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          #5
          AW: Update: ElsterFormular steht in der Version 19.1 bereit

          Arbeitet es sich besser mit der Schwarzen Elster ...
          Meiner Meinung nach ist ElsterFormular in vielen Bereichen den webbasierten Formularen in Mein ELSTER derzeit noch überlegen! Bei ElsterFormular wird aber nicht jede Erklärungsart angeboten.

          Mein ELSTER wird aber natürlich weiterentwickelt und soll längerfristig als einzige Lösung übrig bleiben, weil es unabhängig vom Betriebssystem funktioniert.


          Wird die neue Lohnsteuerbescheinigung 2018 auch unter www.elster.de bereitgestellt?
          Die steht dort bereits seit 1. Januar 2018 zur Verfügung.

          Das unterschiedliche Aussehen der Formulare ist von den Entwicklern so gewollt. ElsterFormular hat sich immer an den amtlichen Papierformularen orientiert, bei Mein ELSTER hat man sich davon gelöst.
          Bei Mein ELSTER hat man auf eine Druckoptimierung weitgehend verzichtet, man will ja weg vom Papier.

          Deine elektronisch übermittelten Erklärungen landen bei dem zuständigen Finanzamt oder bei einem Rechenzentrum der Finanzverwaltung, etwaige ELStAM-Abfragen werden automatisch von einer zentralen Datenbank beantwortet.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            AW: Update: ElsterFormular steht in der Version 19.1 bereit

            Danke Charlie24 und holzgoe

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              #7
              AW: Update: ElsterFormular steht in der Version 19.1 bereit

              Hallo zusammen,
              leider bekomme ich immer noch den Abbruch Hinweis siehe unten.

              "Nachtrag: Bei bestimmten Konstellationen, wie einem dauerhaft im Ausland lebenden Kind, ist immer noch keine Steuerberechnung möglich! "

              Mein Sohn wohnt nicht im Ausland, sondern bei seiner Mutter im Nachbar Dorf.
              Mein Sohn ist 19 Jahre und macht derzeit sein Abi, ich bin geschieden und meine ExFrau wohnt im Nachbar Dorf mit meinem Sohn zusammen.
              Ansonsten ist alles wie gehabt geblieben.
              Ich weiß das ich die Unterlagen auch jetzt schon einreichen könnte, würde aber gerne schon vorher die Berechnung durführen.

              Fällt diese Konstellation auch unter "im Ausland lebendes Kind" ?
              Wann ist mit einem Update dafür zu rechnen?

              Grüße Thorsten

              Aus Elster Formular:
              Version der Grundanwendung 19.1
              Version der Steuerberechnung 19.1.0.0
              Revision 24711

              "AHW Abbruch-Hinweise
              Leider konnte zu dem Abbruch-Hinweis 07718 kein Erläuterungstext gefunden werden.
              DHW Dokumentations-Hinweise
              Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
              Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
              eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
              Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
              übermittelt werden."

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                #8
                AW: Update: ElsterFormular steht in der Version 19.1 bereit

                Meines Erachtens hat dein Fehler einen anderen Grund. Um den zu finden, müssten Angaben gemacht werden, wo (Zeilennummern) in der Anlage Kind Einträge gemacht wurden

                und welche weiteren Anlagen Bestandteil deiner Steuererklärung sind. Kinder im Nachbardorf führen jedenfalls nicht zum Abbruch der Steuerberechnung!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  AW: Update: ElsterFormular steht in der Version 19.1 bereit

                  Hallo Charlie24,

                  danke für deine Rückmeldung.
                  Das mit dem Nachbardorf war nicht ganz ernst gemeint, es ging viel mehr um die räumliche Trennung.
                  in der Anlage Kind wurden die folgenden Zeilen ausgefüllt:
                  Zeile 4-8
                  in der Zeile Aunspruch auf Kindergeld habe ich 0€ eingetragen.
                  Die Zeilen 10-12
                  Zeilen 16 ,17 und 21 mit "Nein" beantwortet.

                  Die Restlichen angaben in der Steuerklärung sind eigentlich aus dem Vorjahr übernommen.
                  Mein Sohn ist 11.1998 geboren. Im Jahr 2017 zum Zeitpunkt der letzten Erklärung für das Vorjahr war er bereits 18 Jahre.
                  Er ist 11.2016 18 Jahre geworden.
                  Ich weiß nicht ob der Monat und das Jahr wichtig sind fürden Erklärungszeitraum.

                  Gruß Thorsten

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                    #10
                    AW: Update: ElsterFormular steht in der Version 19.1 bereit

                    Hallo ThorPli,

                    beim Kindergeld kommt doch der Anspruch rein und als leiblicher Vater hast du doch Anspruch aufs hälftige Kindergeld also 2017 1152 Euro.

                    Tschüß

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                      #11
                      AW: Update: ElsterFormular steht in der Version 19.1 bereit

                      Bei Anspruch auf Kindergeld sind 1.152 einzutragen, das ist der halbe Kindergeldanspruch.

