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Rückwirkende Erklärungen ab 2014 machen

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    Rückwirkende Erklärungen ab 2014 machen

    Hallo,
    ein Bekannter, der noch nie eine Steuererklärung abgegeben hat, möchte nun
    rückwirkend Erklärungen abgeben. Bis zum 31.12.2018 wäre ja noch ab
    2014 möglich.
    Das Elster-Programm bietet jedoch nur die Möglichkeit ab 2016 abzugeben.
    Wie kann man nun die Jahre 2014 und 2015 (möglichst online) einreichen?

    Danke für Antworten

    Grüße

    Mark

    #2
    AW: Rückwirkende Erklärungen ab 2014 machen

    Zitat von Mark123 Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ein Bekannter, der noch nie eine Steuererklärung abgegeben hat, möchte nun
    rückwirkend Erklärungen abgeben. Bis zum 31.12.2018 wäre ja noch ab
    2014 möglich.
    Das Elster-Programm bietet jedoch nur die Möglichkeit ab 2016 abzugeben.
    Wie kann man nun die Jahre 2014 und 2015 (möglichst online) einreichen?

    Danke für Antworten

    Grüße

    Mark
    Hallo,

    über die Installationsverwaltung können die fehlenden Jahre hinzugefügt werden.
    Online -Registrieren- Zertifikat-

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Rückwirkende Erklärungen ab 2014 machen

      Herzlichen Dank

      Kommentar


        #4
        AW: Rückwirkende Erklärungen ab 2014 machen

        Ergänzend zur allgemeinen Erläuterung:

        http://www.fa-karlsruhe-durlach.de/p...C3%A4nzung.pdf

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