                      Der steht dir als dem leiblichen Vater zu, wenn du Unterhalt leistest, wovon ich ausgehe. Der Rest sollte passen.

                      Wann das Kind 18 wurde, muss nirgendwo angegeben werden, das wird aus dem Geburtsdatum berechnet.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        AW: Update: ElsterFormular steht in der Version 19.1 bereit

                        Hallo Charlie24 und holzgoe,

                        ich habe kein Anspruch auf das 1/2 Kindergeld.
                        Meine Ex-Frau bekommt das volle Kindergeld.
                        Ich zahle Unterhalt, aber nicht nach der Düsseldorfer Tabelle.
                        Mit den 18 Jahren sollte nur ein Hinweis sein das sich zu den vorherigen Erklärungen nichts geändert hat.
                        Die Erklärung für das Jahr(2016) in dem er 18 Jahre geworden ist und die Erklärung(2017) in dem er 19 Jahre geworden ist,
                        sich in den Daten für die Eingabe keine großen Änderungen vorgenommen wurden da ich die Datenübernahme aus dem Vorjahr gemacht habe und die entsprechenden Werte angepasst habe.
                        Der einzige Unterschied besteht darin das ich 2 Lohnsteuerbescheinigungen habe da ich in dem Jahr die Arbeit gewechselt habe.

                        Danke für euere Rückmeldungen.

                        Herzliche Grüße
                        Thorsten

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                          #13
                          AW: Update: ElsterFormular steht in der Version 19.1 bereit

                          Vielleicht liege ich ja jetzt ganz falsch aber falls du tatsächlich keinen Anspruch auf Kindergeld haben solltest (und nicht nur keins ausgezahlt bekommst) warum willst du dann eine Anlage Kind ausfüllen?

                          Alle Angaben, die man darauf machen kann, setzen voraus, dass man zumindest den halben Anspruch auf Kindergeld hat.
                          Ohne Kindergeldanspruch gibt es auch keine Freibeträge und man kann ggf. übernommene Versicherungsbeiträge nicht über die Anlage Kind geltend machen (dafür ggf. über die Anlage Unterhalt).
                          Zuletzt geändert von Sabre; 09.03.2018, 16:27.

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                            #14
                            AW: Update: ElsterFormular steht in der Version 19.1 bereit

                            Selbstverständlich hast Du Anspruch auf das hälftige Kindergeld, das wird in der Unterhaltsberechnung einbezogen sein. Und selbst wenn es das nicht ausdrücklich ist, heißt es in H 31 EStH "Zivilrechtlicher Ausgleich":

                            Verzichtet der zum Barunterhalt verpflichtete Elternteil durch gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich auf die Anrechnung des hälftigen Kindergeldes auf den Kindesunterhalt, ist sein zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch gleichwohl in die Prüfung der Steuerfreistellung des § 31 EStG einzubeziehen (>BFH vom 16.3.2004 – BStBl 2005 II S. 332).

                            - - - Aktualisiert - - -

                            Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
                            Vielleicht liege ich ja jetzt ganz falsch aber wenn du tatsächlich keinen Anspruch auf Kindergeld hast (und nicht nur keins ausgezahlt bekommst) warum willst du dann eine Anlage Kind ausfüllen?

                            Alle Angaben, die man darauf machen kann, setzen voraus, dass man zumindest den halben Anspruch auf Kindergeld hat.
                            Ohne Kindergeldanspruch gibt es auch keine Freibeträge und man kann ggf. übernommene Versicherungsbeiträge nicht über die Anlage Kind geltend machen (dafür ggf. über die Anlage Unterhalt).
                            Das stimmt so nicht: Alle Angaben in der Anlage Kind setzen voraus, das ein Kind der Person iSd EStG vorliegt. Denke mal an Auslandskinder. Da hat ggf. auch Niemand Anspruch auf Kindergeld, aber dennoch kann es einen Kinderfreibetrag geben.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                              #15
                              AW: Update: ElsterFormular steht in der Version 19.1 bereit

                              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                              Das stimmt so nicht: Alle Angaben in der Anlage Kind setzen voraus, das ein Kind der Person iSd EStG vorliegt. Denke mal an Auslandskinder. Da hat ggf. auch Niemand Anspruch auf Kindergeld, aber dennoch kann es einen Kinderfreibetrag geben.
                              Ok, aber für mich jetzt noch mal: Wenn es denn ein in Deutschland lebendes Kind ist, für das ich keinen Anspruch auf Kindergeld habe (warum auch immer), dann handelt es sich auch nicht um ein Kind i. S. d. EStG, da für beides dieselben Voraussetzungen gelten? Oder ist das nur dann der Fall, wenn der andere Elternteil tatsächlich den Antrag auf Übertragung der Freibeträge stellt?

                              Ach was ... vergesst es ... jetzt fange ich auch schon mit diesen "programmfremden" Fragen an.

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